Mein erstes selbstgemachtes Halsband *ganz stolz bin*

das kann man so nicht ganz sagen, denn sie richtet sich ja gerade einen shop~homepage ein und da muß man dann echt aufpassen. außerdem bei willhaben.at hat florentin auch ihre halsbänder zum verkauf angeboten. das ist dann schon gewerblich.
 
Wie Deikoon völlig korrekt bereits sagte:

Du brauchst definitiv keinen Gewerbeschein.

Voraussetzung für die Pflicht ein Gewerbe anzumelden ist, dass die Tätigkeit selbständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt wird.
 
Nicht steiten!
Habe meine HP schon geändert!
Und bei willhaben werde ich auch die anzeige streichen.
Mir ist nur ein HB übrig geblieben, das ich verkaufen wollte.
Werde es rausnehmen.
Bevor ich keinen schein habe trete ich nur im wuff auf und mache HBs, hoffe da gibts keine schwierigkeiten!
 
ich streite gar nicht. vergiß halt nicht, daß finanzamt kommt dann zu dir und fragt dich nach deiner steuernummer. die strafe mußt dann du zahlen und sonst keiner aus diesem forum.
bevor ich mit den halsbändern angefangen habe, war ich beim steuerberater, patentanwalt und beim finanzamt. die beim fa (in deinem fall ist es auf der nußdorferstraße) sind sehr nett, die geben dir über alles auskunft. brauchst keinen termin - kannst einfach zur infostelle gehen.
und vom patentanwalt weiß ich, daß man solche halsbänder nicht patentieren lassen kann, weil jeder stoff ein anderes muster hat. du kannst nur deinen namen "modog" schützen lassen.
 
ich streite gar nicht. vergiß halt nicht, daß finanzamt kommt dann zu dir und fragt dich nach deiner steuernummer. die strafe mußt dann du zahlen und sonst keiner aus diesem forum.
bevor ich mit den halsbändern angefangen habe, war ich beim steuerberater, patentanwalt und beim finanzamt. die beim fa (in deinem fall ist es auf der nußdorferstraße) sind sehr nett, die geben dir über alles auskunft. brauchst keinen termin - kannst einfach zur infostelle gehen.
und vom patentanwalt weiß ich, daß man solche halsbänder nicht patentieren lassen kann, weil jeder stoff ein anderes muster hat. du kannst nur deinen namen "modog" schützen lassen.
danke dir werde ich gleich montag machen!
Danke für deine Hilfe obwohl wir konkurrenten sind!
Wir können ja später mal zusammenarbeiten, wenn du willst.
Ich war bei einem steuerberater und er hat mir eben erzählt bei einer Überschreitung der Umsatzgrenze bin ich erst steuerpflichtig. Aber das ich nicht eine HP haben sollte, ist mir jetzt klar.
 
du kannst dir die steuernummer holen und den kleinunternehmer anmelden. dann mußt du keine steuer bezahlen und darfst einen jahresumsatz von 30000,-machen. allerdings darfst du dir auch keine vorsteuer abziehen.
der gewerbeschein hat nichts mit deinem verdienst zu tun. den braucht man einfach für die selbstständige arbeit.
es ist nicht so, daß du dann mit steuernummer und gewerbeschein auch steuer zahlen mußt, -mußt du nicht, solange du unter 30000,- im jahr bleibst.
ich hoffe, ich habe micht halbwegs verständlich ausgedrückt! :D
 
du kannst dir die steuernummer holen und den kleinunternehmer anmelden. dann mußt du keine steuer bezahlen und darfst einen jahresumsatz von 30000,-machen. allerdings darfst du dir auch keine vorsteuer abziehen.
der gewerbeschein hat nichts mit deinem verdienst zu tun. den braucht man einfach für die selbstständige arbeit.
es ist nicht so, daß du dann mit steuernummer und gewerbeschein auch steuer zahlen mußt, -mußt du nicht, solange du unter 30000,- im jahr bleibst.
ich hoffe, ich habe micht halbwegs verständlich ausgedrückt! :D

Soll das nicht vielleicht 3.000,- heißen, weil sonst wäre es a bissal viel für "keine Steuern zahlen" (sonst werde ich auch Kleinunternehmer :D )
 
Es sind tatsächlich 30.000 Euro - jetzt in Bezug auf Umsatzsteuer (die Einkommensteuergrenzen werden davon nicht berührt):

Grundsätzlich gelten Unternehmer, deren Jahresumsatz ab 2007 30.000 (bis 2006: 22.000) nicht übersteigt, umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer. Bei den angeführten Umsätzen handelt es sich um Netto-Umsätze.

Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit, dh sie brauchen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und haben dafür auch keinen Vorsteuerabzug. Mangels Umsatzsteuerpflicht dürfen sie auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
 
nein, tatsächlich 30.000,- (voriges jahr war die grenze noch 22.000,-)
findest sicher irgendwo im netz, vielleicht auf einer finanzamtseite unter kleinunternehmerregelung
 
ganz genauso ist es wie du schreibst!
der einzige haken an der geschichte ist der, daß wenn man auch noch einen normalen job hat und nebenbei ein gewerbe mit kleinunternehmer ausübt, dann zählt gehalt plus einnahmen aus selbstständigkeit zum gesamt jahresumsatz. da muß man echt aufpassen dass die grenze nicht überschritten wird.
 
jetzt hab ich verstanden was ihr mit Steuern meint - UMSATZSTEUER ;)
weil die Einkommenssteuer muß man ja schon zahlen :)
 
ganz genauso ist es wie du schreibst!
der einzige haken an der geschichte ist der, daß wenn man auch noch einen normalen job hat und nebenbei ein gewerbe mit kleinunternehmer ausübt, dann zählt gehalt plus einnahmen aus selbstständigkeit zum gesamt jahresumsatz. da muß man echt aufpassen dass die grenze nicht überschritten wird.


Da verwechselt wohl jemand Umsatzsteuer mit Einkommensteuer... :D :D

Ein Steuerpflichtiger ist zu veranlagen, wenn er andere (nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegende) Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt (§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Bei Überschreiten der Veranlagungsgrenze von 730 Euro sind die gesamten anderen Einkünfte unter Beachtung der Einschleifregelung in die Veranlagung einzubeziehen.
 
íhr mischt da aber auch schön was zam:

die 30.000 sind die grenze, wo ein unternehmer verpflichtend ust auszahlen lassen, und ust-erklärung sowie - voranmeldungen machen muss, darunter kann er (mit regelbesteuerungsantrag), muss aber nicht.

die ust hat nix mit der einkommensteuer zu tun, die muss man ab einem gewissen gewinn zahlen. (bzw. wenn du auch unselbständig beschäftigt bist, dann wird dein einkommen plus gewinn/verlust genommen und nachbemessen, sprich es zählt immer die summe deiner einkünfte)

steuerfrei dazuverdienen kann man: wenn die summe der einkünfte unter der est-frei-grenze (waren mal knappe 8000 im jahr, wie hoch sie jetzt ist weiß ich nicht genau) liegen bzw. wenn man auch gleichzeit arbeitnehmer ist sind es 700 im Jahr.

Wenn du jetzt Verlust machst, brauchst du natürlich keine Steuer zahlen (im Gegenteil: momentan würde dein Verlust etwaige andere Einkünfte schmälern, sprich du würdest steuer zurückbekommen), anmelden muss man aber streng genommen jede Tätigkeit beim FA.

steuerrechtlich denke ich, müsstes du keinen gewerbeschein lösen (bin ich mir aber nicht sicher), gewerberechtlich allerdings schon.

bin übrigens nicht vom FA;) :D

sobald man einen gewerbeschein löst muss man zwar nicht unbedingt steuern (est) zahlen, das kommt nach wie vor auf die höhe des einkommens an, wohl aber sozialversicherung (zum. nach der mindestbemessungsgrundlage).

also überleg dir das gut
 
achja und noch was: ich würde mir keinen kopf machen bezüglich 10.000 dogs, patentiert werden die sich ja stoff-auf-gurtband-nähen wohl nicht lassen haben, das kann jeder machen;) :D
 
achja und noch was: ich würde mir keinen kopf machen bezüglich 10.000 dogs, patentiert werden die sich ja stoff-auf-gurtband-nähen wohl nicht lassen haben, das kann jeder machen;) :D

so habe das jetzt so geändert. ich mache 3 verschiedene Halsbänder
1x gurtband mit stoff beidseitig!
1x gutband mit stoff und fleece auf der Innenseite
1x gutband mit stoff und innenseite neopren

glaubst ist das ok?
 
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