Hab ich nie behauptet das ich dafür bin. Und der Jagdschutzbeauftragte hat schon das Recht bei entsprechendem Verdacht ein Auto zu untersuchen.
Nein nicht jeder Jäger ist auch gleichzeitig Jagdschutzbeauftragter...
@Nein ich hab das nicht ausm Fernsehen. Grundsätzlich sind Videoaufnahmen vor Gericht erlaubt, allerdings muss die Kamera eine sein die vom Gericht zur Verwertbarkeit von Beweisen genehmigt ist. Überwachungskameras haben dies zb irgendwo stehen ob sie zugelassen sind oder nicht. Tonaufnahmen sind außerdem komplett strafbar und nicht zugelassen.
Sorry, aber das stimmt absolut nicht.
Systematische Videoüberwachung ist nicht gleichzusetzen mit einer Privataufnahme.
Es gibt für Kameras kein Genehmigung zur Verwertbarkeit vor Gericht.
Und ob eine Privataufnahme, Video, Foto oder Tonaufnahme als Beweismittel zugelassen wird in einem Verfahren, ist ausschließlich Richterentscheid und das Gericht entscheidet nach berechtigtem Interesse.
So wird z.B. im Verfahren A eine aufgezeichnetes Telefonat zum Hauptbelastungsbeweis und im Verfahren B ist darüber zu entscheiden, ob der Mensch, der das Telefonat aufgezeichnet hat, schuldig zu sprechen ist oder nicht. Allerdings hat das Verfahren B keinerlei Einfluss auf das Verfahren A.