Brigie
Super Knochen
Verschenken = Abgabe , und die Abgabe eines rezeptpflichtigen Medikaments ist nur Apotheken erlaubt.
Zitate:
Bei tierärztlichen Medikamenten gibt es eine Ausnahme, und zwar
Österreichische Apothekerkammer: Rezeptpflichtgesetz
www.apothekerkammer.at
Zitate:
§ 1 Abs. 5: Arzneimittel, die der Verschreibungspflicht unterliegen, dürfen, sofern es sich nicht um die Abgabe durch Hersteller, Depositeure oder Arzneimittelgroßhändler (§§ 57 und 58 des Arzneimittelgesetzes) handelt, nur in Apotheken zur Abgabe bereitgehalten, angeboten oder abgegeben werden. § 6 Abs. 1: Wer.... 2. ein Arzneimittel entgegen § 1 Abs. 5 zur Abgabe bereithält, anbietet oder abgibt ... begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3.600 Euro zu bestrafen. |
Bei tierärztlichen Medikamenten gibt es eine Ausnahme, und zwar
§1 Abs. 1a: Bei Tierarzneimitteln, die für zur Gewinnung von Lebensmitteln genutzte Tiere bestimmt sind, kann von der Pflicht der tierärztlichen Verschreibung und damit von der Aufnahme in die Verordnung nach Abs. 1 abgesehen werden, wenn
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