also ich wohn in einer Genossenschaftswohnung und bei uns steht extra "hunde sind an die Leine zu nehmen" aber ich tippe mal das sich der Besitzer des Hauses (in unserem Fall die Genossenschaft) die Regeln selbst ausdenken kann. Der Besitzer kann ja auch entscheiden, ob man Hunde überhaupt halten darf.
Aber wenn im Mietvertrag nichts steht und auch nirgens ein Schild hängt wird hw die normale Gesetzeslage gelten.
ABER: soviel ich weiß gibt es ein Gesetz das besagt, dass an Orten an denen sich vermutlich viele Leute aufhalten dem Hund Leine und Beisskorb anzulegen sind.
Aber ich weiß nicht, was für Orte da enthalten sind. bzw. ob das überhaupt klar definiert ist.
lg nati und Tosca
Aber wenn im Mietvertrag nichts steht und auch nirgens ein Schild hängt wird hw die normale Gesetzeslage gelten.
ABER: soviel ich weiß gibt es ein Gesetz das besagt, dass an Orten an denen sich vermutlich viele Leute aufhalten dem Hund Leine und Beisskorb anzulegen sind.
Aber ich weiß nicht, was für Orte da enthalten sind. bzw. ob das überhaupt klar definiert ist.
lg nati und Tosca