• Liebe WUFFler, Clubber und andere Forum-Nutzer!

    Leider müssen wir euch mitteilen, dass dieses Forum zum 31. März 2026 dauerhaft abgeschaltet wird.

    Bedingt durch interne Umstrukturierungen (und u.a. auch geplante Seitenmigrationen) werden wir das Forum ab dem 01.04.2026 leider nicht mehr weiter betreiben. Die Seite wird ab diesem Datum nicht mehr aufrufbar sein. Wenn ihr mit Bekannten und Freunden aus diesem Forum weiter in Kontakt bleiben möchtet oder andere Inhalte habt, die euch wichtig sind, sichert diese bitte bis spätestens zu diesem Datum! Danach kann nicht länger auf die Inhalte zugegriffen werden. Selbstverständlich werden nicht nur alle Beiträge und Medien dauerhaft entfernt, sondern auch alle Nutzer- und personenbezogenen Daten.

    Wir sagen DANKE an euch für die Zeit bei- und miteinander und würden uns freuen, den einen oder anderen vielleicht im DER HUND Club oder auf derhund.de einmal wiederzusehen!

    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

Maulkorbzwang schnell helfen bitte

also ich wohn in einer Genossenschaftswohnung und bei uns steht extra "hunde sind an die Leine zu nehmen" aber ich tippe mal das sich der Besitzer des Hauses (in unserem Fall die Genossenschaft) die Regeln selbst ausdenken kann. Der Besitzer kann ja auch entscheiden, ob man Hunde überhaupt halten darf.
Aber wenn im Mietvertrag nichts steht und auch nirgens ein Schild hängt wird hw die normale Gesetzeslage gelten.

ABER: soviel ich weiß gibt es ein Gesetz das besagt, dass an Orten an denen sich vermutlich viele Leute aufhalten dem Hund Leine und Beisskorb anzulegen sind.
Aber ich weiß nicht, was für Orte da enthalten sind. bzw. ob das überhaupt klar definiert ist.
lg nati und Tosca
 
also für wiener wohnen sprich gemeindewohnung ist leine vorgeschrieben.

im haus und im hof (in der anlage)

jedoch wenn s eine genossenschaft ist müsste es im mietvertrag stehen, wobei ich keine kenne wo maulkorbpflicht ist.

lg
martin
 
Oben