Mann greift über den Zaun

redbugmichi

Junior Knochen
Hallo!!

Hab einmal eine Frage und denke ihr wisst sicher eine Antwort. Heute war ich mit meinem Hund im Garten als ich auf einmal hinter mir hörte: "Na komm her, was is mit dir, na komm" . Ein Mann steht am Zaun und greift darüber:eek: , der Jimmy natürlich wie wild auf ihn zu und ich schrei ihn an dass er die Hand rausnehmen soll was er nicht tat und Jimmy hat ihn geschnappt.
Unser Garten ist eingezäunt mit einer Höhe von 1,50m(wir dürfen nicht höher) und mit einem Sichtschutz versehen.
Der Mann war anscheinend alkoholisiert und meinte dann noch: "Der is ja scharf":mad:
Meine Frage ist jetzt wie sieht hier die Gesetzeslage aus?
Danke Carmen
 
Wenn ich das im "Hund erwischt Katze"-Thread richtig verstanden habe musst du den Zaun so absichern dass keiner rein/drüber/drunter greifen kann. Und nein, ich versteh es auch nicht, aber so scheint die Gesetzeslage zu sein (auch wenn ichs ned nachvollziehen kann)
 
Mal abgesehen von dem Zaun; wenn der Mann trotz Deiner Aufforderung, seine Hand zurückzuziehen, weiter reinlangt, dann liegt meiner Auffassung nach die Schuld bei ihm. Wobei natürlich wieder Aussage gegen Aussage steht. :mad:
 
melde den Vorfall deiner H-Versicherung.

Kennst Du den Mann ? Würde alles versuchen daß eine Alkoholisierung aktenkundig wird.

lg Feline
 
Hallo!!
Danke für eure Antworten.
Nein ich kenne ihn nicht, ab und zu geht er vorbei. Die Hand hat er noch dran und gebrüllt hat er nicht......
Ich befürchte nur wenn er sich nicht mehr an alles so genau errinnern kann das ihm ein paar Gschichterl mehr einfallen als mir lieb ist:(.
Ich versteh es einfach nicht, man hat einfach nichts in einen fremden Garten verloren noch dazu wenn ich schreie er soll die Hand rausnehmen.
 
Ich sehs mal nüchtern: du hast ihn gewarnt, er war betrunken. Du bist nicht für einen Betrunkenen zuständig und der Hund war sicher hinter dem Zaun verwahrt.
Wenn du dir unsicher bist, dann ruf mal bei der Polizei an und frag da nach - die müssten die (unverbindlich) Auskunft geben können.

Edit: wenns Aussage gegen Aussage steht, wem wird man wohl mehr glauben? ;)
 
Mir wurde erst letztens erklärt:

egal ob über Zaun greifen, durch den Zaun greifen oder auch drübersteigen/klettern man ist immer der Blöde wenn die Hunde dann etwas tun. Denn "es könnt ja auch ein Kind sein, dass seinen Ball holen will"...

Traurig aber wahr?! oder doch nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir wurde erst letztens erklärt:

egal ob über Zaun greifen, durch den Zaun greifen oder auch drübersteigen/klettern man ist immer der Blöde wenn die Hunde dann etwas tun. Denn "es könnt ja auch ein Kind sein, dass seinen Ball holen will"...

Traurig aber wahr?! oder doch nicht?

Ja, leider ist es wahr :(
Es wurde uns voriges Jahr von einem befreundeten Polizisten bestätigt. Die einzige Ausnahme ist wenn eingebrochen wird und der Hund den Einbrecher im Haus stellt, im Garten bist leider der Doofe.
Wir hatten voriges Jahr das gleiche Problem mit unserem Nachbarn, der plötzlich die Liebe zu Hunden entdeckt hat und unseren Welpen im Garten streicheln wollte - diese Rechnung hat er aber leider ohne unseren Großen gemacht :o (gsd ist ausser einem Schreck für unseren Nachbarn nix passiert und ich konnte es ihm erklären, dass übern Zaun greifen nicht ratsam ist - macht er wohl auch nicht mehr :o)
 
man ist also bei jedem vorfall mit dem hund am eigenen grundstück verantwortlich:cool:
und ein schild 'warnung vor dem hund' ist nur eine versicherungsangelegenheit?
 
Ein Kind kommt nicht über einen 1,50m Zaun, bei einem Erwachsenen denkt man normalerweise er weiss was man darf und was nicht.
Wenn das wirklich so ist das ich schuld bin könnte ich nicht mehr ruhig in meinen Garten gehen?!:eek:
So krass wie in Amerika brauchts nicht sein aber ein bisschen mehr Respekt vor dem Eigentum anderer wär nicht schlecht in unseren Gesetzen!!
 
man ist also bei jedem vorfall mit dem hund am eigenen grundstück verantwortlich:cool:
und ein schild 'warnung vor dem hund' ist nur eine versicherungsangelegenheit?

Ja

Und ich würde die Finger vor Schildern wie "Warnung vor dem BISSIGEN Hund" lassen, sonst wird dir im Falle des Falles ein noch höherer Sorgfaltsmaßstab unterstellt, weil einen bissigen Hund hast nochmals ganz anders zu verwahren.
 
Um Gottes willen da kann man sich nur immer wieder wundern wie dumm die Menschen sind:eek::eek::eek:, ich greif ja nicht zu einem fremden Hund über den Zaun:confused:.
Aber ich glaube auch das Hund gegen Mensch und schuld ist immer der Hundehalter, Schilder sind für nix.
Glg
Uli78:):)
 
Hi

Naja aber wie soll man seinen Garten dann sichern wenn man nicht höher als 1.50 bauen DARF?

Lg
 
Hi

Naja aber wie soll man seinen Garten dann sichern wenn man nicht höher als 1.50 bauen DARF?

Lg

den garten mußt ja nicht sichern sondern den hund so "verwahren" das er keine gefahr ist für andere (die zu blöd sind und zb unbefugt fremdes eigentum betreten :mad:). und da ists dem gesetzgeber wohl egal wie und seis das der hund garnimmer raus darf wenn man auf nummer sicher gehn will:rolleyes:
 
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