Macht ein Kaufvertrag Sinn?

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Auch ohne Notar ist ein Kaufvertrag ein VERBINDLICHES Rechtsgeschäft!!

und trotzdem gibt es genügend Hunde die trotz KV im TH landen. Meine Freundin hat einen reinrassigen Dogo Argentino aus dem TH. Der Hund wurde als Welpe bei einem Züchter gekauft - man muss dazusagen das der Hund taub war/ist - und dann wurde er ins TH abgeschoben. Meine Freundin hat den Hund dort entdeckt, hat den Züchter ausfindig gemacht und der ist dann zur Tat geschritten und hat den Hund zurückgeholt. Inzwischen lebt "Wendy" nun seit 6 Jahren bei meiner Freundin.

LG Evelyn
 
Ich finde ein Züchter hat einfach die Pflicht sicher zu stellen was mit seinem Hund passiert.

Seinem Hund.........also ich seh das so: das ist mein Hund. Ich allein weiß, was mein Hund gern hat, gerne frisst, worauf er Durchfall bekommt und was er verträgt, sein Lieblingsspielzeug, seine Hundefreunde, was er liebt und wovor er Angst hat.......einfach mein Hund!

Außerdem ist es auch für mich als Käufer gut zu wissen, dass ich den Hund an meinen Züchter zurückgeben kann falls sich irgendwelche Umstände (die hoffentlich nie eintreten werden) ergeben und ich mich vom Hund trennen muss.

In einem solchen Fall (der tritt eh nie ein aber mal theoretisch gesprochen) möchte ich meine Hunde selbst vermitteln, würde schaun, dass sie bei mir bekannten Freunden oder Verwandten unterkommen. Ich persönlich würde nicht wollen, dass eine fremde Person (die der Züchter ist) meine Hunde an wildfremde Leute verscherbelt und ich keinen Einfluß darauf habe, wo sie den Rest ihres Lebens verbringen würden.
 
Seinem Hund.........also ich seh das so: das ist mein Hund. Ich allein weiß, was mein Hund gern hat, gerne frisst, worauf er Durchfall bekommt und was er verträgt, sein Lieblingsspielzeug, seine Hundefreunde, was er liebt und wovor er Angst hat.......einfach mein Hund!
Sicher ist es mein Hund, aber ich habe ihn vom Züchter bekommen und es sollte doch auch im Interesse des Züchters sein, dass er weiß wie es UNSEREM Hund geht. Ich erwarte mir von meinem Züchter lebenslanges Interesse an seinem an mich verkauften Hund. Genauso wie ich mich lebenslang um den Hund bemühen werde.


In einem solchen Fall (der tritt eh nie ein aber mal theoretisch gesprochen) möchte ich meine Hunde selbst vermitteln, würde schaun, dass sie bei mir bekannten Freunden oder Verwandten unterkommen. Ich persönlich würde nicht wollen, dass eine fremde Person (die der Züchter ist) meine Hunde an wildfremde Leute verscherbelt und ich keinen Einfluß darauf habe, wo sie den Rest ihres Lebens verbringen würden.[/
quote]
Ja aber oft hat ein Züchter doch mehr "gute" Plätze an der Angel und soviel Vertrauen habe ich zu meinem Züchter, dass er sich 100%ig um einen Traumplatz bemüht und ihn nicht verscherbelt.
 
In einem solchen Fall (der tritt eh nie ein aber mal theoretisch gesprochen) möchte ich meine Hunde selbst vermitteln, würde schaun, dass sie bei mir bekannten Freunden oder Verwandten unterkommen. Ich persönlich würde nicht wollen, dass eine fremde Person (die der Züchter ist) meine Hunde an wildfremde Leute verscherbelt und ich keinen Einfluß darauf habe, wo sie den Rest ihres Lebens verbringen würden.

Gibts in solchen Fällen nicht oftmals die Nebenklausel, sollte der Züchter/die Züchterin den Hund nicht zurücknehmen können, er/sie zumindest Bescheid darüber bekommen soll/muss, welchen neuen Besitzer der Erstbesitzer seines/ihres Hundes/Welpen auserwählt hat und der Züchter sich diesen neuen Platz erst mal anschauen und überprüfen darf?

Wenn also - rein theoretisch - Herr Huber seinen Hund abgeben muss, diesen seinem Bruder übergeben möchte, muss er dies zuerst dem Züchter mitteilen, wenn dieser das Anrecht auf den Hund nicht erhebt, kann er trotzdem auf Kontakt und Gespräch mit dem neuen Besitzer bestehen...

Lg Lisa
 
Hi
Seinem Hund.........also ich seh das so: das ist mein Hund. Ich allein weiß, was mein Hund gern hat, gerne frisst, worauf er Durchfall bekommt und was er verträgt, sein Lieblingsspielzeug, seine Hundefreunde, was er liebt und wovor er Angst hat.......einfach mein Hund!

Dagegen sagt j akeiner was, aber was wenn du dies nicht mehr mitteilen kannst?


In einem solchen Fall (der tritt eh nie ein aber mal theoretisch gesprochen) möchte ich meine Hunde selbst vermitteln, würde schaun, dass sie bei mir bekannten Freunden oder Verwandten unterkommen.

Dagegen hat sicher kein Züchter etwas, es geht doch darum dass der Hudn nicht wo in der Versenkung verschwindet. Aber trotzdem ist es eine Absicherung, was wenn du nicht mehr entscheiden kannst? Tod, schwerer Unfall, Koma usw. Wünscht man niemanden aber was wenn. Es ist doch trotzdem beruhigend zu wissen dass im Notfall immer wer da ist, oder?

Ich persönlich würde nicht wollen, dass eine fremde Person (die der Züchter ist)

Du meien Welpen sind mir alle nicht fremd und ich für meine Welpenleute auch keine wildfremde Person. Welches Verhältnis hast du denn zu deinem Züchter?

meine Hunde an wildfremde Leute verscherbelt und ich keinen Einfluß darauf habe, wo sie den Rest ihres Lebens verbringen würden.

Erstens verscherbelt er nicht-du musst ja ienen guten eindruck von deinem Züchter haben-zweitens wer sagt dass du keienn Einfluss hast, in dem Passus geht e sdoch um was ganz anderes. Nämlich darum dass der Hund nich einfach verkauft, verschenkt wird ohne dass der Züchter es erfährt udn seine Welpen vielleicht in Tierheimen wiederfindet.
lg uschi & Rudel
 
In einem solchen Fall (der tritt eh nie ein aber mal theoretisch gesprochen) möchte ich meine Hunde selbst vermitteln, würde schaun, dass sie bei mir bekannten Freunden oder Verwandten unterkommen. Ich persönlich würde nicht wollen, dass eine fremde Person (die der Züchter ist) meine Hunde an wildfremde Leute verscherbelt und ich keinen Einfluß darauf habe, wo sie den Rest ihres Lebens verbringen würden.

Naja, jeder vernünftige Züchter wird ja eh froh sein, wenn sich die Besitzer der Hunde im Notfall selbst um einen Platz kümmern bzw. denen einfach behilflich sein.
Ist ja meiner Meinung nach vor allem für Fälle wo der Hund im Tierheim oder beim Einschläfern landen würde.
 
Gibts in solchen Fällen nicht oftmals die Nebenklausel, sollte der Züchter/die Züchterin den Hund nicht zurücknehmen können, er/sie zumindest Bescheid darüber bekommen soll/muss, welchen neuen Besitzer der Erstbesitzer seines/ihres Hundes/Welpen auserwählt hat und der Züchter sich diesen neuen Platz erst mal anschauen und überprüfen darf?

Wenn also - rein theoretisch - Herr Huber seinen Hund abgeben muss, diesen seinem Bruder übergeben möchte, muss er dies zuerst dem Züchter mitteilen, wenn dieser das Anrecht auf den Hund nicht erhebt, kann er trotzdem auf Kontakt und Gespräch mit dem neuen Besitzer bestehen...

Lg Lisa

Korrekt Lisa ich habe das Vorrecht als Züchter, d.h aber nicht dass ich es beanspruchen muss, das sage ich meinen Leuten immer wieder. Haben si eschon ein Plätzchen dann sehe ich mir diesen an und wir entscheiden gemeinsam. Ein neuer Vertrag wird mi denm neuen Halter abgeschlossen so dass ich wieder das erste Recht habe, no Problem.
lg Uschi & Rudel
 
@husky
verscherbeln war vielleicht der falsche Ausdruck, aber verschenken würde man die zwei mit ihren ÖKV Stammbäumen sicherlich auch nicht.

Verhältnis zu meinem Züchter: nicht vorhanden.
Und genau deshalb möchte ich mich selbst um so etwas kümmern. Sollte mir das nicht möglich sein gibt es noch meinen LG, meine Familie und ach ja.....ein paar Freunde hab ich auch noch, die sicher drauf schaun würden, was mit meinen Hunden passiert :)
 
@husky
verscherbeln war vielleicht der falsche Ausdruck, aber verschenken würde man die zwei mit ihren ÖKV Stammbäumen sicherlich auch nicht.

Verhältnis zu meinem Züchter: nicht vorhanden.

Warum nicht? Gab es denn vor dem Kauf kein Kennenlernen?
Und genau deshalb möchte ich mich selbst um so etwas kümmern. Sollte mir das nicht möglich sein gibt es noch meinen LG, meine Familie und ach ja.....ein paar Freunde hab ich auch noch, die sicher drauf schaun würden, was mit meinen Hunden passiert

Also ich habe das schon so vereinbart, dass wenn mit mir was wäre, als erstes meine Familie die Hunde nimmt, falls aber meine Familie ebenfalls nicht mehr wäre, dann die Hunde zum Züchter zurückgehen, weil ich mir da 100%ig sicher bin, dass sie dort in guten Händen sind und sogar dort bleiben dürften (beim Mädel bin ich mir da ziemlich sicher).
 
Also ich habe das schon so vereinbart, dass wenn mit mir was wäre, als erstes meine Familie die Hunde nimmt, falls aber meine Familie ebenfalls nicht mehr wäre, dann die Hunde zum Züchter zurückgehen, weil ich mir da 100%ig sicher bin, dass sie dort in guten Händen sind und sogar dort bleiben dürften (beim Mädel bin ich mir da ziemlich sicher).

Also ich könnte das nicht tun, dem Züchter quasi das Recht geben, sich um den Hund zu kümmern - wenn ich ihm vertraglich das Recht gebe, kann er das ja auch einfordern.

Es ist ja so, das Hunde vor dem Gesetz wie Gegenstände behandelt werden, wenn da jetzt quasi ein doppeltes "Nutzungsrecht" vorliegt - ist ja deppert....

Ich denke, wenns ein guter Züchter ist, nimmt er den Hund so und so zurück - man kann ja nie wissen, was einem alles im Leben passiert...
 
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