Macht ein Kaufvertrag Sinn?

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Super Knochen
Ist ein Kaufvertrag überhaupt rechtlich relevant? Ich meine, wenn da drinnen steht, dass ich den Hund nicht verkaufen darf und ich tue es trotzdem, was hat der Verkäufer (Züchter) für eine Chance.
Weiß da vielleicht jemand Bescheid wie das so ist?
In meinem Kaufvertrag steht sehr vieles drinnen, aber ist das Ding mehr Wert als das Papier?
Lg
 
Ja :D.
Alles andere erklärt dir sicher ein Rechtsanwalt. Und wenn du kein Geld ausgeben willst - es gibt viele jur. Beratungsstellen die auch gratis Auskünfte geben.
 
Ist ein Kaufvertrag überhaupt rechtlich relevant? Ich meine, wenn da drinnen steht, dass ich den Hund nicht verkaufen darf und ich tue es trotzdem, was hat der Verkäufer (Züchter) für eine Chance.
Weiß da vielleicht jemand Bescheid wie das so ist?
In meinem Kaufvertrag steht sehr vieles drinnen, aber ist das Ding mehr Wert als das Papier?
Lg

Wenn er notariell begalubigt ist und abgesichert hält er jedem Gericht stand.

Die Frage ist warum unterschreibe ich einen Kaufvertrag mit dem ich nicht einverstanden bin und "betrüge" den Züchter eigentlich schon bei der Unterschrift? Eine traurige Basis. Und was spricht dagegen dass man den Hund nicht verkaufen darf sondern er zum Züchter zurückgeht gegen eine reellen Kostenersatz? Schon mal daran gedacht dass dieser Züchter vielleicht nicht möchte dass eine Welpen irgendwo in der Versenkung verschwindnet und in irgendwelchen Tierheimen auftauchen?

Und wenn ich mit einem Kaufvertrag nicht einverstanden bin unterschreibe ich ihn nicht, so ehrlich sollte man schon sein.
mfG uschi & Rudel
 
glaube nicht dass es da um einen konkreten Fall geht, sondern eher um eine rein theoretische Frage oder??

Mich würde interessieren wie das ist mit dem Kostenersatz wenn das Tier an den Züchter zurück geht. Ich glaub bei meinen steht nur dass ich nicht an dritte weitergeben darf ohne das wissen der Züchter, aber nichts von Kostenersatz?!?!
 
Ja :D.
Alles andere erklärt dir sicher ein Rechtsanwalt. Und wenn du kein Geld ausgeben willst - es gibt viele jur. Beratungsstellen die auch gratis Auskünfte geben.


Danke für Deinen freundlichen Hinweis.
Meine Frage war rein theoretisch an die vielen User hier die Züchter sind und bestimmt mit solchen Verträgen Erfahrung haben.
 
Wenn er notariell begalubigt ist und abgesichert hält er jedem Gericht stand.
Ja und werden diese Kaufverträge notariell beglaubigt, meiner ist das nicht.

Die Frage ist warum unterschreibe ich einen Kaufvertrag mit dem ich nicht einverstanden bin und "betrüge" den Züchter eigentlich schon bei der Unterschrift? Eine traurige Basis.
Was interpretierst denn in meine Frage schon wieder hinein, die war rein theoretisch, ich habe das sogar mit meinem Züchter besprochen.

Und was spricht dagegen dass man den Hund nicht verkaufen darf sondern er zum Züchter zurückgeht gegen eine reellen Kostenersatz? Schon mal daran gedacht dass dieser Züchter vielleicht nicht möchte dass eine Welpen irgendwo in der Versenkung verschwindnet und in irgendwelchen Tierheimen auftauchen?
ICH VERSTEHE DEN SINN EINES KAUFVERTRAGES UND DIE INTERESSEN DES ZÜCHTERS. Warum bist immer gleich auf Konfrontation :cool:

Und wenn ich mit einem Kaufvertrag nicht einverstanden bin unterschreibe ich ihn nicht, so ehrlich sollte man schon sein.

Kommentar siehe oben
 
glaube nicht dass es da um einen konkreten Fall geht, sondern eher um eine rein theoretische Frage oder??

Mich würde interessieren wie das ist mit dem Kostenersatz wenn das Tier an den Züchter zurück geht. Ich glaub bei meinen steht nur dass ich nicht an dritte weitergeben darf ohne das wissen der Züchter, aber nichts von Kostenersatz?!?!

Danke, ja die Frage ist rein theoretisch. Man traut sich hier ja fast nichts mehr zu fragen, kommt das von der Hitze :confused:
 
hi,

ja das mit den verträgen hab ich mich auch schon mal gefragt. hab zwar keinen kaufvertrag, dafür aber einen schutzvertrag unterschrieben. find ich ja absolut in ordnung, aber da sind auch ein paar klauseln drinnen wos einem doch die haare aufstellt! ;) jedenfalls in meinem. naja, nachdem wir nicht vorhaben eine der klauseln zu brechen ists eh egal, aber ich musste echt lachen als ich den vertrag durchgelesen habe. was ich mich nur frage:

beim mir im vertrag steht, das ich melden muss wenn der hund verstirbt. ok, wenn es jetzt in den ersten paar jahren unvorhergesehen passieren würde versteh ichs ja, aber wenn der hund angenommen sagen wir mal 15 jahre alt wird, muss ich dann seinen tod immer noch melden?

lg evelyn
 
hi,

ja das mit den verträgen hab ich mich auch schon mal gefragt. hab zwar keinen kaufvertrag, dafür aber einen schutzvertrag unterschrieben. find ich ja absolut in ordnung, aber da sind auch ein paar klauseln drinnen wos einem doch die haare aufstellt! ;) jedenfalls in meinem. naja, nachdem wir nicht vorhaben eine der klauseln zu brechen ists eh egal, aber ich musste echt lachen als ich den vertrag durchgelesen habe. was ich mich nur frage:

beim mir im vertrag steht, das ich melden muss wenn der hund verstirbt. ok, wenn es jetzt in den ersten paar jahren unvorhergesehen passieren würde versteh ichs ja, aber wenn der hund angenommen sagen wir mal 15 jahre alt wird, muss ich dann seinen tod immer noch melden?

lg evelyn


eben genau diese Dinge würden mich interessieren wie es da ausschaut wenn man damit vor Gericht zieht.
Ich darf z.B. - laut Kaufvertrag - falls ich züchten will dies nur unter der FCI Flagge tun. Gleich einmal vorweg, ich habe nicht vor zu züchten, aber was kann der Verkäufer gegen mich unternehmen, wenn ich unter einem anderen Verein züchte oder unter gar keinem Verein.

Hat vielleicht jemand schon einmal so einen Fall gehabt?
 
hi,

ja das mit den verträgen hab ich mich auch schon mal gefragt. hab zwar keinen kaufvertrag, dafür aber einen schutzvertrag unterschrieben. find ich ja absolut in ordnung, aber da sind auch ein paar klauseln drinnen wos einem doch die haare aufstellt! ;) jedenfalls in meinem. naja, nachdem wir nicht vorhaben eine der klauseln zu brechen ists eh egal, aber ich musste echt lachen als ich den vertrag durchgelesen habe. was ich mich nur frage:

beim mir im vertrag steht, das ich melden muss wenn der hund verstirbt. ok, wenn es jetzt in den ersten paar jahren unvorhergesehen passieren würde versteh ichs ja, aber wenn der hund angenommen sagen wir mal 15 jahre alt wird, muss ich dann seinen tod immer noch melden?

lg evelyn

Ein Schutzvertrag ist KEIN Kaufvertrag.
Schutzverträge werdne ja meist von Organisationen (Tierheimen) vergeben - hier bleibt das Tier ja weiterhin Eigentum der Tierschutzorga, im Gegensatz zum Kauf eines Tieres bei einem Züchter (Kaufvertrag - Besitzer = Eigentümer).

Darum muß man diesen Organisationen melden das dessen Tier verstorben ist (egal ob nach 1 Monat od. 15 Jahren) - und seis nur damit die Karteikarte aussortiert wird (und ich denk mir die müssen ja über alle Tiere Akten anlegen und die bei Bedarf vorweisen können seis nun über die Vergebenen od. noch im Tierheim sitzenden Tiere) :o
 
Hi
Ja und werden diese Kaufverträge notariell beglaubigt, meiner ist das nicht.

Du es wird nicht jeder einzelne Kaufvertrag notariell beglaubigt, sondern die Vorlage.

Was interpretierst denn in meine Frage schon wieder hinein, die war rein theoretisch, ich habe das sogar mit meinem Züchter besprochen.

Du ich habe jetzt nicht damit gemeint dass du es tust, auch meine Frage war rein theoretisch, sorry wenn es andersr überkam.


ICH VERSTEHE DEN SINN EINES KAUFVERTRAGES UND DIE INTERESSEN DES ZÜCHTERS. Warum bist immer gleich auf Konfrontation :cool:

Du ich bin nicht auf Konfrontation, das hast du in den falschen Hals bekommen.
lg Uschi & Rudel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi
eben genau diese Dinge würden mich interessieren wie es da ausschaut wenn man damit vor Gericht zieht.

Es kommt darauf an. Stehen sittenwidrige Dinge drinnen udn und hast die salvatorische Klasuel nicht drinnen(die dann eben diesen Punkt ausnimmt) ist der komplette Kaufvertrag unwirksam. Es kommt halt daruf an was drinnen steht. Ein Vorkaufs-oder Rpückkaufsrecht kann der Züchte rimmer eintragen und ind er Regel auch durchsetzen. Es kommt halt wirklich darauf an was drinen steht. Untersuchungen kann ich den Leuten z.B nicht vorschreiben außer es handelt sich um einen Rüden bei dem ich mir das Deckrecht einbehalte, da darfst du nur darum bitten dass sie es tun.

Ich darf z.B. - laut Kaufvertrag - falls ich züchten will dies nur unter der FCI Flagge tun. Gleich einmal vorweg, ich habe nicht vor zu züchten, aber was kann der Verkäufer gegen mich unternehmen, wenn ich unter einem anderen Verein züchte oder unter gar keinem Verein.

Er kann Klage einreichen. Da shabe ich z.B auch im Kaufvertrag stehen und wenn du meine Verträge brichst wird eine Konventionalstrafe fällig. Einen ähnlichen Fall gab e sin D schon udn da musste der Vertragsbrecher dann die Koneventionalstrafe zahlen. Hoch genug angesetzt überlegt man sich sowas zutun. D.h natürlich nicht dass e sauch in Österreich gleich läuft , abe rlaut meinem Rechtsanwalt der nicht schlecht ist, ist der Erfolg ziemlich hoch bei richtig verfassten Verträgen.

Hat vielleicht jemand schon einmal so einen Fall gehabt?

Selbst nicht aber ich kenne einen Züchterin im Ausland. Die durchaus Erfolg hatte. Ich selbst hoffe nie so einen Weg zu gehen müssen.
lg uschi & Rudel
 
Kleiner Tipp: Zusätzlich zum KP eine Kaution einbehalten, die nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse dem Käufer zurückerstattet wird.;)

Danke, meien Leute gehen eh sehr brav untersuchen. Ihc erkläre ihnen immer warum wir darum bitten und dann passt es eigentlich auch.Bi sauf wenige AUsnahmen udn die bekommst du auch mit Kaution nicht dazu.
lg Uschi & Rudel
 
Ist ein Kaufvertrag überhaupt rechtlich relevant? Ich meine, wenn da drinnen steht, dass ich den Hund nicht verkaufen darf und ich tue es trotzdem, was hat der Verkäufer (Züchter) für eine Chance.
Weiß da vielleicht jemand Bescheid wie das so ist?
In meinem Kaufvertrag steht sehr vieles drinnen, aber ist das Ding mehr Wert als das Papier?
Lg

O JA!!!

wenn du und eine zweite Person den Kaufvertrag unterschreibt, seid ihr beide an das was drinnen steht rechtlich gebunden!!!!


Ich denke aber nicht, dass es rechtlich haltbar ist, wenn er dir den weiterverkauf verbietet! Mit der Bezahlung ist der Hund ja dein Eigentum und mit dem kann man bekanntlich (und leider auch) machen was man will...

Schlimmstenfalls wird er den Hund zurückfordern und du das Geld bekommen (oder auch zurückfordern).

Kleiner Tip: Verhandle mit ihm und sag, dass dir das nicht recht ist, das kostet nichts....
 
O JA!!!

wenn du und eine zweite Person den Kaufvertrag unterschreibt, seid ihr beide an das was drinnen steht rechtlich gebunden!!!!

Aha danke, genaus das wollte ich wissen.
Kleiner Tip: Verhandle mit ihm und sag, dass dir das nicht recht ist, das kostet nichts....[/

Nein, mir ist es ja Recht wenn er mir den Weiterverkauf verbietet und den Hund zurücknimmt. Ich finde ein Züchter hat einfach die Pflicht sicher zu stellen was mit seinem Hund passiert. Außerdem ist es auch für mich als Käufer gut zu wissen, dass ich den Hund an meinen Züchter zurückgeben kann falls sich irgendwelche Umstände (die hoffentlich nie eintreten werden) ergeben und ich mich vom Hund trennen muss.
 
Hi


Du es wird nicht jeder einzelne Kaufvertrag notariell beglaubigt, sondern die Vorlage.



Du ich habe jetzt nicht damit gemeint dass du es tust, auch meine Frage war rein theoretisch, sorry wenn es andersr überkam.




Du ich bin nicht auf Konfrontation, das hast du in den falschen Hals bekommen.
lg Uschi & Rudel

OK sorry!:o
 
Auch ohne Notar ist ein Kaufvertrag ein VERBINDLICHES Rechtsgeschäft!!

Das ist klar, ABER ohne Notar oder Rechtsanwalt weißt du meist nicht ob du sittenwidriges usw. drinnen stehen hast. Die salvatorische Klausel war zuvor auch für mich unbekannt. Das meint eich damit . Welcher Zücht ist schon so rechtskundig dass er genau weiß wie, was wann. das fängt doch schon mit dem Vorkaufs-oder Rückkaufsrecht an, wie viele kennen den Unterschied?
lg uschi & Rudel
 
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