Leinen- und Beißkorbpflicht

Elisabeth.B.

Super Knochen
Hallo!

Mag sein, dass es dieses Thema bereits öfters gab, allerdings hat mir die Suchfunktion auch keine klare Auskunft erteilt.

So wollte ich fragen, wie das denn nun ist? Hab heute gehört, dass es nun wirklich Pflicht ist, dass der Hund entweder einen Beißkorb oder eine Leine tragen muss. Wenn das nicht der Fall ist, muss man mit einer Geldstrafe rechnen.

Allerdings weiß ich nicht, ob das überall gilt und ob ich meinen Hund jetzt gar nicht mehr ohne Leine laufen lassen darf? :confused:

Hoffe auf Auskunft.

LG
 
In Wien gilt es überall!
Bei manchen Plätzen (viele Leute) sogar beides!

Die einzige mir bekannte Ausnahme sind Hundezonen!
 
Elisabeth.B. schrieb:
Hallo!

Mag sein, dass es dieses Thema bereits öfters gab, allerdings hat mir die Suchfunktion auch keine klare Auskunft erteilt.

So wollte ich fragen, wie das denn nun ist? Hab heute gehört, dass es nun wirklich Pflicht ist, dass der Hund entweder einen Beißkorb oder eine Leine tragen muss. Wenn das nicht der Fall ist, muss man mit einer Geldstrafe rechnen.

Allerdings weiß ich nicht, ob das überall gilt und ob ich meinen Hund jetzt gar nicht mehr ohne Leine laufen lassen darf? :confused:

Hoffe auf Auskunft.

LG

In der Stadt muss der Hund entweder Leine haben oder, wenn er freiläuft einen Beißkorb. Das ist mein Wissensstand.

EDIT: gerade auf dieser Seite gefunden: http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000000.htm

Haltung von Hunden


§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet § 6, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb (Abs. 5) versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
(2) In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde, unbeschadet § 6, an der Leine geführt werden.
(3) An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.
(4) Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (zB in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein. Dies gilt jedoch nicht für Orte, an denen Veranstaltungen mit Hunden stattfinden.
(5) Der Maulkorb muss der Größe und der Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein und dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.
(6) Der Maulkorb- oder Leinenzwang im Sinne der Abs. 1 bis 4 gilt nicht für Rettungs-, Therapie-, Blindenführ- und Diensthunde (§ 10 des Waffengebrauchsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 149, in der Fassung BGBl. I Nr. 146/1999) während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (Einsatz und Ausbildung).
(7) Auf Jagdhunde finden die Gebote der Abs. 1 bis 3 keine Anwendung, wenn sie zu Jagdzwecken in einem Jagdgebiet eingesetzt werden.
(8) Soweit auf Lagerwiesen, in eine öffentlich zugängliche Parkanlage oder in eine sonstige öffentlich zugängliche Grünanlage Hunde mitgenommen werden dürfen, hat die Verantwortliche oder der Verantwortliche (Abs. 9) dafür zu sorgen, dass sich diese nicht in Sandkisten oder auf Kinderspielplätzen aufhalten.
(9) Für die Einhaltung der Abs. 1 bis 5 sowie 8 hat die Verwahrerin oder der Verwahrer des Hundes zu sorgen. Wird die Verwahrung einer strafunmündigen Person anvertraut, so treffen diese Verpflichtungen die Halterin oder den Halter des Tieres.
(10) Die Halterin oder der Halter eines Hundes darf ihren oder seinen Hund nur solchen Personen zur Verwahrung oder zum Führen an einem öffentlichen Ort überlassen, die die hiefür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, aufweisen.
(11) Für im Bundesland Wien gemeldete Hunde ist eine Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725 000 EUR zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
 
aus gegebenem anlass merke ich an, dass man seinen hund nur ohne leine laufen lassen sollte wenn er zu 100% abrufbar ist. und das sind leider nur ganz wenige. alles andere ist verantwortungslos und eine belästigung für andere leute bzw. deren hunde. :mad:
 
Ich werde meinen Hund nicht immer an der Leine führen, wenn ich hinterm Haus eine schöne Spazierstrecke entlang des Wienflusses hab, wo eh selten Leute gehen.

Danke für die Informationen!
 
WOW - 750.000 Euro Haftpflicht-Versicherung??!! :eek:

Mir ist es egal, ich hab sowieso eine Vollschaden-Versicherung dazu abgeschlossen und wir sind bis 1.000.000 Euro geschützt aber die meisten haben doch eine niedrigere oder??
 
menno das wird ja immer schlimmer!

wie ist es mit dem trempelweg oder wie der heisst (donauinsel).darf man den hund dort auch nicht mehr ohne maulkorb von der leine lassen?

finds traurig das man mit hunden wie schwerverbrecherische bestien umgehen muss:(
 
Wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Das ist in Wien ähnlich wie Falschparken, nur dass man noch seltener erwischt wird, aber sogar wenn, zahlt man nicht viel, eine kleine Verwaltungsstrafe, alle heiligen Zeiten mal.;)

Mit einem halbwegs folgsamen und verträglichen Hund würde ich es jederzeit riskieren, und außerhalb des Stadtgebietes gibt es wieder andere Regeln, ziemlich kompliziert und auch in Gemeinden unterschiedlich - aber generell halbwegs richtig liegt man damit:
außerhalb von Siedlungen, mindestens 300m vom nächsten Wohnhaus entfernt, also in Wald und Feld, darf der Hund frei laufen, vorausgesetzt, er horcht, läuft nicht davon und geht nicht jagen. Auch wenn manche Jäger was anderes sagen......
 
Elisabeth.B. schrieb:
So wollte ich fragen, wie das denn nun ist? Hab heute gehört, dass es nun wirklich Pflicht ist, dass der Hund entweder einen Beißkorb oder eine Leine tragen muss. Wenn das nicht der Fall ist, muss man mit einer Geldstrafe rechnen.
Das ist eigentlich schon sehr lange so ...

WOW - 750.000 Euro Haftpflicht-Versicherung??!!

Mir ist es egal, ich hab sowieso eine Vollschaden-Versicherung dazu abgeschlossen und wir sind bis 1.000.000 Euro geschützt aber die meisten haben doch eine niedrigere oder??
Das ist nur für Hunde geboren ab dem 01.01.2006 verpflichtend - für alle älteren bleibts freiwillig.
 
Sally+Lenni schrieb:
aus gegebenem anlass merke ich an, dass man seinen hund nur ohne leine laufen lassen sollte wenn er zu 100% abrufbar ist. und das sind leider nur ganz wenige. alles andere ist verantwortungslos und eine belästigung für andere leute bzw. deren hunde. :mad:

Ich würde mal behaupten, dass kein Hund 100 %ig abrufbar ist !
 
hallihallo schrieb:
WOW - 750.000 Euro Haftpflicht-Versicherung??!! :eek:

Mir ist es egal, ich hab sowieso eine Vollschaden-Versicherung dazu abgeschlossen und wir sind bis 1.000.000 Euro geschützt aber die meisten haben doch eine niedrigere oder??

Ich hab für Wuzzn sowas nicht einmal, zudem würd ich nicht mal eine bekommen wenn ich eine für sie wollen würde... zu alt!
 
Alae schrieb:
Ich hab für Wuzzn sowas nicht einmal, zudem würd ich nicht mal eine bekommen wenn ich eine für sie wollen würde... zu alt!
Haftpflichtversicherung hat nix mit dem Alter des Hundes zu tun. Wär mir neu. ;)
 
Alae schrieb:
Ich hab für Wuzzn sowas nicht einmal, zudem würd ich nicht mal eine bekommen wenn ich eine für sie wollen würde... zu alt!


sorry, aber das ist vollkommener blödsinn.
a) mal grob fahrlässig
b) ist es den versicherungen wurscht wie alt der hund, da haft-u keine
krankenversicherung.
 
mal zurück zum thema
aber wie wollen die das in zukunft handhaben - bekommt jeder wienbesucher bei der stadtgrenze einen vorschriftsbogen oder wie
ich mein ist schon schwierig den überblick über die eigene gemeinde zu behalten aber das wird dann schon krass

lg
orange
 
Alae schrieb:
Ich hab für Wuzzn sowas nicht einmal, zudem würd ich nicht mal eine bekommen wenn ich eine für sie wollen würde... zu alt!

Haftpflichtversicherung kannst immer abschließen. Ich würd mich mit keinem Hund ohne auf die Straße trauen. :eek: Auch wenn der Hund noch so brav ist, reicht wenn sie zB über die Straße geht und ein Auto baut einen Crash wegen ihr.
 
orange schrieb:
mal zurück zum thema
aber wie wollen die das in zukunft handhaben - bekommt jeder wienbesucher bei der stadtgrenze einen vorschriftsbogen oder wie
ich mein ist schon schwierig den überblick über die eigene gemeinde zu behalten aber das wird dann schon krass
Ist ein Gesetz - öffentlich einsehbar - und eigentlich nix Neues. Muss man sich eben informieren ... wenn man Auto fährt zählt die Ausrede "das hab ich nicht gewusst, is mir zu kompliziert" ja auch nicht :D und da gibts weit mehr Paragraphen als bei Hunden denk ich mir mal ;)
 
schön und gut aber die vorschriften im verkehr gelten österreichweit
aber bei hunden ist es ja wirklich in jeder gemeinde anders

lg
orange
 
Aso, wusst ich nicht... dacht da gibts nur eine einzige Versicherung für Hunde die komplett alles abdeckt... na gut, falsch gedacht :D

1. Isses mir egal da sie auf meine Mutter gemeldet ist und die sich drum kümmern muss
2. Hab ich nicht mal für mich irgendwelche Versicherung, da werd ich wohl kaum welche fürn Hund haben ;)
 
Im Moment läuft übrigends wieder eine "Aktion Scharf" wegen Leinen- und/oder Beißkorbpflicht. (Zuerst in Wien Heute gesehen)

@Alae: ja dann ist eh diene Mutter dafür zuständig und nicht du sie versichern zu lassen, vielleicht ist sie sogar versichert und du weißt es gar nicht, weil bei manchen Haushaltsversicherungen ist eine Haftpflicht fürn Hund inkludiert (Frag mich aber nicht bei welchen, da kenn ich mich net aus. :D )

Und du bist sicher krankenversichert (mitversichert) und sozialversichert. :D
 
Kurenai schrieb:
Im Moment läuft übrigends wieder eine "Aktion Scharf" wegen Leinen- und/oder Beißkorbpflicht. (Zuerst in Wien Heute gesehen)

@Alae: ja dann ist eh diene Mutter dafür zuständig und nicht du sie versichern zu lassen, vielleicht ist sie sogar versichert und du weißt es gar nicht, weil bei manchen Haushaltsversicherungen ist eine Haftpflicht fürn Hund inkludiert (Frag mich aber nicht bei welchen, da kenn ich mich net aus. :D )

Und du bist sicher krankenversichert (mitversichert) und sozialversichert. :D

Na das kann sein dass sie da inkludiert ist. Aber ne extra Versicherung für sie abgeschlossen haben wir definitiv nicht.
Stimmt, die 2 Versicherungen hab ich *lach* Dachte ja eigentlich an so Zusatzversicherung wie Lebens- und Haushaltsversicherung usw.:)
 
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