Leinen- und Beißkorbpflicht

Cato schrieb:
Dann darf er leider wirklich schießen, egal ob mit Maulkorb oder ohne - für schwaches Wild ist ja angeblich auch schon das Hetzen sehr gefährlich ( wobei ich mich schon frage, wie das Wild frühere Zeiten, als es noch Bären, Wölfe und Luchse in größerer Zahl bei uns gab, überlebt hat) - er muss Dich allerdings ( Theorie, ich würde mich nie darauf verlassen ) vorher ermahnen, den Hund abzurufen, wenn Dir das nicht gelingt, dann darf er......

Egal, ob Wien oder sonstwo.

Hallo,

leider muss der Jäger nicht vorher ermahnen den Hund abzurufen. Zumindest nicht in der Steiermark (wie das in Wien ist, weiß ich nicht genau, hab auch über das Wiener Jagdgesetz kaum etwas gefunden).

Allerdings darf in der Zeit von 15.September bis 15.März nur bei konkreter Gefährdung des Wildes, insbesondere im Bereich von Fütterungsanlagen und Einstandsgebieten geschossen werden. Und auch sonst nur, wenn der Hund wirklich beim Jagen erwischt wird.

Da steht auch: (3) Hundebesitzer, die ihre Hunde im fremden Jagdgebiet wiederholt herumstreifen lassen, machen sich einer Übertretung schuldig. (was vermutlich die übliche Verwaltungstrafe bedeutet).

Mein Vater ist auch Jäger und würde nie auf einen Hund schießen, aber es gibt sicher genung andere die das tun würden. Deshalb geht mein Hund im Wald sicherheitshalber an der Leine.
 
ich überlege grade weil bei uns ein hund frei herumläuft, der zu einem lokal gehört. heute hab ich ihn wieder mal von der straße gescheucht, stand mitten auf den straßenbahn geleisen. wenn ich die polizei rufe müssten die ja zahlen noch dazu hat er auch keine hundemarke, weil er ja auch kein halsband trägt. was das wohl kostet? :rolleyes:

wäre wohl einfacher ihn gleich mitzunehmen. aber was mach ich dann mit ihm?
 
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