Es geht aber nicht darum was die Polizei vermutet, es geht um das STGB und das SPG...
Und über eine Androhung von körperlicher Gewalt bei einer Wiederbegenung können sie sich nciht einfach hinwegsetzen.
Ich war mal bei der Polizei weil ein zu einer Hütte im Wienerwald gehördender, draußen rumlaufender Hund meinen Hund angegangen ist und auch mich bedroht und niedergerempelt hat.
Wurde auch weggeschickt = so schnell wie die vorgesetzte Behörde inklusive Entschuldigung mir gegenüber - die Herren zum Amtshandeln gebracht hat, konnten die gar nicht gucken![]()
Wegen mir wurde sogar schon ein Polizist nach einem Prozess aus dem Dienst genommen - der schickt auch keinen mehr weg
