Leinen los ! Hundeattacke!

Gelöscht_27

Gesperrt
Super Knochen
Heute war wieder mal so ein Morgen, an dem man sich wünscht, nicht aufgestanden zu sein :o. Ich beginne unsere Morgenrunde, links ein Hund, rechts ein Hund, bin noch 5 Meter von der Kreuzung entfernt. Plötzlich taucht eine alte Bekannte auf – Mischlingshündin, kniehoch, braun-weiß, sehr aggressiv auf Hündinnen, leinenlos, maulkorblos. Halter bückt sich grad ganz gelassen zum Hund um diesen anzuleinen, als diese meine im Fuß gehenden Hunde entdeckt, Hund startet los, Vollkarocho bellend, knurrend auf meine links gehende Hündin, 5 Meter sind eine verdammt kurz Distanz :eek:, aber ich erwische sie mit meinem Stiefel 20 cm bevor sie auf meiner Hündin pickt – Glück gehabt – irritiert lässt die Hündin von ihrem Vorhaben ab und ist plötzlich ganz friedlich. Halter bedroht mich und meine Hunde mit körperlicher Gewalt, versucht seinen Hund nochmals in Stimmung zu bringen, wieder einmal, es war der 2. Vorfall innerhalb von 2 Jahren. Damals sah ich von einer Anzeige ab, weil ich das Frauerl kenne und die wirklich gut auf ihre Hündin aufpaßt, aber irgendwie reicht es mir jetzt, vor allem wenn Mann statt sich zu entschuldigen noch mit Gewalt droht :mad:.
Tina
 
Der Halter hat den Hund auf dich bzw. deine Hunde hetzen wollen?? :eek: Was für Idioten es gibt....

Ich würd Anzeige erstatten, ganz ehrlich!
 
ja, das ist einer von der ganz netten Sorte und er hat auch den Hund nach dem Vorfall nicht angeleint - wie hat er gesagt, des nächste Mal tritt i auf deine Hund so lang ein, bis sa sich nimma rührn und du kannst a glei ane ham :mad:
 
zuerst würd ich diesen idioten anzeigen, dass geht leider nimmer anders :(
danach würde ich ev. das gespräch mit der frau suchen, wenn du da das gefühlt hast, dass die eigentlich aufpasst auf ihren hund

ich hatte voriges jahr, oder wars heuer? na egal, auch so ein erlebnis im maurer wald. steh da mit shana, nicht angeleint aber direkt mit körperkontakt bei mir bei diesem ehem. parkplatz. wir warten bis kind auf den baum geklettert ist und aus dem augenwinkele seh ich schon, dass 2 personen mit 2 hunden sich nähern. auch ohne leine und einige meter von den besitzern entfernt.
irgendwie kam mir der goldie schon eingenartig vor, schlich sich so an und plötzlich kommt er her, knurrend und zwickt meine hündin hinten rein. shana hat sich natürlich ur geschreckt und so schnell konnte der goldie gar nicht schauen, hatte ich ihn schon am halsband geschnappt.
ganz brav und ruhig hat er sich hingesetzt und war sehr verdattert :D
kommt der besitzer endlich daher geschlottert und sagt, ich solle seinen hund loslassen, warum ich den halte. hab ihm das geschehen erzählt und er meinte nur "loss den hund aus" noch immer erklärend hab ich ihm gesagt, dass mein hund schwere HD hat und sowas für sie böse ausgehen könnt.
daraufhin hat der idiot nur gemeint, dass ich meinen hund einschläfern lassen soll :eek: :mad:
der typ ist nicht mal stehen geblieben .... es gibt wirklich leute auf der welt, wo ich mich frag, ob die keinen anstand haben :rolleyes:
 
sodala zurück von der Polizei und haltet Euch gut fest was ich jetzt erzähle. Nette Polizistin, um was es denn gehe, aha, soso, ich schaue mal nach, ich glaube bei uns können sie so einen Vorfall nicht anzeigen, da ist das Bezirksgericht zuständig :eek:. Sie sucht also im Strafgesetzbuch und findet folgendes: Androhung von Gewalt, zählt zum Delikt der Nötigung und dieses wiederum zum "Beleidigungsparagraphen" :(. Sie hat den Vorfall also nur protokolliert mit Adresse und Namen, beides hatte ich in der Zwischenzeit herausgefunden und mir den Rat gegeben, das nächste mal gleich die Polizei hinzuzurufen, dann könnens den Typen wegen Nichteinhaltung der Leinen oder Maulkorbpflicht abstrafen, was ja nicht mein Ziel ist, das wäre mir ja egal, solange wir nicht attackiert werden :rolleyes:. Werde mir jetzt mal die Amtszeiten des BG heraussuchen und wo ich hin muss, diesmal bleibe ich dran :o

lg
Tina
 
Blödsinn!!!! Das ist eine Straftat und somit müssen die die Anzeige aufnehmen!!!!
Das ist gefährliche Drohung und strafrechtlich relevant!!!
Ein Abwimmeln des Anzeigers fällt da unter Amtsmissbrauch....... da solltest dich mal schwer beschweren!!
Na die machen es sich einfach :mad:
 
Heute war wieder mal so ein Morgen, an dem man sich wünscht, nicht aufgestanden zu sein :o. Ich beginne unsere Morgenrunde, links ein Hund, rechts ein Hund, bin noch 5 Meter von der Kreuzung entfernt. Plötzlich taucht eine alte Bekannte auf – Mischlingshündin, kniehoch, braun-weiß, sehr aggressiv auf Hündinnen, leinenlos, maulkorblos. Halter bückt sich grad ganz gelassen zum Hund um diesen anzuleinen, als diese meine im Fuß gehenden Hunde entdeckt, Hund startet los, Vollkarocho bellend, knurrend auf meine links gehende Hündin, 5 Meter sind eine verdammt kurz Distanz :eek:, aber ich erwische sie mit meinem Stiefel 20 cm bevor sie auf meiner Hündin pickt – Glück gehabt – irritiert lässt die Hündin von ihrem Vorhaben ab und ist plötzlich ganz friedlich. Halter bedroht mich und meine Hunde mit körperlicher Gewalt, versucht seinen Hund nochmals in Stimmung zu bringen, wieder einmal, es war der 2. Vorfall innerhalb von 2 Jahren. Damals sah ich von einer Anzeige ab, weil ich das Frauerl kenne und die wirklich gut auf ihre Hündin aufpaßt, aber irgendwie reicht es mir jetzt, vor allem wenn Mann statt sich zu entschuldigen noch mit Gewalt droht :mad:.
Tina


§ 107 Absatz 1

http://www.jusline.at/107_Gefährliche_Drohung_StGB.html

Und auch §105 Nötigung fällt unter Strafrecht!!
http://www.jusline.at/105_Nötigung_StGB.html

Wenn du da abgewimmelt wirst, solltest mal Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen!!
Die dürfen dich nicht abwimmeln, die sind verpflichtet eine Anzeige aufzunehmen!!!
 
Ojeoje, in solchen Fällen IMMER auf eine Anzeige bestehen! Viele Polizisten versuchen einen leider immer zu erst abzuwimmeln und die Standard-Ausrede ist eben "wir sind nicht zuständig", "gehen'S aufs Gericht" etc. Es ist außerdem nicht Aufgabe der Polizei, eine Subsumption der Tat unter irgendein Delikt vorzunehmen, dafür haben sie schlichtweg nicht das Wissen :o Also so wie du das geschildert hast, könnte das genauso in Richtung "Gefährliche Drohung" gehen.

Bezirksgerichte haben übrigens immer dienstags von 8 bis 13 Uhr den sog. "Amtstag", da herrscht Parteienverkehr und du kannst ohne Anmeldung vorbeikommen und mit einem Richter sprechen...
 
Eine gefährliche Drohung auf Leib und Leben war das aber wirklich nicht - darunter fallen ernstzunehmende Mord/Entführungsdrohungen. Und wenn es nicht strafrechtlich relevant ist (es also nicht in der STPO steht - ich hoffe, ma weiß wie ichs meine) muss man den Weg übers Bezirksgericht gehen.
 
§ 107 Absatz 1

http://www.jusline.at/107_Gefährliche_Drohung_StGB.html

Und auch §105 Nötigung fällt unter Strafrecht!!
http://www.jusline.at/105_Nötigung_StGB.html

Wenn du da abgewimmelt wirst, solltest mal Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen!!
Die dürfen dich nicht abwimmeln, die sind verpflichtet eine Anzeige aufzunehmen!!!

Die Polizistin HAT es doch aufgenommen. Im Zweifelsfall (wie zb hier) gibt es einen Anwaltlichen Journaldienst, an den sich Polizisten wenden um zu wissen, wie etwas angezeigt werden kann.
 
Eine gefährliche Drohung auf Leib und Leben war das aber wirklich nicht - darunter fallen ernstzunehmende Mord/Entführungsdrohungen. Und wenn es nicht strafrechtlich relevant ist (es also nicht in der STPOsteht) muss man den Weg übers Bezirksgericht gehen.

Wie gesagt, es ist nicht Aufgabe der Polizei eine genaue rechtliche Einordnung vorzunehmen. Sofern es nicht offensichtlich rein zivilrechtlicher Natur ist, haben sie eine Anzeige aufzunehmen, dann gehts zur Staatsanwaltschaft und die schauen sich das genauer an.

In der StPO ist übrigens nur Verfahrensrechtliches zu finden, relevant ist das StGB sowie sämtliche strafrechtliche Nebengesetze (da gibt es eine Menge)...

Und die Polizistin hat offensichtlich keine Anzeige aufgenommen, eine reine Protokollierung ist etwas anderes, das wird sie nicht weiterleiten.
 
Eine gefährliche Drohung auf Leib und Leben war das aber wirklich nicht - darunter fallen ernstzunehmende Mord/Entführungsdrohungen. Und wenn es nicht strafrechtlich relevant ist (es also nicht in der STPO steht - ich hoffe, ma weiß wie ichs meine) muss man den Weg übers Bezirksgericht gehen.

:)Ganz so ist das nicht

Die Androhung von Schlägen kann man sehr wohl als gefährliche Drohung werten und damit als strafrechtlich relevant

noch dazu unter dem Umstand, dass man der Person wiederholt begenet und somit einer potentiellen Gefahr ausgesetzt ist sowie das besagte Person angekündigt hat, ganz klar eine Straftat i.S. Tierquälerei begehen zu wollen.
 
Wie gesagt, es ist nicht Aufgabe der Polizei eine genaue rechtliche Einordnung vorzunehmen. Sofern es nicht offensichtlich rein zivilrechtlicher Natur ist, haben sie eine Anzeige aufzunehmen, dann gehts zur Staatsanwaltschaft und die schauen sich das genauer an.

In der StPO ist übrigens nur Verfahrensrechtliches zu finden, relevant ist das StGB sowie sämtliche strafrechtliche Nebengesetze (da gibt es eine Menge)...

Und die Polizistin hat offensichtlich keine Anzeige aufgenommen, eine reine Protokollierung ist etwas anderes, das wird sie nicht weiterleiten.

Die rechtliche Einordnung übernimmt ja normal auch ein Anwalt - hab ich auch geschrieben. Private Streitigkeiten sind eben meistens zivilrechtlich und wenn die TE jetzt aufs Bezirksgericht geht, braucht sie die Protokollierung auch.

Wenn sich die Polizistin bei ihrer Einschätzung nicht absichert, ist sie selber schuld. Mir wurde aber erklärt, dass private Sachen aus dem Stgb immer ans Bezirksgericht gehören.
 
:)Ganz so ist das nicht

Die Androhung von Schlägen kann man sehr wohl als gefährliche Drohung werten und damit als strafrechtlich relevant

noch dazu unter dem Umstand, dass man der Person wiederholt begenet und somit einer potentiellen Gefahr ausgesetzt ist sowie das besagte Person angekündigt hat, ganz klar eine Straftat i.S. Tierquälerei begehen zu wollen.

Man kann so gesehen ALLES als eine gefährliche Drohung werten. Wenn die TE dort aber zb sehr selbstbewußt und nicht im mindesten verängstigt aufgetreten ist, wird eher keine vermutet werden.

Ist natürlich reine Spekulation. Am besten am nächsten Amtstag zum Bezirksgericht gehen und den Vorfall schildern :-)

Wenns einen sehr wurmt, kann man ja direkt nochmal zur Polizei gehen und dort etwas Druck machen. Rauskommen wird halt vermutlich auch nicht viel mehr im Endeffekt (was das Endergebnis betrifft).
 
sodala zurück von der Polizei und haltet Euch gut fest was ich jetzt erzähle. Nette Polizistin, um was es denn gehe, aha, soso, ich schaue mal nach, ich glaube bei uns können sie so einen Vorfall nicht anzeigen, da ist das Bezirksgericht zuständig :eek:. Sie sucht also im Strafgesetzbuch und findet folgendes: Androhung von Gewalt, zählt zum Delikt der Nötigung und dieses wiederum zum "Beleidigungsparagraphen" :(. Sie hat den Vorfall also nur protokolliert mit Adresse und Namen, beides hatte ich in der Zwischenzeit herausgefunden und mir den Rat gegeben, das nächste mal gleich die Polizei hinzuzurufen, dann könnens den Typen wegen Nichteinhaltung der Leinen oder Maulkorbpflicht abstrafen, was ja nicht mein Ziel ist, das wäre mir ja egal, solange wir nicht attackiert werden :rolleyes:. Werde mir jetzt mal die Amtszeiten des BG heraussuchen und wo ich hin muss, diesmal bleibe ich dran :o
lg
Tina


:)Das tut mir sehr sehr leid
.

Ich persönlich würde in den Polizeiapparat ordentlich Bewegung bringen.


Der Mann hat Dir Schläge angedroht, Du hast Angst und laufst ja dauernd Gefahr ihm wieder zu begegnen....dazu kommt noch der Zusammenhang mit angedrohter Gewalt gegen den Hund.....


Ich würde bei der vorgeordneten Polizeibehörde anrufen und ordentlich auf die Tube drücken
 
Man kann so gesehen ALLES als eine gefährliche Drohung werten. Wenn die TE dort aber zb sehr selbstbewußt und nicht im mindesten verängstigt aufgetreten ist, wird eher keine vermutet.

Es geht aber nicht darum was die Polizei vermutet, es geht um das STGB und das SPG...

Und über eine Androhung von körperlicher Gewalt bei einer Wiederbegenung können sie sich nciht einfach hinwegsetzen.

Ich war mal bei der Polizei weil ein zu einer Hütte im Wienerwald gehördender, draußen rumlaufender Hund meinen Hund angegangen ist und auch mich bedroht und niedergerempelt hat.

Wurde auch weggeschickt = so schnell wie die vorgesetzte Behörde inklusive Entschuldigung mir gegenüber - die Herren zum Amtshandeln gebracht hat, konnten die gar nicht gucken:D
 
Oben