Lebendfutter?

kamiu

Super Knochen
Hallo,

gibts eigentlich in Österreich ein Gesetz das den Verkauf von Lebendfutter verbietet? Wenn ja, unter welchen Umständen? Wo findet man die entsprechenden Paragraphen?

Nur so aus Interesse...

Gruß,
kamiu
 
Ich spreche hier konkret von Ratten oder Mäuse die ja zB bei willhaben immer wieder billigst als Lebendfutter angeboten werden.
Ich bild mir ein, irgendwann einmal etwas gelesen zu haben, dass der Verkauf von Lebendfutter nicht (mehr) erlaubt ist. Ich find nur den entsprechenden Beitrag oder Paragraphen nicht mehr.
 
Ich spreche hier konkret von Ratten oder Mäuse die ja zB bei willhaben immer wieder billigst als Lebendfutter angeboten werden.
Ich bild mir ein, irgendwann einmal etwas gelesen zu haben, dass der Verkauf von Lebendfutter nicht (mehr) erlaubt ist. Ich find nur den entsprechenden Beitrag oder Paragraphen nicht mehr.

guter tipp:googel ;)
 
guter tipp:googel ;)

Danke für den tollen Tipp :o wenn ich über Google fündig geworden wäre, würde ich hier nicht schreiben. Allerdings finde ich nur Forenbeiträge über Lebendfutterbeschaffung etc pp. - was ich suche ist ein offizieller Gesetzestext zu diesem Thema.
Wenn jemand diesen hat oder mir ev. einen Link geben könnte wär ich echt dankbar!
 
Du darfst in Österreich Wirbeltiere NICHT verfüttern.Du darfst aber Wirbeltiere auch nicht selbst ohne Sachkundenachweis töten,somit ist die einzige Möglichkeit seine Schlange in Österreich gesetzeskonform zu füttern,Frostfutter.
 
Das frag ich mich auch denn wenn es gesetzlich wirklich so aussieht warum dürfen Tierhandlungen dann Wirbeltiere als Futtertiere deklariert verkaufen wenn man diese dann weder töten noch verfüttern darf? Dieses Gesetz möchte ich auch gerne sehen.
 
Genau das ist mein Problem bei der Sache. Ich verstehs einfach nicht.
Naja bei Insekten (und Insektenartigen) seh ichs ja noch ein (für Spinnen etc).
Aber ich find dieses Gesetz einfach nicht (bzw. nur solche die für dt. Bundesländer ausgelegt sind).

Sinnig wäre es ja, dass manche Schlangen nur auf visuelle Reize reagieren und sonst verhungern würden - allerdings gehören solche Schlangen dann nicht verboten? (weil giftig oder anderweitig gefährlich?)
Und wie schauts mit der Falknerei aus?
 
Siehe §4 und §32 des Tierschutzgesetzes....

(Auch der Zoo darf seine Raubtiere nicht lebend füttern,und sie überstehen es trotzdem....eine Schlange die Frostfutter gewohnt ist,wird es auch nehmen,und da liegt die Verantwortung beim Züchter,der die Schlange von klein auf so füttern sollte.)
 
Das frag ich mich auch denn wenn es gesetzlich wirklich so aussieht warum dürfen Tierhandlungen dann Wirbeltiere als Futtertiere deklariert verkaufen wenn man diese dann weder töten noch verfüttern darf? Dieses Gesetz möchte ich auch gerne sehen.

Eben wie du sagt dann DÜRFTEN auch nicht die Tierhandlungen Futtertiere verkaufen.

Und zig tausende reptilienhalter füttern lebend ;)

lg

Warum ruftst du nicht einfach beim VetAmt an und fragst nach Kamiu?
 
Zuletzt bearbeitet:
wirbeltiere dürfen nicht lebend verfüttert werden, allerdings dürfen sie lebend verkauft werden. es ist ja damit nicht gesagt dass der käufer die tiere selbst tötet, theoretisch. praktisch sieht das natürlich anders aus :rolleyes:

bei uns steht das im tierschutzgesetz
 
Du darfst in Österreich Wirbeltiere NICHT verfüttern.Du darfst aber Wirbeltiere auch nicht selbst ohne Sachkundenachweis töten,somit ist die einzige Möglichkeit seine Schlange in Österreich gesetzeskonform zu füttern,Frostfutter.

Was, glaubst du, macht die Mause-Totschlagfalle? Das Gift gegen Wühlmäuse? Beides erhältlich beim Baumarkt oder sogar im Euro-Shop?

Ratten und Mäuse schützt kein Mensch. Das sind Schädlinge. Die darfst, du wenn sich sich in deine Wohnung verirren, auf beliebige Weise ins Nirvana befördern.
 
Schädlingsbekämpfung ist wohl etwas ganz anderes als Tiere lebend zu verfüttern,just for info.

Und da wird auch im Tierschutzgesetz unterschieden.Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
 
Die Totschlagfalle tötet oft nicht, sondern fängt die Maus lebend und schwer verletzt, ergo unter Qualen.

Ich benutze daher eine Lebendfalle, was die Maus allerdings nicht retten wird.

Wo unterschiedet das Gesetz?
Wenn ich das Tier rausnehme und es über die Kante haue, ist das ok?
Wenn ichs der Schlange gebe, ist es nicht ok?
Die Schlange ist ne Schlange und daher beim Mäusetöten von Natur aus sachkundiger als ich.

Übrigens, kein Mensch fragt Laborpersonal nach einer tierärztlichen Qualifikation zum Taufliegen-, Mäuse- oder Fischetöten.
 
Das ist vielleicht deine persönliche Meinung,aber mehr auch nicht.

Laborpersonal das Tiere tötet,muss den Sachkundenachweis besitzen.So schnell kannst gar nicht schaun steigt dir sonst 4 Pfoten oder dergleichen aufs Dach.

Und ja,das Tierschutzgesetz unterscheidet explizit zwischen Schädlingsbekämpfung und Lebenfütterung,aber ich wiederhole mich.....

Wie gesagt,§ 4 und §32.
 
Übrigens, kein Mensch fragt Laborpersonal nach einer tierärztlichen Qualifikation zum Taufliegen-, Mäuse- oder Fischetöten.

Da muss ich dich leider enttäuschen. Die Leute die das machen sind alles asgebildetete Tierpfleger (die mittels Genickbruch töten dürfen) oder Tierärzte (die auch mittels Injektion töten dürfen).

Lg
 
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