F
Fox
Guest
Quelle: ParlamentskorrespondenzDie Mitglieder des Verfassungsausschusses haben sich im Parlament auf folgende Eckpunkte im neuen Tierschutzgesetz geeinigt, die grundsätzlich mit 1. Jänner 2005 in Kraft treten:
.....
......
Grundsätzlich verboten sind Eingriffe an Tieren, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung von Tieren dienen, insbesondere grausame Methoden wie das Kupieren von Schwänzen, der Ohren oder des Schnabels eines Tieres, das Durchtrennen von Stimmbändern, das Entfernen von Krallen und Zähnen. Zur Verhütung der Fortpflanzung sind Ausnahmen gestattet. Untersagt wird auch die Anwendung von Gummiringen, Ätzstiften und Ätzsalben.
......
.....
..........
Folgender Hund wurde zwischen dem 8.1 und 15.1 kupiert...
Quelle
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: