Grundsätzlich will (und kann) ich nicht verstehen, was die Erkrankung des Hundes jetzt damit zu tun hat, dass es sich um einen "ÖKV...."-Welpen handelt, zumal schon ganz nüchtern betrachtet der Sachverhalt schlimm genug ist - man hat einen kranken Welpen und ganz abgesehen von (stets ersetzbaren) Kosten auch wohl entsprechende Sorgen.
Zumal offenkundig ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen worden war, sollte es hinsichtlich eines allfälligen Schadenersatzes auch klare Regelungen geben.
Wie hier mancherorts beschrieben bedarf es KEINER Verständigung des Züchters vor Einleitung der Behandlungsmaßnahmen, da bei einer akuten Erkrankung derartige Maßnahmen nicht aufschiebbar sind.
Der einfachste Weg wäre wohl - ohne noch irgendwelche kostenerhöhenden sonstigen Beratungen in Anspruch genommen werden, dem Züchter einen sachlich gehaltenen Brief zu schreiben, dem man das Attest des Tierarztes und die entsprechenden Rechnungen verbunden mit der Aufforderung den entstandenen Schaden zu ersetzen, beilegt.
Zweckdienlich wäre es sicherlich (aus Beweisgründen), beim behandelnden Tierarzt zu erheben, ob nach dem Krankheitsbild und-verlauf vom Käufer der Nachweis geführt werden kann bzw zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass die Erkrankung schon vor dem Verkauf vorhanden war, also der Sphäre des Verkäufers zugerechnet werden kann.
Wurde übrigens geschrieben, der Verkäufer habe "binnen 3 Tagen" zu antworten, so ist auch dies nicht stichhältig; üblich ist eine angemessene Wartefrist, diese wird in aller Regel bei 14 Tagen liegen.
Erst wenn auch dieses Einschreiben nicht (oder auch nicht in der gewünschten Form) reagiert wurde, sollte man sich weitergehender Hilfe bedienen und allenfalls auch, selbst wenn von dieser Seite wohl keine effiziente Hilfe erwartet werden kann, weil diesen eine solche auch gar nicht zusteht, den Zuchtverein zu informieren.
Klug ist es sicherlich, hier nicht von allem Anfang an "mit den schwersten Geschützen" anzufahren, sondern sachlich zu verblieben.
Freundliche Grüße,
g.
Zumal offenkundig ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen worden war, sollte es hinsichtlich eines allfälligen Schadenersatzes auch klare Regelungen geben.
Wie hier mancherorts beschrieben bedarf es KEINER Verständigung des Züchters vor Einleitung der Behandlungsmaßnahmen, da bei einer akuten Erkrankung derartige Maßnahmen nicht aufschiebbar sind.
Der einfachste Weg wäre wohl - ohne noch irgendwelche kostenerhöhenden sonstigen Beratungen in Anspruch genommen werden, dem Züchter einen sachlich gehaltenen Brief zu schreiben, dem man das Attest des Tierarztes und die entsprechenden Rechnungen verbunden mit der Aufforderung den entstandenen Schaden zu ersetzen, beilegt.
Zweckdienlich wäre es sicherlich (aus Beweisgründen), beim behandelnden Tierarzt zu erheben, ob nach dem Krankheitsbild und-verlauf vom Käufer der Nachweis geführt werden kann bzw zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass die Erkrankung schon vor dem Verkauf vorhanden war, also der Sphäre des Verkäufers zugerechnet werden kann.
Wurde übrigens geschrieben, der Verkäufer habe "binnen 3 Tagen" zu antworten, so ist auch dies nicht stichhältig; üblich ist eine angemessene Wartefrist, diese wird in aller Regel bei 14 Tagen liegen.
Erst wenn auch dieses Einschreiben nicht (oder auch nicht in der gewünschten Form) reagiert wurde, sollte man sich weitergehender Hilfe bedienen und allenfalls auch, selbst wenn von dieser Seite wohl keine effiziente Hilfe erwartet werden kann, weil diesen eine solche auch gar nicht zusteht, den Zuchtverein zu informieren.
Klug ist es sicherlich, hier nicht von allem Anfang an "mit den schwersten Geschützen" anzufahren, sondern sachlich zu verblieben.
Freundliche Grüße,
g.