Kot fremder Hunde auf privatem Grundstück

Robert Albrecht

Neuer Knochen
Unsere Familie wohnt seit knapp zwei Jahren in einem kleinen Dorf in der Eifel. Zu unserem Grundstück gehört auch ein Vorgarten, der zwar mit einem Zaun von der Straße getrennt ist, aber über die offene Einfahrt dennoch von dieser aus zugänglich ist (gleichwohl unzweifelhaft als Privatgrundstück).

Leider haben wir mindestens einen Nachbarn, der seinen Hund regelmäßig in unseren Vorgarten koten lässt und diesen Kot nicht entfernt. Da wir nicht permanent auf der Lauer liegen wollen, wissen wir noch nicht wer das ist.

Wie vermutlich nachvollziehbar ist, sind wir von anderer Leute Hundehaufen in unserem Vorgarten nicht begeistert. Davon unabhängig würde ich gerne wissen, welche rechtlichen Handhabe gegen dieses Verhalten bestehen. Kann der Hundehalter strafrechtlich belangt werden (Hausfriedensbruch)? Der Hund selbst ist natürlich nicht rechtsfähig, der Besitzer ist aber für dessen Verhalten verantwortlich?
 
Verantwortlich ist immer der Besitzer bzw. Halter. Strafrechtlich käme nach österreichischem Recht eine Privatanklage wegen Besitzstörung in Betracht, wie das bei Euch geregelt ist, weiß ich nicht. Jedenfalls könnte es nicht schaden, eine unmissverständliche Hinweistafel aufzustellen, so in etwa "Privatgrund, betreten verboten".
 
Ich würd gern wissen ob ich die Nachbarskatzen rechtlich belangen kann die mir regelmässig ihre Haufen ins Gemüse- oder Hochbeet legen.

Scherz beiseite-Du bist Dir sicher dass es ein Hund ist? Uns legen die Katzen zuweilen ihre Haufen auch auf die Terrasse 😠. Mein Mann wollte es erst nicht glauben-von wegen Katzen sind sauber, die vergraben ihre Haufen etc. Bis er es selber gesehen hat.

Ansonsten Schild aufstellen und oder konsequent die Einfahrt irgendwie "versperren", ein allfälliges Tor zumachen.
 
Tatsächlich besteht das Problem auch mit Katzen (an anderer Stelle) und auch hier bin ich nicht begeistert. Aber das ist ein anderes Thema.

Ja, ich bin sicher das es ein Hund ist. Die Größe der Hinterlassenschaften ist da recht eindeutig, zumindest so lange bei uns noch keine Wölfe herumlaufen. Versperren will ich nichts, da mir irgendwelche Tore an der Einfahrt ersten selbst im Weg wären und zweitens ich wenig Lust habe, diesen Aufwand zu treiben. Ich habe kein Interesse die Rechnung für die mangelhaften Manieren vereinzelter Nachbarn zu zahlen.
 
Ich habe kein Interesse die Rechnung für die mangelhaften Manieren vereinzelter Nachbarn zu zahlen.

Kann Dich sehr gut verstehen, hilft nur wenig. Wenns Leute gibt mit "mir gehört die Welt" - Einstellung kann man wie man so schön sagt "mit dem Kopf auf'd Erd springen". Was Du noch machen könntest-stell eine Kamera auf, es ist Dein Grund (da darfst Du filmen wie Du willst, Achtung direkt bei der Einfahrt zur Strasse/Gehsteig hin nicht). Dann siehst Du den Übeltäter und der "sche*ß mich nix" Hundehalter will dabei vielleicht auch nicht gefilmt werden.
 
Vielleicht hilft bei der offenen Einfahrt nur ein Tor und das Problem wäre gelöst?! Ist zwar lästig immer aussteigen und auf und zu zumachen, aber da ihr ja sonst auch eingezäunt habt und da keine fremden Hunde rüber machen. Haben wir auch gemacht, bei uns ist auch alles eingezäunt aber Zufahrt war offen, wir haben es durch ein Tor geschlossen.
 
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Es gibt auch elektrische Einfahrtstore, die sind absolut nicht lästig

Ja, klar geht das. Bei unserer engen Anwohnerstraße, wäre alles ausser einem elektrischen Tor auch unpraktikabel. Aber darum geht es nicht. Ich habe keine Lust, die Zeche für das Fehlverhalten anderer Leute zu zahlen.

Was ich möchte, ist
a) die Person, so ich sie erwische, zurechtweisen, damit sie den Hund anleint und nicht auf mein Grundstück lässt (was eigentlich selbstverständlich ist) und wenn das nicht fruchtet
b) mit rechtlichen Mitteln zu einer Verhaltensänderung zwingen.
Meine Frage hier zielt darauf ab, zu erfahren, welche rechtlichen Mittel ich habe.

Ich wohne übrigens auf dem Land. Keine 50m weiter gibt es Wald und Wiesen und jede Menge grünberandete Feldwege, wo weder Hund noch Haufen irgendwen stören.
 
Ja, klar geht das. Bei unserer engen Anwohnerstraße, wäre alles ausser einem elektrischen Tor auch unpraktikabel. Aber darum geht es nicht. Ich habe keine Lust, die Zeche für das Fehlverhalten anderer Leute zu zahlen.

Was ich möchte, ist
a) die Person, so ich sie erwische, zurechtweisen, damit sie den Hund anleint und nicht auf mein Grundstück lässt (was eigentlich selbstverständlich ist) und wenn das nicht fruchtet
b) mit rechtlichen Mitteln zu einer Verhaltensänderung zwingen.
Meine Frage hier zielt darauf ab, zu erfahren, welche rechtlichen Mittel ich habe.

Ich wohne übrigens auf dem Land. Keine 50m weiter gibt es Wald und Wiesen und jede Menge grünberandete Feldwege, wo weder Hund noch Haufen irgendwen stören.
Nochmals: Das deutsche Gegenstück zur österr. Besitzstörungsklage. Das gibt es sicher - z.B. Tante google befragen.
 
Solange ein Grundstück irgendwo offen ist, kann es Dir immer wieder passieren, dass nicht nur einTier, sondern auch Menschen es betreten und sooo teuer ist ein elektrisches Tor auch wieder nicht, wir haben das seit 29 Jahren, da es nicht nur bequem ist, sondern auch eine gewisse "Sicherheit" gegen ungebetene Gäste bietet.
 
Es ist leider so in unserer Gesellschaft, dass alles was NICHT eingezäunt und/oder mit Verbotsschildern zugepflastert ist, als Allgemeingut betrachtet wird.

Auf meinem Wochenendgrundstück gibt es Leute, die ihre Hunde in meinem Miniteich baden lassen, sodass die Pflanzen herausgerissen an der Oberfläche schwimmen, die toten Wasserläufer inklusive. Ich hab dann mal vor Jahren eine Wildkamera aufgehängt und weiß daher, dass Manche tatsächlich bis zur Eingangstüre gehen und schauen, ob offen ist oder es sich auf den Gartensesseln gemütlich machen. Dass man sich an den Kürbissen bedient oder die Früchte meiner Wildrose (vermutlich für Deko) – die ich extra für die Wildvögel dran lasse – abschneidet, ist für gewisse Leute auch selbstverständlich.

Daher wie oben schon steht: ohne Zaun (am besten noch leicht mit Strom :LOL:) machen die Leute was sie wollen!!
 
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Ja, klar geht das. Bei unserer engen Anwohnerstraße, wäre alles ausser einem elektrischen Tor auch unpraktikabel. Aber darum geht es nicht. Ich habe keine Lust, die Zeche für das Fehlverhalten anderer Leute zu zahlen.

Was ich möchte, ist
a) die Person, so ich sie erwische, zurechtweisen, damit sie den Hund anleint und nicht auf mein Grundstück lässt (was eigentlich selbstverständlich ist) und wenn das nicht fruchtet
b) mit rechtlichen Mitteln zu einer Verhaltensänderung zwingen.
Meine Frage hier zielt darauf ab, zu erfahren, welche rechtlichen Mittel ich habe.

Ich wohne übrigens auf dem Land. Keine 50m weiter gibt es Wald und Wiesen und jede Menge grünberandete Feldwege, wo weder Hund noch Haufen irgendwen stören.

Ganz ehrlich, ich kann dein Verhalten nicht nachvollziehen. Es geht doch um DEIN Grundstück, was du letztendlich nicht nur vor unschöne Hunde & Katzenhaufen schützten willst, sondern um generelle ungebetene Gäste, aller Art. Ich komme auch aus Deutschland und wenn du Pech hast, wird dir ein Richter nichts anderes sagen als dein Grundstück dicht zu machen. Wie ein bockiges Kind, ich will, ich will, ich will. Auch Gerichte und Anwälte kosten Geld und Zeit. Und Leinenzwang gibt es hier bei uns nur eine ganz kurze Zeit, es ist von Bundesland zu Bundesland anders.

Bist du dir sicher das es überhaupt Hundekot ist? Wir hatten alles mögliche an Tiere bei uns auf dem Grundstück, von Rehe bis Hasen und sogar Wildschweine fühlten sich bei uns wohl.
 
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