Robert Albrecht
Neuer Knochen
Unsere Familie wohnt seit knapp zwei Jahren in einem kleinen Dorf in der Eifel. Zu unserem Grundstück gehört auch ein Vorgarten, der zwar mit einem Zaun von der Straße getrennt ist, aber über die offene Einfahrt dennoch von dieser aus zugänglich ist (gleichwohl unzweifelhaft als Privatgrundstück).
Leider haben wir mindestens einen Nachbarn, der seinen Hund regelmäßig in unseren Vorgarten koten lässt und diesen Kot nicht entfernt. Da wir nicht permanent auf der Lauer liegen wollen, wissen wir noch nicht wer das ist.
Wie vermutlich nachvollziehbar ist, sind wir von anderer Leute Hundehaufen in unserem Vorgarten nicht begeistert. Davon unabhängig würde ich gerne wissen, welche rechtlichen Handhabe gegen dieses Verhalten bestehen. Kann der Hundehalter strafrechtlich belangt werden (Hausfriedensbruch)? Der Hund selbst ist natürlich nicht rechtsfähig, der Besitzer ist aber für dessen Verhalten verantwortlich?
Leider haben wir mindestens einen Nachbarn, der seinen Hund regelmäßig in unseren Vorgarten koten lässt und diesen Kot nicht entfernt. Da wir nicht permanent auf der Lauer liegen wollen, wissen wir noch nicht wer das ist.
Wie vermutlich nachvollziehbar ist, sind wir von anderer Leute Hundehaufen in unserem Vorgarten nicht begeistert. Davon unabhängig würde ich gerne wissen, welche rechtlichen Handhabe gegen dieses Verhalten bestehen. Kann der Hundehalter strafrechtlich belangt werden (Hausfriedensbruch)? Der Hund selbst ist natürlich nicht rechtsfähig, der Besitzer ist aber für dessen Verhalten verantwortlich?