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Knurren

Andreas MAYER schrieb:
So ein Schwachsinn. :mad: Es gibt - abseits von Militär und Exekutive - keine von irgendeiner staatlichen oder städtischen Stelle anerkannten "Hundeabrichter".
doch lieber andy- dies wurde anlässlich der frühjahrskurses vom svö amstetten ausgeschrieben- "Sie werden von behördlich anerkannten Abrichtern betreut". und ich, blauäugig, glaub das ungefiltert:rolleyes:
nach dem sprichwort- es gibt nichts, was es nicht schon gegeben hat,,,,:D
frohe ostern wünschen dir die romeos
 
smoky schrieb:
"Sie werden von behördlich anerkannten Abrichtern betreut".
Das ist dann wohl so ähnlich, wie beim Hundeflüsterer Mut. :rolleyes: Der bezeichnet sich auch als
"Staatlich anerkannter Tierverhaltensenergetiker"
und
"R....... M.. (geboren 19..) ist Österreichs erster staatlich anerkannter Tierverhaltensenergetiker für Hunde"
was sich dann ein paar Zeilen weiter unten so liest:
Gewerbeanmeldung als erster Tierverhaltensenergetiker in Österreich
:rolleyes: Ob jetzt eine Gewerbeanmeldung mit dem gleichzusetzen ist, was ein ONH (Otto-NormalHundehalter) aus dem Begriff "staatlich anerkannt" herausliest, lasse ich mal dahingestellt.

Für mich ist das Bauernfängerei. :mad:

LG, Andy
 
Andreas MAYER schrieb:
Das ist dann wohl so ähnlich, wie beim Hundeflüsterer Mut. :rolleyes: Der bezeichnet sich auch als
und

was sich dann ein paar Zeilen weiter unten so liest:

:rolleyes: Ob jetzt eine Gewerbeanmeldung mit dem gleichzusetzen ist, was ein ONH (Otto-NormalHundehalter) aus dem Begriff "staatlich anerkannt" herausliest, lasse ich mal dahingestellt.

Für mich ist das Bauernfängerei. :mad:

LG, Andy
eh klar- aber ist gibt leider so viele bl..., die drauf abfahren- kreativ muss man eben sein, nicht normaler Hundetrainer usw. - wird ja fad - könntest du nicht einen neuen begriff für mich erfinden:confused: :D
übrigens OT- was machst du in deinen jugendlichen jahren um diese zeit schon im forum- mit stehn ja meine schlafstörungen ja zu- aber bei dir??? muss ich mir eh keine sorgen machen?
 
Hab' im I-Net sogar einen "Behördlich genehmigten Ausbildungsplatz" gefunden. :rolleyes:
Gemäß Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, vom --.--.---- wurde dem ..... nun offiziell die
"Bewilligung zur Ausbildung von fremden Hunden im Rahmen der Gebrauchs- und Schutzhundeausbildung auf dem Ausbildungsplatz in ............................."
gem. § 13c Wiener Tierschutz- und Tierhaltergesetz erteilt.

LG, Andy
 
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