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Nunu schrieb:Es gibt leider kein Testament, denn dann wäre die Sache ja auch nicht so verzwickt.
Die Schwester will nur Geld und der Bruder will das Wohnrecht. Und meine Eltern die sich immer um die Oma gekümmert haben sollen alles zahlen![]()
Mich würde jetzt interessieren, wenn sie sagen sie wollen auch nur das lebenslange Wohnrecht, ob man dann das Haus überhaupt verkaufen könnte (was meiner Tante ja recht wäre). Und wie das dann mit den Erhaltungskosten vom Haus ausschauen würde.
Wenn kein Testament vorhanden ist, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Die Reihenfolge, in der die Verwandten als gesetzliche ErbInnen zum Zug kommen, sieht etwa folgendermaßen aus: Es gibt vier Linien, die in der Fachsprache auch Parentelen genannt werden:
1. Parentel:
Darunter zählt man die direkten Nachkommen des/der ErblasserIn, also Kinder, Enkelkinder, Urenkel. Wenn etwa alle Kinder noch leben, so wird die Erbschaft unter ihnen nach Köpfen geteilt. Bei vier Kindern erhält z.B. jedes Kind ¼. Wenn ein Kind bereits vorverstorben ist, so treten dessen Nachkommen an seine Stelle, die wiederum zu gleichen Teilen erben. Wenn ein Kind kinderlos verstorben ist, so wächst dessen Anteil gleichteilig den übrigen Geschwistern zu. Erst wenn in der 1. Parentel niemand mehr vorhanden ist, kommt die 2. Parentel zum Zug.
2. Parentel:
Dazu gehören die Eltern des/der ErblasserIn und deren Nachkommen, also die Brüder und Schwestern des/der Verstorbenen und deren Nachkommen. Wenn beide Elternteile noch leben, erbt jeder die Hälfte des Nachlasses. Ist ein Elternteil verstorben, treten an seine Stelle dessen Nachkommen, also die Brüder und Schwestern des/der Verstorbenen. Hat der vorverstorbene Elternteil keine Nachkommen, so erhält dessen Anteil der andere Elternteil. Wenn auch in der 2. Parentel niemand vorhanden ist, so ist die 3. Parentel als Erbe berufen....
annas schrieb:Deine Tante kann ihren Anteil am Haus fordern, aber nicht in Geld, sondern ist dann eben Drittelbesitzerin des Hauses mit allen damit verbundenen Erhaltungskosten. Oder sie nimmt nur den Pflichtteil (= halber Erbteil), den kann sie allerdings in Geld einfordern.
Außerdem können deine Eltern Investitionen und Entschädigung für werterhaltende Maßnahmen fürs Haus (auch Arbeitsleistung kann verrechnet werden!) und eine Forderung für Pflegeleistungen für die Verstorbene geltend machen, das würde den Erbteil deiner Tante schmälern.
Am Bezirksgericht kannst du dich am Amtstag kostenlos beraten lassen.
Nunu schrieb:Das heißt sie kann ihren Erbteil nicht in Geld fordern ??? Hab ich das richtig verstanden??
Wie kann man Arbeitsleistungen verrechnen....mein Vater hat den ganzen Zubau den er gemacht und bezahlt hat mit Holz verkleidet. Dafür gibt es aber keine Rechnung. Ihm wurde auch gesagt, dass er für den Zubau keinen Ersatz bekommt.
Danke für die Antworten!!!
lg Nunu
So wie ich meinen Mann verstanden habe, geht es nicht darum tatsächlich Geld von irgendjemand zu bekommen, sondern nur aufzulisten, was vom geschätzten Wert des Hauses abgezogen werden kann und damit den Erbteil der Tante schmälern würde. Also Begräbniskosten und eventuell zurückgebliebene Schulden, aber auch Kosten für Arbeiten am Haus und der Pflege. Nunu, wie versprochen , ich schreib dir eine PN sobald GG wieder da ist.hellokitty108 schrieb:Hallo! ich nochmal!
also so wies bei uns war gibts nur ablöse für etwas wos auch rechnungen gibt! hat er vielleicht noch rechnungen fürs material?! wenn nicht vielleicht kann man die bei den firmen ausheben lassen? vielleicht würde das dann gehen?!
lg