Kennt sich jemand mit dem ERBSCHAFTSRECHT aus ???

Nunu

Super Knochen
Ich bräuchte ganz dringend HILFE bei einer Ebschaftsangelegenheit. Gibt es hier unter den Usern zufällig jemand der sich damit auskennt ???

lg Nunu
 
ein bissi ich ......und paulchen 28 kann sicher auch infos geben bzw. einholen.

was genau brauchst denn? vielleicht kann ich dir helfen......
 
es gibt kein testament und drei erbberechtigte :( meine eltern haben im haus mit der oma gelebt (haben jahrelang auf sie geschaut, auch als sie ein pflegefall geworden ist) und die ist gestorben. meine eltern wollen die beiden anderen rauszahlen. der eine bruder will nur das wohnrecht haben und die schwester will 50.000 Euronen :eek: haben. woher meine eltern das geld nehmen sollen ist ihr egal.

jetzt meine frage:

wenn meine eltern jetzt auch nur das wohnrecht beantragen, kann dan das haus überhaupt verkauft werden??? die schwester will nur geld.
was könnte man sonst noch machen??? meine eltern sehen sich schon einen kredit aufnehmen wegen der d.... kuh :mad: und das allerbeste ist, dass sie auch die kosten für das begräbnis tragen sollen da sie ja im haus gewohnt haben.
 
Waren sie noch nicht bei einem Notar?
Hier findest du schon mal einige Informationen, aber es gibt auch ein Diskussionsforum zu diesem Thema. Habe ich bei uns auch genutzt und sehr hilfreiche Informationen erhalten!
Was die Begräbniskosten betrifft bin ich mir ziemlich sicher, dass alle Erben dafür aufkommen müssen. Aber bei uns gab's auch keine Schwierigkeiten dieser Art...
 
nene so wie die dame sich das vorstellt gehts aber net. es gibt gesetzliche prozentsätze die festgelegt sind je nach nähe des verwandtheitsgrades. da deine eltern bzw. ein elternteil davon das leibliche kind der oma waren haben sie auch den höchsten prozentsatz am erbe. geschwister selbstverständlich den gleichen. dann erst kommen die enkelkinder mit einen geringeren prozentsatz.

vor allem einfach eine summe nennen is auch net. es wird geschätzt was das ganze wert ist und festgelegt wieviel der wohnenbleibende teil den anderen auszahlen muß. wert des hauses dividiert durch...alle ausziehenden. übrigens wenn schulden am haus sind, erbt man die auch mit.

am besten mal bei einem notar erkundigen, das ganze erbe schätzen lassen und dann wird eh jeder sehen was ihm bleibt.
 
also es sind drei geschwister und die waren schon beim notar. haus wurde noch nicht geschätzt aber der notar hat gemeint es würde so um den daumen 150.000 wert sein. und die schwester will halt 50.000 haben.
wer schätzt das haus eigentlich....geht das vom gericht aus??? und wer muß das bezahlen???

wie sieht das mit dem wohnrecht aus???

danke für die info´s!!!
 
Hallo Nunu,

erstmal möchte ich Dir mein Beileid aussprechen! :(

Ich kann Dir leider nicht helfen, aber wie meine Oma gestorben ist, war es so, dass sich meine Mutter mit ihren 3 Schwestern alle Kosten geteilt hat, sowohl das Begräbnis als auch die Kosten um das Haus zu erhalten bis es verkauft wurde, sobald es verkauft wurde, wurde der Betrag unter den vieren gerecht aufgeteilt. Strenge Rechnung - gute Freunde! :cool:

Das Haus muss auf jeden Fall geschätzt werden, ich glaube aber auch, dass sich die Rechtslage ändert, da Deine Eltern mit der Oma im Haus gelebt haben und sie gepflegt haben. Deine Oma hätte das im Testament festlegen müssen, ansonsten muss die Angelegenheit per Gesetz geregelt werden, wobei sicher rauskommt, dass Deine Eltern Deine Tante auszahlen müssen, jedoch nicht mit diesem Betrag und nochdazu ohne, dass sich die liebe Tante an den Kosten der Beerdigung beteiligt. Insofern sind Deine Eltern sicher vom Gesetz abgesichert! ;)

Aber Du hast doch geschrieben, dass es ein Testament gibt, was hat Deine Oma denn im Testament festgelegt?

Ich wünsch Euch viel Glück und Erfolg diesbezüglich!
 
Es gibt leider kein Testament, denn dann wäre die Sache ja auch nicht so verzwickt.

Die Schwester will nur Geld und der Bruder will das Wohnrecht. Und meine Eltern die sich immer um die Oma gekümmert haben sollen alles zahlen :mad:


Mich würde jetzt interessieren, wenn sie sagen sie wollen auch nur das lebenslange Wohnrecht, ob man dann das Haus überhaupt verkaufen könnte (was meiner Tante ja recht wäre). Und wie das dann mit den Erhaltungskosten vom Haus ausschauen würde.
 
Die Kosten der Beerdigung werden von der zu erbenden Summe abgezogen.
Jedenfalls würde ich deinen Eltern eine kostenlose Rechtsberatung empfehlen ! Und nur eine unbedingte Erschaftserklärung abgeben , wenn auszuschliessen ist, das grössere Schulden, Hypotheken etc..... vorhanden sind ! Ich kanns jetzt nicht beschwören, aber Kind(er) kommen in der Erbfolge vor Geschwistern bild ich mir ein ! Hoppala dass sind ja alle drei die Kinder der Verstorbenen oder ? Und ich bild mir auch ein, dass die die gepflegt haben auch erbrechtlich besser gestellt sind, sofern sie einen finanziellen Aufwand bzw. Verlust dadurch hatten.

Wenn sich die drei erbberechtigten nicht einig werden, wirds teuer und ZWAR FÜR ALLE, vielleicht kann man das ja mit dieser 50.000 Euro-wollenden Person doch noch in Einvernehmen mit Notar regeln !?!? Zum Notar müssen sie sowieso !
 
Zuletzt bearbeitet:
Nunu schrieb:
Es gibt leider kein Testament, denn dann wäre die Sache ja auch nicht so verzwickt.

Die Schwester will nur Geld und der Bruder will das Wohnrecht. Und meine Eltern die sich immer um die Oma gekümmert haben sollen alles zahlen :mad:


Mich würde jetzt interessieren, wenn sie sagen sie wollen auch nur das lebenslange Wohnrecht, ob man dann das Haus überhaupt verkaufen könnte (was meiner Tante ja recht wäre). Und wie das dann mit den Erhaltungskosten vom Haus ausschauen würde.

Da hab ich mich verlesen, ich dachte es gibt ein Testament! :o Somit muss die Sache gesetzlich geregelt werden, wobei ich auch denke, dass es so ist wie bereits Eva geschrieben hat.

Wenn jemand das Wohnrecht auf das Haus hat, kann man es ohne dessen Zustimmung oder Verzicht nicht verkaufen ..... soweit ich weiss, die Erhaltungskosten für das Haus werden wohl die tragen müssen, die es behalten und darin leben! :rolleyes:
 
Ich suche ja selber Haus, und hab ein ganz tolles Angebot erhalten ..... Das Haus wurde zu einem Spottpreis verscherbelt und dann rückten sie endlich raus wo der Haken war : ein Ehepaar hatte das lebenslange Wohnrecht in einer kleinen Einlegerwohnung in dem Haus - Kommentar des Vermittlers, na die sind eh schon alt und außerdem können sie sie ja rausgraulen ! :mad: Sah mir auch nach Resultat einer blöd gelaufenen Erbschaftsgeschichte aus !

Nur so als Denkanstoss .....
 
Zum Thema Erbfolge (Auszug):
Wenn kein Testament vorhanden ist, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Die Reihenfolge, in der die Verwandten als gesetzliche ErbInnen zum Zug kommen, sieht etwa folgendermaßen aus: Es gibt vier Linien, die in der Fachsprache auch Parentelen genannt werden:

1. Parentel:
Darunter zählt man die direkten Nachkommen des/der ErblasserIn, also Kinder, Enkelkinder, Urenkel. Wenn etwa alle Kinder noch leben, so wird die Erbschaft unter ihnen nach Köpfen geteilt. Bei vier Kindern erhält z.B. jedes Kind ¼. Wenn ein Kind bereits vorverstorben ist, so treten dessen Nachkommen an seine Stelle, die wiederum zu gleichen Teilen erben. Wenn ein Kind kinderlos verstorben ist, so wächst dessen Anteil gleichteilig den übrigen Geschwistern zu. Erst wenn in der 1. Parentel niemand mehr vorhanden ist, kommt die 2. Parentel zum Zug.
2. Parentel:
Dazu gehören die Eltern des/der ErblasserIn und deren Nachkommen, also die Brüder und Schwestern des/der Verstorbenen und deren Nachkommen. Wenn beide Elternteile noch leben, erbt jeder die Hälfte des Nachlasses. Ist ein Elternteil verstorben, treten an seine Stelle dessen Nachkommen, also die Brüder und Schwestern des/der Verstorbenen. Hat der vorverstorbene Elternteil keine Nachkommen, so erhält dessen Anteil der andere Elternteil. Wenn auch in der 2. Parentel niemand vorhanden ist, so ist die 3. Parentel als Erbe berufen....

Was die Schätzung des Hauses betrifft: Ich dachte, der Wert des Grundstückes/Hauses geht bei einer Verlassenschaft nach dem Einheitswert? Ist das nicht so?

Wohnrecht: Habt ihr einen Grundbuch-Auszug? Dort sind alle Servitutsrechte, Wohnrechte, etc. eingetragen.
Einem Wohnrecht würde ich auch nur zustimmen, wenn es keine Diskrepanzen zwischen den Familienmitgliedern geben würde - was bei euch eindeutig nicht der Fall ist.. :(
 
Ich hab mir halt gedacht wenn meine Eltern nur das Wohnrecht (Unentgeldlich) verlangen, dann brauchen sie meiner Tante das Geld nicht in den RAchen werfen ;) Verweigern kann Sie das glaub ich nicht. Dann würde das Haus allen Drei gehören und die Erhaltungskosten müßten dann alle Drei tragen.....oder bin ich da jetzt falsch ???
 
Das Erbschaftsrecht ist sehr umfangreich und kann kompliziert werden wenn kein Testament vorhanden ist. Vor allem wenn sich die Erben untereinander nicht einig sind.
Es gibt bei jedem Bezirksgericht einen Berater, der sich im speziellen mit dem Erbschaftsrecht auskennt und auch beratet. Diese Leistung ist kostenlos. Man soll sich nur einen Termin ausmachen.
In diesem Fall, sind 3 Leute zu gleichen Teilen Erbschaftsberechtigt.
Der Schätzpreis der Liegenschaft liegt meist unter dem wirklichen Wert. Da eben in Erbschaftsfällen niedriger geschätzt wird. Die Schätzung gibt ein Notar in Auftrag.
Leider.............der Pflegedienst.........wird nicht wirklich als "Grund" angesehen, etwas mehr zu bekommen. Es sei denn, es liegt ein Testament vor. Die Pflege beruht auf "freiwilliger" Basis und ist keine wirkliche Grundlage für Erbschaft.
Aber am Besten ist, sich kostenlose Beratung beim zuständigen Gericht einzuholen.
Alle Gute !
lg.
 
Deine Tante kann ihren Anteil am Haus fordern, aber nicht in Geld, sondern ist dann eben Drittelbesitzerin des Hauses mit allen damit verbundenen Erhaltungskosten. Oder sie nimmt nur den Pflichtteil (= halber Erbteil), den kann sie allerdings in Geld einfordern.
Außerdem können deine Eltern Investitionen und Entschädigung für werterhaltende Maßnahmen fürs Haus (auch Arbeitsleistung kann verrechnet werden!) und eine Forderung für Pflegeleistungen für die Verstorbene geltend machen, das würde den Erbteil deiner Tante schmälern.
Am Bezirksgericht kannst du dich am Amtstag kostenlos beraten lassen.
 
annas schrieb:
Deine Tante kann ihren Anteil am Haus fordern, aber nicht in Geld, sondern ist dann eben Drittelbesitzerin des Hauses mit allen damit verbundenen Erhaltungskosten. Oder sie nimmt nur den Pflichtteil (= halber Erbteil), den kann sie allerdings in Geld einfordern.
Außerdem können deine Eltern Investitionen und Entschädigung für werterhaltende Maßnahmen fürs Haus (auch Arbeitsleistung kann verrechnet werden!) und eine Forderung für Pflegeleistungen für die Verstorbene geltend machen, das würde den Erbteil deiner Tante schmälern.
Am Bezirksgericht kannst du dich am Amtstag kostenlos beraten lassen.


Das heißt sie kann ihren Erbteil nicht in Geld fordern ??? Hab ich das richtig verstanden??
Wie kann man Arbeitsleistungen verrechnen....mein Vater hat den ganzen Zubau den er gemacht und bezahlt hat mit Holz verkleidet. Dafür gibt es aber keine Rechnung. Ihm wurde auch gesagt, dass er für den Zubau keinen Ersatz bekommt.

Danke für die Antworten!!!

lg Nunu
 
hallo


Herzliches Beileid !!! Das tut mir leid mit deiner oma!

zu deiner frage:
also was den grundbuchsauszug angeht kann ich dir helfen (ich könnte dir einen machen und per mail schicken) wenn du magst!!

ich kenn mich auch nicht super gut aus aber: gibt es ev ein geringes barvermögen? (sparbuch ect) dann würde dieses ebenfalls in die verlassenschaft gehen, und der der das begräbnis bezahlt kann seine ausgeaben ebenfalls in die verlassenschaft reingeben und es wird dann dort abgezogen! (STEUERLICHE VORTEILE!!!!)

wichtig wär auch zu prüfen ob es irgendwelche versicherungen gibt!!!
Lebensversicherung?

Das Haus kann nur verkauft werden wenn sich alle eigentümer (also alle 3 erben) dazu bereit erklären. d.h. auf einem etwaigen Kaufvertrag müßte die Unterschrift aller eigentümer vorhanden sein-> so leicht kann also diejenige die das geld haben will es sich auch nicht machen!

Wenn sie aber aus diesem gründen die erbschaft nicht annimmt und anficht (oder wie heißt das dann) wirds kompliziert und teuer!

auf die schätzung vom anwalt würd ich mich nicht 100%ig verlassen- da gibt es eigene sachverständige die das beurteilen. soweit ich weiss wird das dann wirklich nach dem einheitswert errechnet! das ist dann auch etwas günstiger bei den Gebühren die da so anfallen (grundbuch nicht zu vergessen)

hm. bin ja leider auch kein jurist, aber wegen dem gdb auszug kann ich gerne helfen!


alles liebe
katrin
 
Nunu schrieb:
Das heißt sie kann ihren Erbteil nicht in Geld fordern ??? Hab ich das richtig verstanden??
Wie kann man Arbeitsleistungen verrechnen....mein Vater hat den ganzen Zubau den er gemacht und bezahlt hat mit Holz verkleidet. Dafür gibt es aber keine Rechnung. Ihm wurde auch gesagt, dass er für den Zubau keinen Ersatz bekommt.

Danke für die Antworten!!!

lg Nunu

Hallo! ich nochmal!
also so wies bei uns war gibts nur ablöse für etwas wos auch rechnungen gibt! hat er vielleicht noch rechnungen fürs material?! wenn nicht vielleicht kann man die bei den firmen ausheben lassen? vielleicht würde das dann gehen?!
lg
 
hellokitty108 schrieb:
Hallo! ich nochmal!
also so wies bei uns war gibts nur ablöse für etwas wos auch rechnungen gibt! hat er vielleicht noch rechnungen fürs material?! wenn nicht vielleicht kann man die bei den firmen ausheben lassen? vielleicht würde das dann gehen?!
lg
So wie ich meinen Mann verstanden habe, geht es nicht darum tatsächlich Geld von irgendjemand zu bekommen, sondern nur aufzulisten, was vom geschätzten Wert des Hauses abgezogen werden kann und damit den Erbteil der Tante schmälern würde. Also Begräbniskosten und eventuell zurückgebliebene Schulden, aber auch Kosten für Arbeiten am Haus und der Pflege. Nunu, wie versprochen , ich schreib dir eine PN sobald GG wieder da ist.
 
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