Keine Anzeige bei Hundebiss gegen Hund

Daphne6922

Super Knochen
Hallo!

Habe erst über das Problem des Hundebisses erzählt, wo ein angeleinter Hund einer Bekannten von einem streunenden Hund ohne Vorwarnung angefallen und gebissen wurde.

Die Frau hat dann den Vorfall der Polizei gemeldet und die sagen, dass man (auch wenn man den Hundebesitzer kennen würde - bei uns leider nicht der Fall!) ihn trotzdem nicht anzeigen kann.
Anzeige geht nur, wenn ein Mensch gebissen wird und nicht ein Hund!

Ich dachte, das fällt unter "Sachbeschädigung", wenn ein Tier durch ein anderes verletzt wird, oder?

Wer fängt den Hund ein??? Die Polizei und die Tierrettung sind nicht zuständig und Hundefänger gibt es bei uns keinen.

Wen kann ich anrufen, wenn ich ihn wieder sehe???

Kennt sich da jemand mit der Gesetzeslage aus???
 
Natürlich kann man Anzeige machen, zwar nicht wegen Sachbeschädigung, denn das geht nur bei absichtlicher Sachbeschädigung, und man wird dem Hundehalter wohl kaum nachweisen können, dass er seinen Hund auf den anderen gehetzt hat, oder?

Aber: Verstoß gegen das Landespolizeigesetz, Verstoß gegen das Landestierhaltegesetz etc.

Die Polizei ist verpflichtet, jede Anzeige entgegenzunehmen. Es obliegt nicht der Polizei, eine rechtliche Prüfung vorzunehmen! Das muss dann die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Staatsanwaltschaft etc.) tun.

An sich ist die Polizei im Rahmen der allgemeinen Schadenabwehrpflicht verpflichtet, den Hund einzufangen, wenn er herumstreunt. Außerdem kannst Du die Bezirkshauptmannschaft anrufen, denn nach Bundestierschutzgesetz ist die Bezirkshauptmannschaft für aufgefundene Hunde zuständig.

(Anmerkung: österreichische Rechtslage)
 
Hundebiss gegen Hund ineressiert niemanden,zumindest ist es so in Österreich.
Du kannst zwar versuchen Anzeige zu erstatten,aber da wirst du zum ATA verwiesen,der dann meistens auch nichts tut.
Sinnvoll ist,wenn beide Parteien eine Haftplichtversicherung haben,damit man den "Schaden" abdecken kann.
Wenn ein Hund streunt hast du Pech gehabt,ausser du kennst den Besitzer,mit dem du dich gütlich arrangieren solltest.
Die Polzei ist nicht verpflichtet den Hund einzufangen,es sei denn,das Menschen gefährdet sind.
Du kannst versuchen den Hund selber zu fangen und zu fixieren,dann kannst du die Tierrettung anrufen,die dann auch kommt und den Hund abholt.

Leider ist es so,das für streunende Hunde und Katzen niemand zuständig sein will.
 
Das ist so nicht richtig!

Die Polizei ist nur für Anzeigen des Strafgesetzes zuständig. Sachbeschädigung fällt darunter! Heißt, wenn ein Mensch einen Hund verletzt. Hund gegen Hund wäre fahrlässige Sachbeschädigung, welche es aber nicht gibt! Die ist dann beim zuständigen Bezirksgericht zur Anzeige zu bringen. Genau wie allen anderen Privatrechtlichen Dinge! Also einfach zum BG marschieren!

LG
 
Die ist dann beim zuständigen Bezirksgericht zur Anzeige zu bringen. Genau wie allen anderen Privatrechtlichen Dinge! Also einfach zum BG marschieren!

Genau! Auch wenn der andere Hund nicht versichert ist kann man so auf die Bahndlungskosten klagen, ist zivilrecht und nciht strafrecht, daher wird die Polizei da auch nicht einschreiten.
 
Ja,sicher,kannst du zivil klagen,macht aber meistens keinen Sinn,wenn die Behandlungskosten weniger ausmachen,als die Klage.
Wenn der Beklagte dann noch kein Geld hat,bleibst du sowiso wieder auf den Kosten hängen...:rolleyes:
 
Ja,sicher,kannst du zivil klagen,macht aber meistens keinen Sinn,wenn die Behandlungskosten weniger ausmachen,als die Klage.
so teuer ist die klage nicht.

meist hilft aber schon ein brief, von einem anwalt aufgesetzt. wer bedarf hat, ich hatte so einen fall heuer erst, kann gern so einen briefentwurf bekommen. bei mir hat es geholfen, und ich mußte daraufhin keine klage einreichen. der andere hundehalter hat gezahlt.
 
so teuer ist die klage nicht.

meist hilft aber schon ein brief, von einem anwalt aufgesetzt. wer bedarf hat, ich hatte so einen fall heuer erst, kann gern so einen briefentwurf bekommen. bei mir hat es geholfen, und ich mußte daraufhin keine klage einreichen. der andere hundehalter hat gezahlt.

Genau wirkt meist auch schon wunder, nur dafür muss man den anderen Hundehalter selbst ermitteln.
 
Die Polizei ist nur für Anzeigen des Strafgesetzes zuständig.

Das stimmt so nicht. Die Polizei ist auch für die Anzeigen wegen sogenannter Verwaltungsstrafrechtlicher Delikte zuständig. (Wär ja noch schöner, wer soll denn sonst Anzeigen wegen Falschparken und zu Schnell Fahren, auch Verwaltungsdelikte, entgegennehmen?) Wenn ein Hund einen Menschen oder dessen Eigentum unzumutbar belästigt oder gefährdet (oder gar verletzt) dann ist das ein verwaltungsstrafrechtliches Delikt.

Nicht alle Polizisten wissen das, typische Beamtenmentalität eben, wenn sie sich nicht auskennen bzw. denken, wichtigere Sachen zu tun zu haben, erklären sie sich mal für nicht zuständig.

Ansonsten kann man sich direkt an die Bezirkshauptmannschaft wenden, die ist laut Bundestierschutzgesetz nämlich für entlaufene, streunende und aufgefundene Hunde zuständig. (österreichische Rechtslage).
 
Nicht alle Polizisten wissen das, typische Beamtenmentalität eben, wenn sie sich nicht auskennen bzw. denken, wichtigere Sachen zu tun zu haben, erklären sie sich mal für nicht zuständig.
da brauchen die freunde in blau allerdings ein wenig aufklärung... mir wollten sie nicht mal richtig zuhören und haben mich direkt weiter aufs gericht geschickt. wobei ich dort (= freunde in blau) zuerst angerufen habe, und der am telefon sehr freundlich war und gemeint hat, ich soll vorbeikommen... tja, waren dann leider andere vor ort.
 
@Zhara: Das Problem kenne ich zur Genüge... Die wissen oft wirklich nicht, dass sie zuständig sind.

Die Polizei, dein Freund und Helfer...

Aber manchmal sind sie auch echt überlastet. Es gibt Polizeistellen, die einfach total unterbesetzt sind.
 
Das hat mit Überlastung nichts zutun,sie machen es generell nicht mehr,es sei denn ein Mensch wird durch einen Hund verletzt.
 
Anzeige erstatten geht bestimmt.Zumindest in Wien. Ich habe selbst erst vor ein paar Monaten jemanden angezeit.
Bis derjenige dann die Anzeige bekommt,dauert es allerdings sehr lange.
Liebe Grüsse,Elke
 
Hallo,
ich weiß nicht sicher, wie die Rechtslage ist, aber wozu haben sie ein Gesetz gemacht, worin auch das Verletzen von Tieren vorkommt und eine Pflichtversicherung, wenn ein verletzter Hund eh egal ist. Die Polizei ist nicht interessiert, das ist alles.
 
Danke für eure zahlreichen Antworten!

Das Problem ist nur: da der Hund ALLEINE unterwegs ist, wissen wir ja nicht, wem er gehört!!!

Das mit der Haftpflicht ist mir schon klar und dass man dort wenigstens die TA-Kosten wieder zurück bekommt.

Es ist echt schlimm und seither gehen wir immer etwas mit Bauchweh spazieren und hoffen, dass er nicht auftaucht! :eek:
 
Würde an Deiner Stelle nochmal zur Polizei gehen, eine Anzeige erzwingen. Außerdem stellt der Hund sehr wohl auch eine bedrohung für Menschen dar. Detto Bezirkshauptmannschaft verständigen.

Selbstverständlich muß die Polizei eine Anzeige aufnehmen. Genauso selbstverständlich drücken sie sich gern. Hab das vor einigen Wochen selbst erlebt, nur hab ich's nicht durchgehen lassen. Das hat diese Polozeidienststlle, die beiden nächsthöheren und die BH samt Amtstierarzt ordentlich durchgerüttelt. Einfach nicht lockerlassen. Um es mal so auszudrücken: Du bekommst nur was Du Dir erkämpfst. Leider.
 
Hallo,

ich muss das Thema wieder aus der Versenkung holen in abgewandelter Form. Bei uns am Land in NÖ ist vor einigen Tagen ein Hund herum gelaufen, hätte beinahe einen Verkehrsunfall verursacht und wäre auch selbst dabei fast unter die Räder gekommen. Eine Frau und ich haben ihn dann eingefangen (er war total freundlich und schmusig, ein "Kampfhund" übrigens). Die 2 Polizisten, die gerufen wurde, haben mit einem Grinsen im Gesicht gemeint, sie fahren jetzt wieder, weil sie nicht zuständig sind. Auf die Frage, was denn jetzt mit dem Hund sei, war die Antwort nur, das liege in der Verantwortung des Finders, das heißt, wenn die Gesundheit eines Menschen durch einen freilaufenden Hund gefährdet ist, gehe das niemanden etwas an, wenn ich ihn aber eingefangen habe, ist es meine Sache. Ich war sowas von wütend und unfreundlich (werden wohl in meiner Gasse in nächster Zeit öfter kontrollieren, wo ich stehe, weil "das Ausstellen von Strafzetteln sei schon ihre Aufgabe").
Ich habe dann die Tierrettung gerufen, die allerdings erst nach 3 Stunden gekommen ist, weil sie an diesem Tag etliche Einsätze hatte.
Auch diese Polizisten haben etwas von Sachbeschädigung erzählt, dafür hätten sie sich schon zuständig gefühlt, aber erst im nachhinein, wenn der Hund schon wieder weg ist, weil für freilaufende Hunde sind sie ja nicht da.
Wenn die neue Hundehalterverodnung so ernst genommen wird, mache ich mir keine Sorgen.
Und egal wie qualifiziert diese Aussagen sind, das ist erlebte Realität.
 
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