Daphne6922
Super Knochen
Hallo!
Habe erst über das Problem des Hundebisses erzählt, wo ein angeleinter Hund einer Bekannten von einem streunenden Hund ohne Vorwarnung angefallen und gebissen wurde.
Die Frau hat dann den Vorfall der Polizei gemeldet und die sagen, dass man (auch wenn man den Hundebesitzer kennen würde - bei uns leider nicht der Fall!) ihn trotzdem nicht anzeigen kann.
Anzeige geht nur, wenn ein Mensch gebissen wird und nicht ein Hund!
Ich dachte, das fällt unter "Sachbeschädigung", wenn ein Tier durch ein anderes verletzt wird, oder?
Wer fängt den Hund ein??? Die Polizei und die Tierrettung sind nicht zuständig und Hundefänger gibt es bei uns keinen.
Wen kann ich anrufen, wenn ich ihn wieder sehe???
Kennt sich da jemand mit der Gesetzeslage aus???
Habe erst über das Problem des Hundebisses erzählt, wo ein angeleinter Hund einer Bekannten von einem streunenden Hund ohne Vorwarnung angefallen und gebissen wurde.
Die Frau hat dann den Vorfall der Polizei gemeldet und die sagen, dass man (auch wenn man den Hundebesitzer kennen würde - bei uns leider nicht der Fall!) ihn trotzdem nicht anzeigen kann.
Anzeige geht nur, wenn ein Mensch gebissen wird und nicht ein Hund!
Ich dachte, das fällt unter "Sachbeschädigung", wenn ein Tier durch ein anderes verletzt wird, oder?
Wer fängt den Hund ein??? Die Polizei und die Tierrettung sind nicht zuständig und Hundefänger gibt es bei uns keinen.
Wen kann ich anrufen, wenn ich ihn wieder sehe???
Kennt sich da jemand mit der Gesetzeslage aus???