Hallo!
Na die Anzeige klingt aber nicht sehr seriös...
Im Internet findest du auf dieser Seite
http://ris1.bka.gv.at/authentic/index.aspx?page=doc&docnr=2
die Tierhaltungsverordnung.
Hier der Auszug zum Thema Affen:
7.7.4. Kapuzinerartige (Cebidae): Springaffen (Callicebus), Sakis (Pithecia), Uakaris (Cacajao),
Totenkopfäffchen (Saimiri sciureus), Kapuziner (Cebus), Brüllaffen (Alouattinae, Alouatta),
Wollaffen (Lagothrix), Klammeraffen (Ateles)
(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:
Totenkopfäffchen (Saimiri sciureus) ,
Springaffen (Callicebus), kleine Saki-
Gehegegröße/höhe: 16 m²/ 2,5m
Saki-Arten (Pithecia), Uakaris
(Cacajao),Kapuziner (Cebus), Brüllaffen
(Alouattinae, Alouatta) Gehegegröße/höhe: 20 m²/ 3m
Wollaffen (Lagothrix), Klammeraffen
(Ateles) Gehegegröße/höhe:30 m²/ 3 m
*) bei oben geschlossenen Anlagen
(2) Es sind sowohl Innen- und Außenanlagen erforderlich, jeweils mit den gleichen
Mindestanforderungen an die Gehegefläche. Der ganzjährige Zugang zur Außenanlage mit mindestens 2
Aus- oder Eingängen, ist zumindest tagsüber zu gewähren.
(3) Die Temperaturen im Innengehegen müssen mindestens 20 °C betragen. Zusätzlich müssen
punktuelle, höher temperierte Wärmeplätze mit Strahlungswärme angeboten werden. Es ist für eine
Tageslichtlänge von 12 Stunden, mit einem, dem natürlichen Sonnenlicht entsprechenden Lichtspektrum,
zu sorgen.
(4) Als Gehegeeinrichtung sind viele Kletter- und Schwingeinrichtungen in Form von Seilen,
Netzen, Hängematten und Sitzbrettern in verschiedenen Höhen einzurichten. Die Raumgestaltung ist mit
Sichtblenden, Nischen und anderen Rückzugsmöglichkeiten, vor allem im oberen Käfigbereich,
auszustatten. Brüllaffen und Klammeraffen sind viele Strukturen, an denen sie sich mit ihrem Schwanz
halten können anzubringen. Bei geschlossenen Gehegen sind Klettereinrichtungen an der Decke
vorzusehen. Klammeraffen und Totenkopfäffchen sind breite Schlafplätze, so dass mehrere Tiere
zusammen sitzen können, anzubieten.
(5) Inseln für Klammeraffen müssen zum Wasser hin sanft abfallen. Die Wassertiefe muss
mindestens 1 m im tiefsten Bereich betragen. Die Breite des Wassergrabens muss mindestens 4 m
betragen.
(6) Totenkopfäffchen, Kapuziner, Wollaffen und Klammeraffen sind in großen Verbänden,
Weißkopfsakis und Springaffen in Familiengruppen zu halten.
(7) Sakis, Brüllaffen, Klammeraffen und Wollaffen sind ein vielseitiges Obst- und Gemüseangebot
sowie Getreide, Nüsse und zusätzlich tierisches Eiweiß anzubieten. Es sind mehrere Futterstellen
einzurichten, damit auch rangniedere Tiere Futter erlangen können.
LG
Heidi