Kann der Vermieter Hundeführerschein verlangen?

hm, na so würde ich das nicht sehen
wir hatten im nachbarhaus leute mit reptilien und ich weiss was da alles passiernen kann, die schlage im garten suchen war noch das harmloseste, da war der waran schon ein andres kaliber ........

wie immer bei Tierhhaltung, kommt es auf das Verantwortungsbewußtsein des Halters an....es gibt sehr viele Halter von exotischen Tieren, wo niemals was ist...aber wie immer, die Negativfälle bleiben in Erinnerung :)

Ob die Haltung von solchen Tieren im Privaten überhaupt sein muss, ist wieder ein anderes Thema...
 
Also ich will hier keinen Streit lostreten ob und wie weit Tiere wie Katzen, Vögel und Reptilien und co im Menschenhand was zu suchen haben.. ich stehe natürlich zu dem was ich tue, und wer auch immer Fragen oder Anregungen hat oder gerne diskutieren mag.. darf mich gerne anschreiben oder vllt. kann man hier irgendwo ein eigenes Thema verfassen, dann beteilige ich mich gerne :D Es gibt natürlich auch schlechte Reptilienhalter, genauso wie Hundehalter. Aber es steht bitte in keiner Relation zu ausgebüxten Hunden und Katzen, die durchaus mehr Schaden an Mensch und Umwelt verursachen können. Ich kenne sehr viele Reptilienhalter.. und auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind Haltungstechnisch, denke ich, dass diese Tiere durch das Gesetz und die Züchter besser geschützt werden als so mancher armer Hamster im Kinderzimmer :( oder Hund an der Kette- denn da schaut ja leider kein Amtstierarzt vorbei.

Hier gehts aber echt nur um den Vermieter und diese eine Sachlage.. ich wollte damit bitte auch nie den Hundeführschein schlecht reden, will ich hier nur nochmal betonen.

Mittlerweile bin ich mit den anderen Nachbarn hier ins Gespräch gekommen, es gibt so ca. 5 Hunde, also recht viel. In einem lebt der Hund dauerhaft im Garten und kläfft jeden an der vorbei geht :( Den Hundeführschein hat keiner und niemand störte sich bisher an dem Absatz in der Hausordnung. Wahrscheinlich mach ich mir völlig grundlos Sorgen :eek: Bevor ich mich an einen Anwalt wende (Kosten), wollte ich mich natürlich erstmal hier schlau machen..
 
"Grundsätzlich sind die Rechte und Pflichten des Mieters im Mietvertrag festgehalten. Der Mietvertrag bzw. die Hausordnung, auf die der Mietvertrag in der Regel Bezug nimmt, können die Kleintierhaltung ausdrücklich erlauben (selten). Dann kann der Vermieter z.B. eine Hundehaltung nur verbieten, wenn die Beeinträchtigungen ein Ausmaß erreichen, welches für die anderen Mieter unzumutbar ist. Meistens ist die Tierhaltung aber entweder verboten oder gar nicht geregelt. Fehlt eine Regelung, dann ist die Haltung von Max in der Mietwohnung grundsätzlich erlaubt, da seine Haltung zur allgemeinen Lebensführung eines Mieters gehört. Verunreinigungen und Lärmbelästigungen müssen im kleineren Ausmaß von den anderen Mietern hingenommen werden, nicht dagegen aber darüber hinausgehende Beeinträchtigungen; eine Klage des Vermieters auf Unterlassung der Hundehaltung kann die Folge sein.

In der Praxis wird häufig die Haltung von Tieren von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht. Eine Haltung ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters widerspricht genauso dem Mietvertrag wie eine Hundehaltung entgegen einem ausdrücklichen Verbot. In beiden Fällen wäre eine Klage auf Unterlassung der Hundehaltung gerechtfertigt. Stößt sich allerdings der Vermieter nicht an der ihm über längere Zeit bekannten Haltung von Max in der Mietwohnung, obwohl gar keine Erlaubnis eingeholt wurde, dann kann eine stillschweigende Zustimmung des Vermieters angenommen werden."

Quelle: http://www.tierschutzverein.at/headermenu/service/rechtliche-tipps
 
So wie das aussieht kann der Vermieter - sofern im Mietvertrag eindeutig geregelt - die Haltung von Hunden oder Katzen verbieten oder auch ausdrücklich erlauben.

Meistens ist es so, dass die Erlaubnis des Vermieters einzuholen ist. Dieses ist aber ein Formalakt um den Hund auch einem Bewohner zuordnen zu können. Man geht dabei prinzipiell von der Erlaubnis (zu Gunsten des Mieters) aus und nicht vom Verbot.

Keineswegs hat der Vermieter das Recht einen Hundeführschein einzufordern oder für Listenhunde spezielle Anforderungen (z.b. Wesenstest) zu stellen.

Generell gilt aber, dass der Mieter für die ordentliche Verwahrung und Führung des Hundes verantwortlich ist und der Hund nicht über das normale Maß ständig kläfft oder heult und es keine Geruchsbelästigung gibt.
 
Hallo,

da ich selbst auch vermiete und mich mit der Thematik bereits auseinandergesetzt habe, würde ich sagen : Nein. Der Vermieter hat kein "Recht" von dir die Ablegung des Hundeführerscheines zu fordern, schon gar nicht nachträglich.

Sämtliche Nebenvereinbarungen (ob sie nun vor Gericht halten oder nicht) müssen VOR Unterzeichnung besprochen und IM unterzeichneten Vertrag stehen bzw. der Hinweis auf Hausordnungspunkte, die unbedingt einzuhalten sind, muss vermerkt werden.

Da die generelle Untersagung von Katzen und Hundehaltung bereits rechtlich gekippt wurde und jene zu den Grundbedürfnissen des Mieters gezählt wird, ist die rechtliche Reichweite des Vermieters diesbezüglich schon erreicht. Sofern die Haltung des Hundes also nicht nachweislich das Mietobjekt schädigt oder andere Mieter zum Auszug bringt, sind ihm also rein rechtlich diesbezüglich die Hände gebunden.

Grundsätzlich aber muss ich auch sagen, dass ich jeden Mieter, der zuerst meine Bedingungen unterschreibt und dann dagegen handelt und auch noch glaubt seinen rein rechtlichen Anspruch durchsetzen zu können, mit allen Mitteln vor die Tür setzen würde ... ...

Ergo ist es auch eine Frage, wie man sich ds Verhältnis zum Vermieter vorstellt ...
 
Danke euch für die Antworten!

Es ist tatsächlich so, dass im Mietvertrag NICHTS von einem Hundeführschein steht, auch in der damaligen Hausordnung wird nur wiederholt, was im Mietvertrag steht. Dort ist davon die Rede, dass die Tierhaltung generell verboten ist, solange keine Haltungserlaubnis vom Vermieter ausgestellt wurde, welche ich aber erhielt VOR der Unterzeichnung. (für alle Tiere)
Bei der Schlüsselübergabe erhielt ich dann erst ein ausgiebiges Schreiben (Hausordnung) wo unter vielen Punkten rund ums Objekt auch der Absatz mit dem Hundeführschein geregelt ist. Die meisten Nachbarn haben diese Mappe gar nicht durchgesehen.

Es geht mir hier nicht um den Streit mein Recht durchzusetzen, sondern darum, keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Mir ist aber auch bewusst, dass nur weil etwas irgendwo steht (egal ob Mietvertrag oder nicht) es nicht automatisch auch gefordert werden kann. Letztendlich ist das hier ein Mietkauf und in einigen Jahren gehört das Objekt hoffentlich mir, ich lege also keinen Wert darauf mit dem Vermieter warm zu werden.. will Ärger aber auch vermeiden.

Ich danke euch jedenfalls für die Antworten, ich werde einfach abwarten und schauen ob noch was auf mich zukommt, rechne aber nicht damit bzw. bin ich beruhigter ^^ Sollte doch was kommen, füge ich es hier ein für alle Jene, die es vllt. noch betreffen wird.
 
Schade, denn im Gegensatz zu Hund und Katze, zerkratzen Königspythons nicht den Boden, sind geruchsfrei, geräuschlos, fest verschlossen in einem Terrarium und bei weitem ungefährlicher, wenn nicht sogar harmlos für Menschen jeden Alters als ein Hund oder eine Katze. :D

Also die Futterratten sind jedenfalls nicht geruchsfrei!
2 Königspythons u. 1 Boa constrictor imperator (keine Frage,schöne Schlangen ) kann ich mir nicht vorstellen dass du da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Der ATA dürfte da wahrscheinlich nicht kommen, aber ich weiß ja auch nicht wie gross deine Wohnung ist.;)
 
Hey Angel,

Futterratten sind geruchsfrei wenn man sie nicht selber züchtet und hält. Normalerweise kauft man sie bereits gefrostet, also als Totfutter, da riecht gar nichts, ähnlich dem Fleisch im Supermarkt. Kauft man sie lebend, dann meist am Futter-Tag, also man kommt Heim und füttert gleich.
Hält man sich selber Futterratten und das ganze artgerecht, ist das ebenso eine geruchsfreie Angelegenheit für die Nachbarn. Alle Nager haben einen Eigengeruch, welchen auch Kaninchen und Hamsterhalter kennen. Farbratten werden in sehr vielen Haushalten gehalten als gängige Haustiere :) Kümmert man sich drum, gibt es auch nie Probleme. Ich hatte selber früher Farbratten.

Was deine anderen ziemlich dreisten Unterstellungen angeht, lass stecken auf gut Deutsch. Wenn du Fragen zur Haltung und gesetzlichen Richtlinien hast, kannst du mir gerne eine PN schreibe, siehe Thema. Danke!
 
Hey Angel,

Futterratten sind geruchsfrei wenn man sie nicht selber züchtet und hält. Normalerweise kauft man sie bereits gefrostet, also als Totfutter, da riecht gar nichts, ähnlich dem Fleisch im Supermarkt. Kauft man sie lebend, dann meist am Futter-Tag, also man kommt Heim und füttert gleich.
Hält man sich selber Futterratten und das ganze artgerecht, ist das ebenso eine geruchsfreie Angelegenheit für die Nachbarn. Alle Nager haben einen Eigengeruch, welchen auch Kaninchen und Hamsterhalter kennen. Farbratten werden in sehr vielen Haushalten gehalten als gängige Haustiere :) Kümmert man sich drum, gibt es auch nie Probleme. Ich hatte selber früher Farbratten.

Was deine anderen ziemlich dreisten Unterstellungen angeht, lass stecken auf gut Deutsch. Wenn du Fragen zur Haltung und gesetzlichen Richtlinien hast, kannst du mir gerne eine PN schreibe, siehe Thema. Danke!

Lass lieber mal deine selbstgefällige Art stecken! Du glaubst auch du hast die Weisheit mit dem Esslöffel gefressen!
 
Hey Angel,

Sorry, aber wenn Jmd, der mich nicht kennt, einfach mal behauptet, ich würde meine Tiere nicht artgerecht halten oder sogar gesetzeswidrig aufgrund der Annahme ich hätte eine Wohnung oder eine kleine Wohnung oder sonst was, dann ist dann einfach nur dreist. Ich halte seit meinem 6. Lebensjahr Reptilien und bin viele Jahre eine Auffangstation gewesen.. und ja, ich habe Ahnung von diesem Thema. Ich habe mehrmals darum gebeten beim Thema zu bleiben. Wenn du Fragen hast zur Haltung oder zu notwendigen Terrariengrößen (die bei Königspythons und Boas wirklich keine große Wohnung brauchen ^.^- btw ich lebe im Haus), dann kannst du mich gerne anschreiben oder googeln.. ansonsten lass bitte solche Unterstellungen.

Zu der Lebendfütterung: Ja, Lebenfütterung ist nicht gestattet bei Tieren, die Totfutter nehmen. Die meisten Halter füttern auch Frost.. hat viele Vorteile, unter anderem sicher auch weil kein Geruch entsteht. Man kann aber auch eine Sachkundeprüfung ablegen und dann selber töten vor dem Verfüttern, war früher an der Vetmed möglich, ich weiß nicht ob es das heute für Private auch noch ist. Ist jetzt aber auch nicht Thema. :cool:
 
Hallo

Hier meine Meinung :

Solange der Gesetzgeber nicht für alle Hunde den Hundeführschein bestimmt ,

hat auch der Vermieter nicht das Recht dies zu verlangen .

Was andere Tiere anbelangt , da gibt es mit Sicherheit rechtliche Richtlinien ,
was die Haltung anbelangt . Vor allem , was die Größe von Terrarien
anbelangt .
.
 
Hey DOJO2,

Danke dir, das denke ich auch bzw. war meine Vermutung. Bisher - also seitdem ich hier geschrieben habe- hat auch noch keiner was verlangt. Meine Nachbarn mit Hund teilen die Meinung und der Bauleiter meinte auch, das wäre wohl nur drin, weil die Baufirma eine Deutsche Firma ist, ihr Vertrag nach der deutschen Vorlage geschrieben wäre und das dort eventuell so gehandhabt wird und es einfach keiner umgeschrieben hat.

Ich habe auch Nachbarn, die haben mehrere Hunde, bisher wurden wir nur darauf aufmerksam gemacht, diese unbedingt im Ort anzumelden, eh klar. Da das Ganze dann auch in paar Jahren in Eigentum übergeht, denk ich auch nicht dass da noch viel zu erwarten ist, mich hat aber vor allem die rechtliche Lage interessiert ob die vielleicht einfach wer kennt.


Betreffend Exotenhaltung, ist die Mietererlaubnis von der allgemeinen Meldepflicht der Reptilienhaltung in Österreich unabhängig. In Österreich sind alle Reptilien meldepflichtig und werden jährlich vom Amtstierarzt überprüft, wobei die Mindestmaße (Tierhalteverordnung) eingehalten werden müssen, genau wie du sagst. Kann man das erfüllen, braucht man auch eine Mieterleraubnis falls man zur Miete wohnt.. da die Tiere nur fallweise (gibt unterschiedliche Gerichtsurteile dazu) unter das Kleintiergesetz fallen. Auf der sicheren Seite ist man jedenfalls immer, wenn man sich eine Mietererlaubnis holt. Dasselbe trifft auch auf Großpapageie zu sowie natürlich Gifttiere. Katzen, Kleinnager, Aquarien und kleine Singvögel kann der Vermieter nicht verbieten (so mein Wissen zuletzt)


Haltungsparameter reiner Größenangaben nach meinem Beispiel:

Königspython:
1-2 adulte Tiere (1,20m Endgröße) 0,90m2(Grundfläche) dabei 0,70m Höhe und 1,20m Länge (variierend nach tatsächlicher Größe)
Idealbecken: 1,20m Länge, 1m Tiefe, 1m Höhe (1,20 bei nicht suizidgefährdeten Schlangen gg)

Boa constr. Imperator:
1-2 adulte Tiere (ca. 1,80m-2,20m Endgröße) 2,00m2 (Grundfläche) dabei Länge: 1,50m, 1,80m Höhe (variierend nach tatsächlicher Größe)
Idealbecken: 2m länge, 1m Tiefe und ab 1,20m Höhe. Die meisten Tiere werden nicht größer als 1,60-1,80m.

Genaueres zur Haltungsvorschrift ALLER Tiere kann man hier nachlesen, Reptilien werden alle einzeln aufgeführt. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860

Eine allgemeine Hundeführerscheinpflicht gibt es bei uns nur für bestimmte Rassen. Ich glaube in Deutschland ist es an manchen Orten schon anders?
 
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