Kann der Vermieter Hundeführerschein verlangen?

snakeGirl

Junior Knochen
Huhu,

Ich hab auch mal eine Frage.

Also wir ziehen um und haben bereits vor 1 Jahr den Mietvertrag unterschrieben, da Neubau. Im Mietvertrag steht, dass man für die Haltung von Haustieren generell eine Erlaubnis braucht. Die habe ich mir eingeholt und auch schriftlich erhalten. Soweit, so gut..

Nun habe ich vor einigen Wochen Schlüssel und detaillierte Hausordnung erhalten, welche angeknüpft ist an den Vertrag. Da steht fett unterstrichen drinnen, dass für die Hundehaltung außerdem der Hundeführerschein zu machen und vorzuweisen ist, allgemein, ohne Rasseneinschränkung. Listenhunde haben dann noch andere Sachen zu erfüllen, die im Absatz darunter geklärt sind.

Ich führe keinen Listenhund und bisher wollte auch keiner einen Hundeführerschein von mir sehen. Nun meine Frage: Kann der Vermieter jetzt noch nachträglich von mir so etwas verlangen? Darf er das überhaupt?


Danke euch für eure Meinung!
lg
 
Huhu,

Ich hab auch mal eine Frage.

Also wir ziehen um und haben bereits vor 1 Jahr den Mietvertrag unterschrieben, da Neubau. Im Mietvertrag steht, dass man für die Haltung von Haustieren generell eine Erlaubnis braucht. Die habe ich mir eingeholt und auch schriftlich erhalten. Soweit, so gut..

Nun habe ich vor einigen Wochen Schlüssel und detaillierte Hausordnung erhalten, welche angeknüpft ist an den Vertrag. Da steht fett unterstrichen drinnen, dass für die Hundehaltung außerdem der Hundeführerschein zu machen und vorzuweisen ist, allgemein, ohne Rasseneinschränkung. Listenhunde haben dann noch andere Sachen zu erfüllen, die im Absatz darunter geklärt sind.

Ich führe keinen Listenhund und bisher wollte auch keiner einen Hundeführerschein von mir sehen. Nun meine Frage: Kann der Vermieter jetzt noch nachträglich von mir so etwas verlangen? Darf er das überhaupt?


Danke euch für eure Meinung!
lg

es heißt hundeFÜHRschein .. ;)

frag bei mieterbund an, ich glaube nämlich nicht...
aber ich bin nur leihe...
andererseits sitztens am längeren hebel...

den schein würde ich dennoch machen -
kommt ja dir nur zugute ...
ich habe den sogar mit meinem chimädchen gemacht :)

lg
 
Danke dir, es heißt übrigens auch laie :p

Ja, ich versuchs da mal.. dachte vllt. hat damit hier wer erfahrung.
Nein, den hundeFÜHRschein (gg) möchte ich eigentlich nicht machen, wenn nicht notwendig, da er mir persönlich keine vorteile bringt... dafür aber Zeit und Geld kostet.
 
Am Besten du fragst beim Mieterschutz nach. Die Frage wird dir hier wahrscheinlich keiner beantworten können. Ich habe so etwas noch nie gehört, dass Verwaltungen/Bauträger im Nachhinein solche Auflagen machen:confused:.
 
Hallo,

wenn im Mietvertrag nur die Genehmigung steht und du diese hast und da auch nichts drauf steht, dann kann der Vermieter das nicht bringen.
Ich kenne mich aber auch nicht so gut aus.
Bist du Mitglied bei der AK? Wenn ja, kannst du dich dort kostenlos beraten lassen, Mieterschutz kostet dich extra.
Der freiwillige Hundeführschein ist sicher eine gute Sache, sollte aber nicht von so komischen "Regelungen" erzwungen werden. Du hast einen schriftlichen Vertrag und eine schriftliche Genehmigung. Das sollte reichen.
 
Danke euch..

Also vorab: Mir ist natürlich schon klar, dass der Hundeführschein eine gute Sache ist, da man ja auch viel lernt. Bitte nicht falsch verstehen.. Aber bis auf die Hundesteuer die man 1 Jahr nicht zahlen muss, ist für mich halt kein Vorteil drin. Dazu kommt, dass ich 7 Tage die Woche arbeite (Unternehmerin, daher leider kein AK-Mitglied.. und die Wirtschaftskammer ist da leider nicht dienlich) und das auch noch sehr unregelmäßig, ständig unterwegs, nicht sehr flexibel. Derzeit auch noch Umzugsstress.. Schon allein aus zeitlichen Gründen, wäre es mir daher sehr angenehm, würde man mich nicht dazu zwingen.

Darum gehts hier aber nicht.. wenn der Vermieter hier prinzipiell sowas verlangen KANN, dann würde ich es natürlich machen. Eh klar..

Aber es wundert mich halt wirklich.. Denn nicht mal das Gesetz verlangt einen Hundeführschein von mir. :confused: Da kommt es mir nicht sehr logisch vor, dass es ein Vermieter einfach so verlangen könnte.. ohne tatsächlichen Grund.

Bisher hat aber keiner noch was gesagt, vielleicht mach ich mich auch unnötig verrückt.. möchte nur keine Überraschung erleben.
 
also ich finde ein paar stunden (zusätzliche) beschäftigung mit dem hund und gleichgesinnten beim kurs zum hundeführschein sollte man nicht als "muss, und sozusagen verschwendete zeit" und geldausgabe empfinden

den hund würds sicher freuen

aber neugierig wie ich bin hab ich mir dein profil angesehen:

wenn du auch noch div. exoten hältst und diese in die neue mietwohnung mitnimmst, denke ich eher, das es da noch div. auflagen gibt

oder ist die haltung von königspytons in mietwohnungen einfach so erlaubt?
 
aber neugierig wie ich bin hab ich mir dein profil angesehen:

wenn du auch noch div. exoten hältst und diese in die neue mietwohnung mitnimmst, denke ich eher, das es da noch div. auflagen gibt

oder ist die haltung von königspytons in mietwohnungen einfach so erlaubt?


Ja... Terrarientiere müssen gemeldet werden bei der MA60 und das sind sie hoffentlich. Und die Haltung ist nicht verboten, sondern eben an gewisse Auflagen gebunden, wie eben die Meldung und die artgerechte Unterbringung. Denn für eine Boa constrictor muss der Behälter schon ordentlich groß sein.
 
Ja... Terrarientiere müssen gemeldet werden bei der MA60 und das sind sie hoffentlich. Und die Haltung ist nicht verboten, sondern eben an gewisse Auflagen gebunden, wie eben die Meldung und die artgerechte Unterbringung. Denn für eine Boa constrictor muss der Behälter schon ordentlich groß sein.

da es sich um eine mietwohnung handelt wäre ich nicht so sicher......

denke kommt auf den ver-mieter an

würde ich eine wohnung vermieten, würde ich es nicht erlauben, das heisst, der vermieter kann sich den mieter ja aussuchen, also denke ich, es kommt auf den vermieter an..........
 
da es sich um eine mietwohnung handelt wäre ich nicht so sicher......

denke kommt auf den ver-mieter an

würde ich eine wohnung vermieten, würde ich es nicht erlauben, das heisst, der vermieter kann sich den mieter ja aussuchen, also denke ich, es kommt auf den vermieter an..........


Soweit ich informiert bin, kann ein Vermieter die Kleintierhaltung nicht verbieten. Und in dem Fall jetzt ist ja der Mietvertrag schon unterschrieben seit einem Jahr.
 
Guten Morgen,

Also nochmals bitte...

Ich halte seit meiner frühesten Kindheit Hunde und wir hatten nicht selten 5 Pflegehunde noch zusätzlich daheim in Pflege.. ich weiß schon wieviel Auslastung ein Hund braucht, die meine Hunde immer bekamen. Mein Hund hat auch genug Kontakt zu Artgenossen, und zwar jeden Tag 4-5h. Diese Unterstellungen die hier mit schwinken finde ich persönlich ziemlich dreist, nur weil ich - wenn ich es mir aussuchen kann- nicht den Hundeführschein machen will^^ Ich habe keine fixe Freizeit und muss per Anruf 24h erreichbar sein, das heißt jeden Tag hab ich anders Zeit. Einen Kurs zu besuchen ist für mich beruflich extremst schwierig, erst recht zur Zeit, wo ich und 4 weitere Familienmitglieder umziehen. Von Hundeschulen halte ich im übrigen auch nicht viel.. habe bisher alle Hunde auch ohne Trainer und Hundeschule hinbekommen und glaube schon, mich gut auszukennen. Soviel dazu.

Und ja, man darf Schlangen halten in Österreich, völlig legal. Man muss sie eben melden und sich so, wie bei allen anderen Haustieren, an die Tierhalteverordnung halten. Schwieriger ist es nur bei gefährlichen Tieren (ab 2m Größe) oder Gifttieren, aber auch diese darf ich halten, da ich die notwendigen Sachkundeprüfungen hierzu habe. In NÖ ist aber auch die Haltung dieser Tiere erlaubt, anders als in Wien. Ja, ich weiß wie groß die Terrarien sein müssen. Und nein, ein Vermieter kann sie nicht verbieten ohne stichhaltigen Grund, da sie generell unter das Kleintiergesetz fallen. In Streitfällen entscheidet aber der Richter, nicht immer zugunsten des Halters. Kommt also immer drauf an, bei mir ist die Haltung aber kein Problem, da der Vermieter das Land Niederösterreich ist. Sonst wäre ich nicht hingezogen, alle meine Tiere sind wie meine Kinder. Ja, meine Tiere sind gemeldet, auch wenns keinen hier was angeht. Und ja, ich weiß auch wie man sie richtig hält, halte seit meinem 6. Lebensjahr Reptilien und habe entsprechende Sachkundeprüfungen, die ich noch nicht mal brauche und nur aus Interesse gemacht habe. Und ich kann jedem aus Erfahrung sagen, die Haltung eines Hundes ist viel zeitintensiver :p

So, ich hoffe, wir können nun die OT-Themen abhaken. Wer Fragen zur Reptilienhaltung in Österreich hat, kann sich gerne per PN an mich wenden, ich helfe gerne weiter. Ansonsten bitte ich beim Thema zu bleiben.
 
würde ich eine wohnung vermieten, würde ich es nicht erlauben, das heisst, der vermieter kann sich den mieter ja aussuchen, also denke ich, es kommt auf den vermieter an..........


Schade, denn im Gegensatz zu Hund und Katze, zerkratzen Königspythons nicht den Boden, sind geruchsfrei, geräuschlos, fest verschlossen in einem Terrarium und bei weitem ungefährlicher, wenn nicht sogar harmlos für Menschen jeden Alters als ein Hund oder eine Katze. :D
 
Schade, denn im Gegensatz zu Hund und Katze, zerkratzen Königspythons nicht den Boden, sind geruchsfrei, geräuschlos, fest verschlossen in einem Terrarium und bei weitem ungefährlicher, wenn nicht sogar harmlos für Menschen jeden Alters als ein Hund oder eine Katze. :D

hm, na so würde ich das nicht sehen
wir hatten im nachbarhaus leute mit reptilien und ich weiss was da alles passiernen kann, die schlage im garten suchen war noch das harmloseste, da war der waran schon ein andres kaliber ........
 
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