ist ein hund in einer eigentumswohnung erlaubt?

akela1 schrieb:
eine eigentumswohnung ist nicht der eigene "grund und garten" sondern eine einmalige investition in ein wohnobjekt um sich monatliche zahlungen zu sparen.


lg

hallo,
naja es ist schon der eigene grund bzw ein anteil daran, sonst müsste man ja keine grunderwerbssteuer zahlen und würde nicht im grundbuch aufscheinen.

Wie wir die Wohnung gekauft haben war der einzige vertrag der unterschrieben wurde der kaufvertrag- Dort sind solche angelegenheiten nicht geregelt sondern wirklich nur der erwerb der immobilie.

weißt du (akela 1) vielleicht was passiert wenn ich die Hausordnung selbst nicht unterschrieben habe (was wir auch wirklich nie getan haben) und somit offiziell nicht akzeptiert, muß ich mich dann trotzdem dran halten!?
in unserem fall ist die hausordnung aus den frühen 70er jahren und da stehen gahz eigenartige dinge drin wie zb: man muß erst 15 cm kaltes wasser in die badewanne einlassen bevor man sie anheizt :confused:

Mit dem mobbing hast du natürlich 100%ig recht, aber das haben wir auch so schon, obwohls bei uns eindeutig erlaubt ist einen hund zu halten!

lg
katrin
 
akela1 schrieb:
eine eigentumswohnung ist nicht der eigene "grund und garten" sondern eine einmalige investition in ein wohnobjekt um sich monatliche zahlungen zu sparen.
:eek: Wo hast denn das her???

Eine Eigentumswohnung ist sehr wohl mein "grund und garten". Jedoch muss ich mich (selbst als eigentümer) an die Hausordnung der Hausverwaltung halten. Wenn es eine hausordnung gibt, so ist diese entweder durch den wohnungseigentumsvertrag, durch dispositives recht oder falls nicht vorhanden a priori durch das ABGB geregelt. (Das allgemeine Mietrecht gilt in diesem Fall nicht, da es sich ja um Eigentum handelt.)

Du kannst auch in die protokolle der eigentümerversammlungen (liegen beim verwalter vor) einsehen, ob es dort beschlüsse zur Hundehaltung gibt.

Im grunde würde ich sagen, das (solange nicht ausdrücklich verboten) eine Hundehaltung erlaubt ist. Allerdings können die miteigentümer per mehrheitsbeschluss die hundehaltung im haus verbieten,wenn ein nachvollziehbarer Grund vorliegt,z.B der Hund ständig bellt oder das Haus verunreinigt. (allerdings sehr unwahrscheinlich.)

Lg,Nina
 
@pitzelpatz, das hab ich ja gemeint.

man kauft sich zwar eine immobilie, allerdings ist man nicht der herr im haus sondern muss sich anregeln halten.
im normalfall muss man das beim eigenen haus nicht. (ausgenommen bauvorschriften, lärmpegel,...)

@hellokitty, wenn du die hasuordnung nicht unterschrieben hast, dann erklärst du dich auch nicht einverstanden, eh klar.

allerdings sind solche "alten" regeln, wie sie in den alten verträgen stehen, längst überaltet. viele davon werden gar nicht mehr ernst genommen sondern nur aus bequemlichkeit, oder damit jede hauspartei den selben vertrag hat kopiert.

wir haben auch so einen alten vertrag, allerdings miete. teilweise stehen da echt lustige dinge drin.

lg
 
Sarah A. schrieb:
wenn sie die hunde hergeben wollen kann ich nähmlich nix dagegen machen. :(

Kann es sein, dass deine Eltern eigentlich die Hunde loswerden wollen, und das nicht soooo direkt sagen? (In Eigentumswohnungen gibts da nämlich wirklich selten Probleme -Wir wohnen selbst in einer, und da müßte schon viel geschehen, dass die Wohnungsgenossenschaft die Haltung untersagt). Es täte mir wirklich leid, wenn das bei Euch der Fall wäre, - die Hunde einfach so wegzugeben ist schon schlimm. Waren denn die Eltern nicht einverstanden, als ihr die Hunde bekommen habt? Das ganze sieht für mich sehr nach einer Suche nach "Abgabegründen" aus - wie schon in einem anderen Thread besprochen.
 
Ich habs erst jetzt wieder entdeckt, und da können sich Michelle777 und der Admin gemeinsam auf den Kopf stellen, selbst wenn Chester der einzige Hund im Haus wäre, könnte kein Eigentümerbeschluss zustandekommen, dass der Hund wegmuss, es sei denn ich würde mitstimmen !

Wäre eine Idee wenn ich meinen Hund loswerden möchte :p

Und die Hausverwaltung hat überhaupt nichts zu sagen, es sei denn sie wird durch die Eigentümer dazu ermächtigt !

Es gibt auch noch den Unterschied zwischen mehrheitlichem und einstimmigen Beschluss !

So viel dazu ! aber wenn es noch Fragen oder Unklarheiten gibt, meine Anwältin ist spezialisiert auf Miet-Eigentums- und Erbschaftsfragen !
 
Fakt ist, dass das Halten eines Tieres nicht verboten werden kann (auch wenn es im Mietvertrag steht) außer es handelt sich hiebei um giftige Tiere. Sehrwohl kann aber, wenn das Tier viel lärmt, es dazu kommen, dass man das Tier hergeben muß. (Bericht war auch erst letzte Woche im Beiblatt der Krone "Wohnen" oder so heißt das).
Bezüglich des Gartens: Wenn der Garten in Eurem alleinigen Eigentum steht, dann dürfen sich die Tiere auch darin ungehindert Aufhalten. Aber Achtung auch Geruchsbelästigung kann zu Beschwerden führen.
Eventuell findest Du etwas im ABGB, auch der Konsumentenschutz kann Dir hier sicherlich Auskunft geben.

Mir scheint es jedoch, dass Deine Eltern die Tier gern hergeben würden.

LG Pat., Shiva & Max
 
ich wollte nur sagen das wir eine wohnung gefunden haben wo wir einen hund halten dürfen. was mit dem anderen ist wissen wir noch nicht. mein vater und meine schwester reden noch mit den anderen bewohner und ich hoffe das wir dann auch den anderen hund behalten können sonst weis ich nicht was ich machen soll. :(

liebe grüße
 
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