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EvaJ
Guest
Es gibt Eigentumswohnhäuser, wo bereits bei der Vergabe durch Bauträger und/oder Hausverwaltung: Hunde/Tierhaltung ausgeschlossen wird, es gibt auch Eigentumswohnhäuser, wo durch einen einstimmigen Beschluss aller Eigentümer eine Hundehaltung ausgeschlossen ist (das sind aber nach wie vor seltene Einzelfälle) . Wenn das nirgends geregelt ist, ist Hundehaltung automatisch erlaubt und nachträglich , wenn schon ein Hund vorhanden ist, kann so etwas nicht mehr beschlossen werden (einer meiner MIteigentümer würde sich das zwar wünschen, aber Pech gehabt ) - Gewohnheitsrecht ! Es gibt dann nur mehr die MÖglichkeit gegen einen einzelnen Hundehalter vorzugehen (Lärmbelästigung - wenn der Hund ab und zu bellt gilt das noch nicht , Gefährdung der MIteigentümer - wenn er mal vor sich hinknurrt oder bös ausschaut *gg* gilt das noch nicht , Beschmutzung der GEmeinschaftseinrichtungen, bei ein paar Hundehaaren gilt das noch nicht .... etc....) aber nicht mehr gegen die Hundehaltung an sich !
Das gilt allerdings für Wien, keine Ahnung ob das in anderen Bundesländern anders ist´, würde mich allerdings wundern !
Das gilt allerdings für Wien, keine Ahnung ob das in anderen Bundesländern anders ist´, würde mich allerdings wundern !