Interpretation Mietvertrag

Belanna

Medium Knochen
In unserem Mietvertrag steht ein Paragraph, bei dem ich bisher immer davon ausging, dass er, grob gesagt, alles verweigert, was nicht im Käfig gehalten werden kann. Da bin ich mir einerseits nicht mehr so sicher, andererseits wärs sowieso schön, wenn dem nicht so wäre.

Paragraph 5, Absatz 4: Hunde und Kleintiere dürfen nicht - nur mit Bewilligung des Vermieters - gehalten werden. Motorfahrzeuge jeglicher Art.... (Da gehts dann weiter darum, dass ich kein Moped im Hausflur abstellen darf. Na no na ned!?!?)

es ist nichts durchgestrichen, unterstrichen und kein Zusatz. Es gibt im Haus eine Hand voll Tiere (also es haben zumindest bei uns schon 2 Katzen gewohnt und seit 12 Jahren Vögel, die der Vermieter auch jedes Jahr bei der Wohnungsbegehung sieht), aber keine Hunde. Bei den Tieren in den anderen Wohnungen handelt es sich um Katzen und Kaninchen und/oder Hamster.

in der Hausordnung steht ausserdem:
Die Rücksicht der Hausbewohner aufeinander verpflichtet unter anderem zu folgendem: ... Einholen der Genehmigung des Vermieters für etwaige Tierhaltung, Aufstellen und Lagern in Gängen ...

Zwei Häuser weiter, selbe Hausverwaltung, wohnt eine Frau mit zwei Hunden - ich glaub ein Labrador und ein Yorki - die meinte, sie hat sich die Hunde damals einfach genommen und nicht lang gefragt, und bis jetzt hat sich auch keiner beschwert. Die Nachbarn haben die Hunde auch lieb und somit geht sie davon aus, dass das ok ist.

Anfang Sommersemester würds eventuell ernst werden können mit einem Hund (bis 15 kg, 25 kg Pubertät dabrems i ned), deswegen würden mich Erfahrungsberichte in der Sache interessieren. Dass es die Höflichkeit gebietet, anzufragen, ist klar. Das würde ich im Zweifelsfall auch tun.

Falls der Beitrag in ein Suder-Forum gehört, tuts mir leid, dann lass ich ihn verschieben.
Danke,
lg,
Belanna
 
In unserem Mietvertrag steht ein Paragraph, bei dem ich bisher immer davon ausging, dass er, grob gesagt, alles verweigert, was nicht im Käfig gehalten werden kann. Da bin ich mir einerseits nicht mehr so sicher, andererseits wärs sowieso schön, wenn dem nicht so wäre.

Paragraph 5, Absatz 4: Hunde und Kleintiere dürfen nicht - nur mit Bewilligung des Vermieters - gehalten werden. Motorfahrzeuge jeglicher Art.... (Da gehts dann weiter darum, dass ich kein Moped im Hausflur abstellen darf. Na no na ned!?!?)

es ist nichts durchgestrichen, unterstrichen und kein Zusatz. Es gibt im Haus eine Hand voll Tiere (also es haben zumindest bei uns schon 2 Katzen gewohnt und seit 12 Jahren Vögel, die der Vermieter auch jedes Jahr bei der Wohnungsbegehung sieht), aber keine Hunde. Bei den Tieren in den anderen Wohnungen handelt es sich um Katzen und Kaninchen und/oder Hamster.

in der Hausordnung steht ausserdem:
Die Rücksicht der Hausbewohner aufeinander verpflichtet unter anderem zu folgendem: ... Einholen der Genehmigung des Vermieters für etwaige Tierhaltung, Aufstellen und Lagern in Gängen ...

Zwei Häuser weiter, selbe Hausverwaltung, wohnt eine Frau mit zwei Hunden - ich glaub ein Labrador und ein Yorki - die meinte, sie hat sich die Hunde damals einfach genommen und nicht lang gefragt, und bis jetzt hat sich auch keiner beschwert. Die Nachbarn haben die Hunde auch lieb und somit geht sie davon aus, dass das ok ist.

Anfang Sommersemester würds eventuell ernst werden können mit einem Hund (bis 15 kg, 25 kg Pubertät dabrems i ned), deswegen würden mich Erfahrungsberichte in der Sache interessieren. Dass es die Höflichkeit gebietet, anzufragen, ist klar. Das würde ich im Zweifelsfall auch tun.

Falls der Beitrag in ein Suder-Forum gehört, tuts mir leid, dann lass ich ihn verschieben.
Danke,
lg,
Belanna

auf jeden Fall muss Du dir die zukünftige Erlaubnis schriftlich von der Hausverwaltung bestätigen lassen ;)

lg
Tina
 
nur weil bis jetzt nix passiert ist, heißt das net automatisch daß es auch so bleibt. ist wie mit den häusern, die einfach gebaut wurden und jetzt abgerissen werden müssen.........................
lass dir die genehmigung aber auf alle fälle schriftlich geben, mündlich kann zuwenig sein, sollten mal streitereien sein
 
es is ohnehin im moment nur ein gedanken-experiment, ob ein hund zu uns kommt, da ich umara april herum mit dem diplom fertig werd und je nachdem, wie sich das mitn doktorat ergibt - inland oder ausland - kann/will ich erst dann was konrekt auf schiene bringen.
 
Da wurde bei der Ausstellung des Mietvertrages ein Muster verwendet und die entsprechenden Streichungen nicht vorgenommen.

Eine (schriftliche) Vereinbarung mit dem Vermieter hinsichtlich der Haltung von Haustieren würde dann diesen Passus im Mietvertrag ersetzen, bzw. abändern. Theoretisch gilt natürlich auch eine nur mündliche Vereinbarung, Du hast dann aber nichts in der Hand, wenn es zu Problemen kommen sollte.

Marcus
 
Zwei Häuser weiter, selbe Hausverwaltung, wohnt eine Frau mit zwei Hunden - ich glaub ein Labrador und ein Yorki - die meinte, sie hat sich die Hunde damals einfach genommen und nicht lang gefragt, und bis jetzt hat sich auch keiner beschwert. Die Nachbarn haben die Hunde auch lieb und somit geht sie davon aus, dass das ok ist.

lg,
Belanna

Eine Hausverwaltung vertritt die Hausinhabung.

Wenn Eigentümer des Hauses A Hunde und/oder Katzen akzeptiert bedeutet das nicht, dass der EG des Hauses B es ebenfalls tut.

Die Hausverwaltung ist verpflichtet, die Mietverträge den Wünschen der EGs entsprechend abzuschließen.

lg Feline
 
wie sieht das eigentlich gesetzlich auf?
In D kann nur die Hundehaltung verboten werden (es gibt sogar ein Urteil wo das verbieten von kleinsthunden nicht zulässig ist)

In diesem Fall hier müsste die Hausverwaltung (Vermieter) zustimmen
 
wie sieht das eigentlich gesetzlich auf?
In D kann nur die Hundehaltung verboten werden (es gibt sogar ein Urteil wo das verbieten von kleinsthunden nicht zulässig ist)

In diesem Fall hier müsste die Hausverwaltung (Vermieter) zustimmen

Vorsicht, das Urteil gilt nur für diesen einen Fall - meinst Du die Yorkie Geschichte in Kassel? - und keinesfalls ist daraus abzuleiten, dass in D Kleinsthunde trotz HH-Verbot im Mietvertrag per se gehalten werden dürfen. Ein anderes Gericht kann das ganz anders sehen.

In Ö kann HH schlicht verboten sein.
 
Eine Hausverwaltung vertritt die Hausinhabung.

Wenn Eigentümer des Hauses A Hunde und/oder Katzen akzeptiert bedeutet das nicht, dass der EG des Hauses B es ebenfalls tut.

Die Hausverwaltung ist verpflichtet, die Mietverträge den Wünschen der EGs entsprechend abzuschließen.

lg Feline

Naja, die Eigentumsverhältnisse sind so, dass die drei Häuser nebeneinander einen Eigentümer hatten, einen alten Rechtsanwalt. der hat sie seinen Enkeln überschrieben als er "in pension" ging, bis dahin hatte er die hausverwaltung noch selber gemacht. die tochter hat eine hausverwaltungsfirma, die das ganze jetzt für die eigenen kinder verwaltet.
 
Hallo!

Ich würde einfach anfragen. Aus meiner Erfahrung heraus, macht es sich gut, zu erwähnen, dass man für den Hund eine Haftpflichtversicherung abschließt. Das wissen nämlich viele Nicht-Hunde-Besitzer nicht, und hat eine gewisse beruhigende Wirkung.

Lg selina
 
@ Belanna

Mehr als ein "Enkelkind" sind verschiedene Eigentümer. Auch innerhalb einer Familie gibt's unterschiedliche "Hundemeinungen".

Was jemand in SEINEM Haus zuläßt oder auch nicht, liegt einzig im Ermessen des Eigentümers. Daran ändert sich auch nichts, wenn Verwandtschafts-verhältnisse gegeben sind bzw alle von ein- und derselben Hausverwaltung rechtlich vertreten werden.

Deshalb: im Zweifelsfall immer vorher schriftlich od. telefonisch anfragen. Die Antwort unbedingt schriftlich verlangen und die dann sehr gut aufheben.

lg Feline
 


hier geht es um ausschließlich um eine Katze !!!

Wohnungskatzen benutzen keine allgemeine Gänge und Gartenteile; in der Regel versetzen Katzen die Mitbewohner nicht in Angst und Schrecken ;), Katzen sind normalerweise geräuschärmer, usw.

Die genehmigungsfreie Haltung eines Hundes (oder mehrerer) kann mMn aus diesem Urteil nicht herauslesen.

lg Feline
 
Geht um Hunde- und Katzenhaltung:

"Die Höchstrichter hielten in ihrem Urteil (6Ob129/08a) zunächst fest, dass die Haltung von Hunden und Katzen stets erlaubt ist, wenn der Mietvertrag keine gesonderte Regelung dazu aufweist."
 
Geht um Hunde- und Katzenhaltung:

"Die Höchstrichter hielten in ihrem Urteil (6Ob129/08a) zunächst fest, dass die Haltung von Hunden und Katzen stets erlaubt ist, wenn der Mietvertrag keine gesonderte Regelung dazu aufweist."


Waser aber eine ganz andere Bedeutung hat.

Denn da steht expressis verbis : wenn der Mietvertrag keine gesonderte Regelung aufweist...der Mietvertrag der TE weist eine gesonderte Regelung auf.

Und wenn man das Urteil kennt, dann kann man sehr schnell lesen:

3. Laut Mietvertrag kann es umgekehrt aber auch generell und schlechthin verboten sein, Tiere in der Mietwohnung zu halten. Eine derartige Regelung wird in Österreich als zulässig angesehen (stRsp, etwa 6 Ob 121/64 = MietSlg 16.127; RIS-Justiz RS0020976). Sie verstößt, wenn sie etwa in Vertragsformularen enthalten ist, nach zweitinstanzlicher Rechtsprechung auch nicht gegen § 879 Abs 3 ABGB (LGZ Wien MietSlg 53.155, 55.359; ebenso Gaisbauer aaO mwN; Binder aaO Rz 43).
Quelle: 6Ob129/08a

Abgesehen davon, auch ein OGH Urteil ist keineswegs bindend für ein anderes Verfahren. Ändert an der Gesetzeslage nichts. Man kann darauf verweisen, aber das ist auch schon alles, denn ein anderes Gericht kann schlicht zum Ergebnis kommen, dass der Fall ganz anders gelagert ist.
 
gibt es in Ö eigentlich so was wie einen "gesetzlichen" Mietvertrag? ich meine so was wie das BGB in Deutschland (http://de.wikipedia.org/wiki/BGB). In D ist es so das viele Mietvertrräge nicht so gültig sind wie sie da stehen, weil "Sittenwidrig" dann gilt das BGB in Kraft.
Weit über 50% der Mietverträge sind nicht das Papier wert auf dem sie stehen (Auskunft Verbraucherzentrale)

gerade gefunden auch für Ö gibt es so was:
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Bürgerliches_Gesetzbuch

noch was gefunden: Das Mietrecht ist ausgekoppelt in einem eigenen Gesetz: Mietrechtgesetz (MGR)
 
Zuletzt bearbeitet:
gibt es in Ö eigentlich so was wie einen "gesetzlichen" Mietvertrag? ich meine so was wie das BGB in Deutschland (http://de.wikipedia.org/wiki/BGB). In D ist es so das viele Mietvertrräge nicht so gültig sind wie sie da stehen, weil "Sittenwidrig" dann gilt das BGB in Kraft.
Weit über 50% der Mietverträge sind nicht das Papier wert auf dem sie stehen (Auskunft Verbraucherzentrale)

gerade gefunden auch für Ö gibt es so was:
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Bürgerliches_Gesetzbuch

Natürlich findet man in Ö auch im ABGB was zum Mietrecht, aber es gibt sehr viele unterschiedliche Mietgesetze.

Ein Mietvertrag kann auch ohne sittenwidrig zu sein, nicht dem Gesetz entsprechen.

Das BGB bzw. das ABGB treten nicht in dem Sinn in Kraft, wenn ein Mietvertrag ungesetzlich ist, sondern es treten die, für diesen Mietvertrag gültigen Gesetze in Kraft. Die im ABGB verankerten Gesetze sind sowieso immerin Kraft.
 
Wenn ich zum grundsätzlichen Verständnis etwas hinzufügen darf:

Das Zivilrecht in Österreich (auch in D) geht grundsätzlich davon aus, dass die Bürger untereinander vereinbaren können, was sie wollen. Es gibt keine detaillierten Vorschriften, die alle Bereiche des Lebens regulieren, und auch keine abgeschlossene Liste, welche Verträge geschlossen werden dürfen und welche nciht (deshalb konnten sich z.B. Leasingverträge entwickeln, lange bevor diese im Gesetz aufgetaucht sind). "Grundsätzlich" heißt: im Prinzip.

Das Recht soll vielmehr einen Rahmen abstecken, der die Grenzen der oben beschriebenen Gestaltungsfreiheit der Bürger markiert. Grenzen soll es z.B. dort geben, wo die chancen und Möglichkeiten der Vertragspartner zu ungleich sind.

Wenn nun ein geschlossener Vertrag irgendwo diese Grenzen verletzt, wird deshalb in aller Regel nicht der ganze Vertrag hinfällig, sondern nur der Teil, der gegen das Gesetz verstößt. Ein Beispiel: Wenn ein Mietvertrag vorsieht, dass die Mieter auf eine Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter verzichten, oder ihnen auch die Aufwendungen für den Mietgegenstand an sich (Instandhaltung des Hauses, Grundsteuer, usw.) aufgebürdet werden, so wird nur dieser Teil hinfällig, weil er gegen die ausdrücklichen Regeln des Gesetzes (hier: Mietrechtsgesetz) verstößt. Der Rest bleibt bestehen.

Unser Rechtssystem sieht nirgendwo vor, dass jeder Bürger Tiere halten darf. Es gibt kein Grundrecht auf Tierhaltung, das der Mietvertrag beschränken würde. Deshalb darf ein Mietvertrag an sich die Haltung von Tieren verbieten. In den letzten Jahren hat aber auch die Rechtsprechung kapiert, dass Haustiere eine wichtige soziale Funktion haben. Deshalb ist der Oberste Gerichtshof (zuletzt 2011) dazu übergegangen, den absoluten Ausschluss von Haustieren im Mietvertrag für ungültig zu erklären, aber nur, soweit es sich um Kleintiere handelt, die in der Wohnung gehalten werden und die keine Belästigung für andere Bewohner darstellen (Meerschweinchen, Kaninchen, Fische, etc.). Hunde und Katzen können nach wie vor verboten werden.

Marcus
 
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