In unserem Mietvertrag steht ein Paragraph, bei dem ich bisher immer davon ausging, dass er, grob gesagt, alles verweigert, was nicht im Käfig gehalten werden kann. Da bin ich mir einerseits nicht mehr so sicher, andererseits wärs sowieso schön, wenn dem nicht so wäre.
Paragraph 5, Absatz 4: Hunde und Kleintiere dürfen nicht - nur mit Bewilligung des Vermieters - gehalten werden. Motorfahrzeuge jeglicher Art.... (Da gehts dann weiter darum, dass ich kein Moped im Hausflur abstellen darf. Na no na ned!?!?)
es ist nichts durchgestrichen, unterstrichen und kein Zusatz. Es gibt im Haus eine Hand voll Tiere (also es haben zumindest bei uns schon 2 Katzen gewohnt und seit 12 Jahren Vögel, die der Vermieter auch jedes Jahr bei der Wohnungsbegehung sieht), aber keine Hunde. Bei den Tieren in den anderen Wohnungen handelt es sich um Katzen und Kaninchen und/oder Hamster.
in der Hausordnung steht ausserdem:
Die Rücksicht der Hausbewohner aufeinander verpflichtet unter anderem zu folgendem: ... Einholen der Genehmigung des Vermieters für etwaige Tierhaltung, Aufstellen und Lagern in Gängen ...
Zwei Häuser weiter, selbe Hausverwaltung, wohnt eine Frau mit zwei Hunden - ich glaub ein Labrador und ein Yorki - die meinte, sie hat sich die Hunde damals einfach genommen und nicht lang gefragt, und bis jetzt hat sich auch keiner beschwert. Die Nachbarn haben die Hunde auch lieb und somit geht sie davon aus, dass das ok ist.
Anfang Sommersemester würds eventuell ernst werden können mit einem Hund (bis 15 kg, 25 kg Pubertät dabrems i ned), deswegen würden mich Erfahrungsberichte in der Sache interessieren. Dass es die Höflichkeit gebietet, anzufragen, ist klar. Das würde ich im Zweifelsfall auch tun.
Falls der Beitrag in ein Suder-Forum gehört, tuts mir leid, dann lass ich ihn verschieben.
Danke,
lg,
Belanna
Paragraph 5, Absatz 4: Hunde und Kleintiere dürfen nicht - nur mit Bewilligung des Vermieters - gehalten werden. Motorfahrzeuge jeglicher Art.... (Da gehts dann weiter darum, dass ich kein Moped im Hausflur abstellen darf. Na no na ned!?!?)
es ist nichts durchgestrichen, unterstrichen und kein Zusatz. Es gibt im Haus eine Hand voll Tiere (also es haben zumindest bei uns schon 2 Katzen gewohnt und seit 12 Jahren Vögel, die der Vermieter auch jedes Jahr bei der Wohnungsbegehung sieht), aber keine Hunde. Bei den Tieren in den anderen Wohnungen handelt es sich um Katzen und Kaninchen und/oder Hamster.
in der Hausordnung steht ausserdem:
Die Rücksicht der Hausbewohner aufeinander verpflichtet unter anderem zu folgendem: ... Einholen der Genehmigung des Vermieters für etwaige Tierhaltung, Aufstellen und Lagern in Gängen ...
Zwei Häuser weiter, selbe Hausverwaltung, wohnt eine Frau mit zwei Hunden - ich glaub ein Labrador und ein Yorki - die meinte, sie hat sich die Hunde damals einfach genommen und nicht lang gefragt, und bis jetzt hat sich auch keiner beschwert. Die Nachbarn haben die Hunde auch lieb und somit geht sie davon aus, dass das ok ist.
Anfang Sommersemester würds eventuell ernst werden können mit einem Hund (bis 15 kg, 25 kg Pubertät dabrems i ned), deswegen würden mich Erfahrungsberichte in der Sache interessieren. Dass es die Höflichkeit gebietet, anzufragen, ist klar. Das würde ich im Zweifelsfall auch tun.
Falls der Beitrag in ein Suder-Forum gehört, tuts mir leid, dann lass ich ihn verschieben.
Danke,
lg,
Belanna