Informationen über die Einfuhr von Haustieren in die Republik Kroatien für Privatzwecke
Die Kontrolle bei der Einfuhr von bis zu fünf Haustieren, die vom Besitzer dieser oder einer vom Besitzer bevollmächtigten Person für Privatzwecke in die Republik Kroatien eingeführt werden, wird von den Beamten der Zollverwaltung durchgeführt, was bedeutet, dass Besitzer mit ihren Haustieren an all jenen Grenzübergängen in die Republik Kroatien einreisen können, an denen es eine Zollkontrolle gibt. Laut den Vorschriften der Republik Kroatien müssen Hunde, Katzen und zahme Frettchen, die in die Republik Kroatien eingeführt werden, nun mit einem elektronischen Identifizierungssystem (Mikrochip) versehen sein.
Für Hunde, Katzen und zahme Frettchen, die aus den im II. Annex der Rechtsordnung über veterinäre Bedingungen für die Fortbewegung von Haustieren für Privatzwecke unter Teil A, B oder C genannten Ländern (siehe Beilage) in die Republik Kroatien eingeführt werden, muss für die Zeit ihres Fortbewegens in der Republik Kroatien ein Reisepass mitgeführt werden, der von einem von der zuständigen Behörde bevollmächtigten Tierarzt ausgestellt worden ist. Dieser Pass muss nachweisen, dass das Tier eine gegen Tollwut gültige Impfung oder eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, die, insofern anwendbar, den Empfehlungen des Herstellungslaboratoriums entspricht und am entsprechenden Tier mit einem inaktivierten Impfstoff mit mindestens einer antigenetischen Einheit pro Dosis vorgenommen worden ist (gemäß dem WHO-Standard).
Für Hunde, Katzen und zahme Frettchen, die aus Ländern in die Republik Kroatien eingeführt werden, die nicht im II. Annex der oben angeführten Rechtsordnung unter Teil A, B oder C genannt sind, ist neben dem Mitführen eines tierärztlichen Zertifikats oder Reisepasses auch noch eine Bestätigung über die Durchführung eines Antikörperneutralisierungstests auf Tollwutviren mit einer Titration von mindestens 0,5 IE/ml der Probe erforderlich, die der bevollmächtigte Tierarzt frühestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor der Verlegung zu entnehmen hat, sodass:
-die Antikörpertitration an jenen Haustieren nicht wiederholt werden muss, die eine Auffrischungsimpfung in den vom Herstellungslaboratorium empfohlenen Intervallen bekommen haben;
-die vorgeschriebene Frist von drei Monaten bei einer erneuten Einfuhr von Haustieren in die Republik Kroatien nicht angewendet wird, insofern die vor dem Reiseantritt des Haustieres durchgeführte Antikörpertitration laut Reisepass positiv ausgefallen ist.
Im Falle der ersten Primärimpfung gegen Tollwut muss vor der Einfuhr des Haustieres ein Zeitraum von mindestens 21 Tagen ab dem Tag der Impfung vergehen.
Hunde, Katzen und zahme Frettchen, die jünger als drei Monate sind und noch keine Tollwutimpfung erhalten haben, können nur dann eingeführt werden, wenn sie aus den im Annex genannten Ländern kommen, jedoch unter der Bedingung, dass sie sich seit ihrer Geburt immer am gleichen Ort aufgehalten haben und keinen Kontakt zu wilden Tieren gehabt haben, was der bevollmächtigte Tierarzt im Reisepass bestätigen kann, oder unter der Bedingung, dass sie zusammen mit ihrer Mutter eingeführt werden, von der sie noch abhängig sind.
Sonstige Haustiere, wie sämtliche Vogelarten, Nagetiere und Haushasen, Wirbellose (außer Bienen und Krebsen), tropische Zierfische, Lurche, Reptilien u.a. können in die Republik Kroatien unter Mitführung des vorgeschriebenen tierärztlichen Zertifikats eingeführt werden.
Laut den Bestimmungen der Durchführungsverordnung über gefährliche Hunde (Amtsblatt, Nummer 26/05) gilt für möglich gefährliche Terrierrassen des Typs Bull, die nicht im Register des Internationalen Kynologenverbands (FCI) (Pitbulterrier) eingetragen sind, und für ihre Kreuzungen ein Einfuhr- und zeitweiliges Aufenthaltsverbot für die Republik Kroatien.