Impfpass

mitho

Anfänger Knochen
Hallo

wir wollen heuer nach ungarn in urlaub fahren und unsere hündin mitnehmen.wir haben einen gelben internationalen impfpass für hunde.
eine freundin von uns sagt wir dürfen mit diesem impfpass nicht nach ungarn wir benötigen einen blauen eu impfpass.
stimmt das oder reicht der gelbe?

mfG Thomas
 
Für eine Auslandsreise benötigt man folgende Dinge:

- EU-Impfass: Erhältlich beim TA, kosten 15,--
- Chip: Chipnr, Chipdatum und wo gechipt wurde muss im EU-Pass eingetragen sein
- der chip muss natürlich auch registriert sein
- gültige Tollwutimpfung (nicht jünger als 30 Tage und nicht älter als 1 Jahr)
(3 Jahreseintrag hin oder her, die Grenzen verlangen oft noch die jährliche Impfung egal was der Hersteller der Impfstoffe für eine Zulassung hat - das ist bitte ganz ganz wichtig zu wissen!!!!!)
- Einfuhrverbot für in Ungarn als gefährlich klassifizierte Hunderassen(hier bitte die Ungarische Botschaft kontaktieren)
 
Da Ungarn zur EU gehört anerkennen sie auch den EU-Petpass und da ist eingetragen wie lange die Impfung Gültigkeit hat.
D.h. das was im Impfpass steht gilt. Wer auf Nummer sicher gehen will druckt sich die Verordnung aus.
Da aber keine Kontrollen mehr stattfinden kann man das auch vergessen.
Aber bei der Rückreise sollte jedenfalls sicherheitshalber der Impfpass in Ordnung sein.

Der 3-Jahreseintrag gilt in allen EU-Ländern für Reisende!!! Und auch für Kroatien und die Schweiz.

• Bedingungen für Hunde, Katzen, Frettchen (seit 1. Oktober 2004): Ein Heimtierausweis (pet pasport) muss bei der Reise nach Ungarn für sie mitgeführt werden, der von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003).
• So genannte gefährliche Hunde oder "Kampfhunde" dürfen nach Ungarn nicht eingeführt werden. Zu den gefährlichen Hunderassen gehören in Ungarn: Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen.
Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates. (http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_146/l_14620030613de00010009.pdf, PDF)
Verbringung von Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen)
Tiergesundheit und Tierschutz. http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm

Reiseverkehr http://bmg.gv.at/cms/site/thema.html?channel=CH0923
Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen (Heimtierausweis/pet pass) / Intra-Community transport of dogs, cats and ferrets (pet pass)http://bmg.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0923&doc=CMS1098110923401

Veterinärbehördliche Bestimmungen für die Einfuhr und Wiedereinfuhr von Haus- und Heimtieren aus Drittstaaten nach Österreich / Veterinary conditions regarding the entry and re-entry of pet animals from third countries into Austria http://bmg.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0923&doc=CMS1059738556738
Bitte beachten Sie auch, dass es aus zollrechtlichen Gründen Einschränkungen oder Verbote der Mitnahme von Tieren oder Produkten tierischen Ursprungs geben kann. Link zur Homepage des Zolls
https://www.bmf.gv.at/Zoll/Informat...EUStaaten/WichtigeEinfuhrverb_1402/_start.htm
 
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- gültige Tollwutimpfung (nicht jünger als 30 Tage und nicht älter als 1 Jahr)
(3 Jahreseintrag hin oder her, die Grenzen verlangen oft noch die jährliche Impfung egal was der Hersteller der Impfstoffe für eine Zulassung hat - das ist bitte ganz ganz wichtig zu wissen!!!!!)

Das is eines von den Märchen die Tierärzte gern hernehmen um Hundebesitzer zu verunsichern - voll unseriös....
 
Das is eines von den Märchen die Tierärzte gern hernehmen um Hundebesitzer zu verunsichern - voll unseriös....


wenn du mal einen verzweifelten hundebesitzer am telefon hattest, den sie mit seinem hund nicht mehr einreisen lassen wollte - weil die tollwutimpfung mehr als 1 jahr zurück lag - würdest du anders reden :D
 
bei mir damals haben sie an der grenze kontrolliert und die bekannte mit der 3jahresimpfung durfte nicht nach SK einreisen :mad:
 
ja früher wars mal so.... EU weit seit 2007 nicht mehr - dafür gibts Gesetze und Verordnungen - ganz einfach...
Und Kroatien gilt seit vorigem Jahr wenn ich mich jetzt nicht täusche....
 
In so einer Situation rufe ich nicht verzweifelt meinen Tierarzt an, sondern will den Vorgesetzten des Beamten sprechen.
 
das ganze hat sich letztes jahr abgespielt ;)

es ist noch immer so, dass

1. bei einer bissverletzung an einem menschen der hund eine tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung braucht wenn der hund nicht JÄHRLICH tollwutgeimpft wurde (auch wenn man mit NobivacT) geimpft hat und 3 jahre eingetragen sind.

2. man an der grenze oft auch ein pech haben kann, wie ich letztes jahr selber mitbekommen habe weil mich besagte hundebesitzerin verzweifelt angerufen hat
 
1. bei einer bissverletzung an einem menschen der hund eine tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung braucht wenn der hund nicht JÄHRLICH tollwutgeimpft wurde (auch wenn man mit NobivacT) geimpft hat und 3 jahre eingetragen sind.
Der nächste Schwachsinn - das Teil brauchst auch bei einer jährlichen Impfung... Und da spreche ich aus persönlicher Erfahrung...
 
Sie müssten aber a) den Gesetzestext zu ihrer Tätigkeit kennen und b) fähig sein, einen Dreijahreseintrag als Dreijahreseintrag zu erkennen.

Vergiss es - mit solchen Geschichten verkauft man weiterhin jährlich die Impfung und da verdient man so einiges an Kohle - an die Hunde braucht man ja dabei nicht denken....

@Whiskey - das würd ich mir anschaun, innerhalb der EU komm ich über die Grenze - der Typ hat auch Vorgesetzte...
 
Vergiss es - mit solchen Geschichten verkauft man weiterhin jährlich die Impfung und da verdient man so einiges an Kohle - an die Hunde braucht man ja dabei nicht denken....
.

Da muss ich Dir widersprechen - wir impfen auch, auf wunsch, NobivacT und machen einen 3 Jahreseintrag. Aber wir klären dazu auf, dass es zu solchen Fällen kommen kann - weil wir natürlich nicht dann als Schuldige dastehen wollen, wenn mal was nicht so läuft wie man sich das vorstellt. :rolleyes:
 
1. bei einer bissverletzung an einem menschen der hund eine tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung braucht wenn der hund nicht JÄHRLICH tollwutgeimpft wurde (auch wenn man mit NobivacT) geimpft hat und 3 jahre eingetragen sind.

2. man an der grenze oft auch ein pech haben kann, wie ich letztes jahr selber mitbekommen habe weil mich besagte hundebesitzerin verzweifelt angerufen hat
Nur weil sich einige nicht auskennen mit den Verordnungen hab ich die Links eingestellt damit sich jeder das ausdrucken kann. Das müsste auch bei dem Grenzposten reichen. Bei der ungarischen Grenze kontrolliert sowieso keiner mehr und TÄ in Ungarn werden hoffentlich auch Zugang zu den EU-Verordnungen haben. Wenn nicht - ausdrucken und mitnehmen!

Eben aus dem Grund weil kein Grenzposten sich mit den Impfstoffen auskennt gibts einen einheitlichen EU-Petpass.

Und auch bei einem Beißvorfall gilt dass, was im EU-Petpass vermerkt ist.
Im Inland wie auch im Ausland für Einreisende. Deshalb gibts ja die einheitlichen Bestimmung zum Tollwutschutz der EU.
 
Nur weil sich einige nicht auskennen mit den Veorordnungen hab ich die Links eingestellt damit sich jeder das ausdrucken kann. Das müsste auch bei dem Grenzposten reichen. Bei der ungarischen Grenze kontrolliert sowieso keiner mehr und TÄ in Ungarn werden hoffentlich auch Zugang zu den EU-Verordnugnen haben. Wenn nicht - ausdrucken und mitnehmen!

Und auch bei einem Beißvorfall gilt dass, was im EU-Petpass vermerkt ist.
Im Inland wie auch im Ausland für Einreisende. Deshalb gibts ja die einheitlichen Bestimmung zum Tollwutschutz der EU.


SOLLTE - dem ist aber leider nicht überall so :eek: Aber danke für die Links hab sie mir abgespeichert und werde die bei Bedarf weitergeben.
 
Da muss ich Dir widersprechen - wir impfen auch, auf wunsch, NobivacT und machen einen 3 Jahreseintrag. Aber wir klären dazu auf, dass es zu solchen Fällen kommen kann - weil wir natürlich nicht dann als Schuldige dastehen wollen, wenn mal was nicht so läuft wie man sich das vorstellt. :rolleyes:

Eventuell ist der Eintrag ja nicht richtig gemacht worden, da kanns dann schon Probleme geben.
Schuldig ist der Beamte der die Gesetze nicht kennt. Aber auch die haben schon Internet und können sicher nachlesen.

Übrigens ist das schon seit 2003 für den Reiseverkehr gültig und EU-weit geändert worden, es dauert nur so lange bis es umgesetzt wird, aber das heißt ja nicht, dass sich nicht alle dran halten müssen.

Für uns ist das Ganze erst März /2007 (u. Feb/2008) relevant geworden als auch die Gesetze für Österreich was den Tollwutschutz betroffen hat, geändert wurden.
 
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