Cato
Super Knochen
Also TW geimpft wurde er am 14.08.2009 mit Nobivac T, eingetragen natürlich 2010 !!! Ich lasse ihn aber nicht schon wieder impfen
Ich glaube ich werde es in Kauf nehmen, so nach De zu fahren und darauf vertrauen dass ich nicht kontrolliert werde. Kann's mir auch nicht vorstellen, dass die dort auf mich warten
Danke,
Uschi
Dann ist es ja mehr ein Formfehler - in der Verordnung steht ja, gemäß Herstellerangaben gültig, eigentlich, und nicht gemäß Eintrag vom TA.
Wenn also 1) der Impfstoff zu erkennen ist und 2) das Datum der Impfung, so folgt daraus ja, dass der Hund einen vorschriftsmäßigen Schutz hat - unabhängig davon, was der TA eingetragen hat.
Genaue Formulierung in der Verordnung:
( Quelle:
http://bmg.gv.at/cms/home/attachmen...10923401/reiseverkehr-innerhalb-eu-mai-10.pdf )
"Gültigkeit der Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig, wenn das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers gegen Tollwut geimpft wurde, es sich um einen Impfstoff handelt, der einen Wirkungsgrad von mindestens 1 inter-nationalen Antigeneinheit (WHO Norm) hat, das Tier danach regelmäßig gemäß den Empfehlungen des Herstellers einer Auffrischungsimpfung unterzogen wird."
Hier steht eigentlich nix darüber, dass unbedingt der TA eintragen MUSS, wie lange die Impfung gültig ist. Es könnte bei einer Kontrolle also zu vorübergehenden Verwirrungen kommen, aber mehr nicht.
Ich würde falls möglich trotzdem zu dem TA gehen, der damals geimpft hat, und ihn bitten, den Eintrag zu korrigieren.
@ Kernöl: in Deinem Fall tät' ich mir gar keine Sorgen machen.