Hallo!
Meine Kinder und ich sind seit Anfang Dezember in unsere neue Wohnung gezogen, da ich nach der Trennung von meinem Lebensgefährten aus dessen Haus ausziehen musste. Es hat lange gedauert bis wir endlich eine gefunden haben, wo Hundehaltung erlaubt ist.
Der Wohnblock in dem wir jetzt wohnen besteht aus 20 Eigentumswohnungen. Die Besitzerin meiner Wohnung hat nichts gegen einen Hund einzuwenden gehabt und ich habe es schriftlich im Mietvertrag, dass ich einen Hund halten darf, wenn er nicht durch außergewöhnliche Lärm- oder Geruchsbelästigung die über das normale Maß hinausgeht,auffällt, nichts beschädigt und keine Personen durch ihn zu Schaden kommen.
Soweit so gut. Ich habe einen kredit aufgenommen, in der Wohnung Renovierungsarbeiten durchgeführt und mir Möbel gekauft, die Kaution und die Vergebührung des Mietvertrages bezahlt und kann es mir gar nicht leisten, wieder auszuziehen ohne dass ich finanziell komplett ruiniert wäre.
Nun zur eigentlichen Geschichte. Mein mittlerer Sohn ging gestern Abend mit Ayana eine Runde spazieren. Total verstört und den Tränen nahe kam er in die Wohnung zurück. Der Hausmeister, dem auch eine Wohnung in dem Block gehört, hat ihn im Stiegenhaus aufgehalten und hat ihm gesagt, dass hier keine Hunde gestattet sind, dass seit dreißig Jahren kein Hund hier gelebt hat und dass wir das Mistvieh so schnell wie möglich entfernen müssen, weil sich schon einige Parteien über ihn aufgeregt haben. Ich war total geschockt, denn ich habe die Wohnung nur deshalb gemietet, weil ich unsere heißgeliebte Ayana mitnehmen durfte, laut Vermieterin. Ich habe sofort mit ihr telefoniert und sie meinte ich solle abwarten.
Ayana hat seit wir eingezogen sind noch NIE gebellt, war NIE frei im Stiegenhaus und hat NIE ihr Geschäft vor dem Block verrichtet.
Kann man wirklich von mir verlangen, dass ich meine Ayana hergeben muss obwohl es schriftlich festgehalten ist, dass ich sie halten darf. Was habe ich für Möglichkeiten?
BITTE HELFT MIR!
Traurige grüße Frederike
Meine Kinder und ich sind seit Anfang Dezember in unsere neue Wohnung gezogen, da ich nach der Trennung von meinem Lebensgefährten aus dessen Haus ausziehen musste. Es hat lange gedauert bis wir endlich eine gefunden haben, wo Hundehaltung erlaubt ist.
Der Wohnblock in dem wir jetzt wohnen besteht aus 20 Eigentumswohnungen. Die Besitzerin meiner Wohnung hat nichts gegen einen Hund einzuwenden gehabt und ich habe es schriftlich im Mietvertrag, dass ich einen Hund halten darf, wenn er nicht durch außergewöhnliche Lärm- oder Geruchsbelästigung die über das normale Maß hinausgeht,auffällt, nichts beschädigt und keine Personen durch ihn zu Schaden kommen.
Soweit so gut. Ich habe einen kredit aufgenommen, in der Wohnung Renovierungsarbeiten durchgeführt und mir Möbel gekauft, die Kaution und die Vergebührung des Mietvertrages bezahlt und kann es mir gar nicht leisten, wieder auszuziehen ohne dass ich finanziell komplett ruiniert wäre.
Nun zur eigentlichen Geschichte. Mein mittlerer Sohn ging gestern Abend mit Ayana eine Runde spazieren. Total verstört und den Tränen nahe kam er in die Wohnung zurück. Der Hausmeister, dem auch eine Wohnung in dem Block gehört, hat ihn im Stiegenhaus aufgehalten und hat ihm gesagt, dass hier keine Hunde gestattet sind, dass seit dreißig Jahren kein Hund hier gelebt hat und dass wir das Mistvieh so schnell wie möglich entfernen müssen, weil sich schon einige Parteien über ihn aufgeregt haben. Ich war total geschockt, denn ich habe die Wohnung nur deshalb gemietet, weil ich unsere heißgeliebte Ayana mitnehmen durfte, laut Vermieterin. Ich habe sofort mit ihr telefoniert und sie meinte ich solle abwarten.
Ayana hat seit wir eingezogen sind noch NIE gebellt, war NIE frei im Stiegenhaus und hat NIE ihr Geschäft vor dem Block verrichtet.
Kann man wirklich von mir verlangen, dass ich meine Ayana hergeben muss obwohl es schriftlich festgehalten ist, dass ich sie halten darf. Was habe ich für Möglichkeiten?
BITTE HELFT MIR!
Traurige grüße Frederike