Ich soll meinen Hund weggeben!!!!!!!Hilfe!!!!!!

Ayana

Neuer Knochen
Hallo!

Meine Kinder und ich sind seit Anfang Dezember in unsere neue Wohnung gezogen, da ich nach der Trennung von meinem Lebensgefährten aus dessen Haus ausziehen musste. Es hat lange gedauert bis wir endlich eine gefunden haben, wo Hundehaltung erlaubt ist.
Der Wohnblock in dem wir jetzt wohnen besteht aus 20 Eigentumswohnungen. Die Besitzerin meiner Wohnung hat nichts gegen einen Hund einzuwenden gehabt und ich habe es schriftlich im Mietvertrag, dass ich einen Hund halten darf, wenn er nicht durch außergewöhnliche Lärm- oder Geruchsbelästigung die über das normale Maß hinausgeht,auffällt, nichts beschädigt und keine Personen durch ihn zu Schaden kommen.
Soweit so gut. Ich habe einen kredit aufgenommen, in der Wohnung Renovierungsarbeiten durchgeführt und mir Möbel gekauft, die Kaution und die Vergebührung des Mietvertrages bezahlt und kann es mir gar nicht leisten, wieder auszuziehen ohne dass ich finanziell komplett ruiniert wäre.
Nun zur eigentlichen Geschichte. Mein mittlerer Sohn ging gestern Abend mit Ayana eine Runde spazieren. Total verstört und den Tränen nahe kam er in die Wohnung zurück. Der Hausmeister, dem auch eine Wohnung in dem Block gehört, hat ihn im Stiegenhaus aufgehalten und hat ihm gesagt, dass hier keine Hunde gestattet sind, dass seit dreißig Jahren kein Hund hier gelebt hat und dass wir das Mistvieh so schnell wie möglich entfernen müssen, weil sich schon einige Parteien über ihn aufgeregt haben. Ich war total geschockt, denn ich habe die Wohnung nur deshalb gemietet, weil ich unsere heißgeliebte Ayana mitnehmen durfte, laut Vermieterin. Ich habe sofort mit ihr telefoniert und sie meinte ich solle abwarten.
Ayana hat seit wir eingezogen sind noch NIE gebellt, war NIE frei im Stiegenhaus und hat NIE ihr Geschäft vor dem Block verrichtet.
Kann man wirklich von mir verlangen, dass ich meine Ayana hergeben muss obwohl es schriftlich festgehalten ist, dass ich sie halten darf. Was habe ich für Möglichkeiten?
BITTE HELFT MIR!

Traurige grüße Frederike
 
wenn es schriftlich festgehalten wurde, kann ich mir nicht vorstellen, dass du deine maus weggeben mußt!!

ich wünsche euch alles gute!
 
hmmm, ich denke auch, dass nicht viel sein kann, wenn du es schriftlich festgehalten hast.
Vielleicht hatte der hausmeister einen schlechten tag, war frustriert und musste seinen frust an irgendwem auslassen.
Sonlange nicht ein brief von offizieller stelle ins haus kommt würde ich mir keine allzu großen gedanken darüber machen (ich weiß, ist leichter gesagt als getan :rolleyes: )

Hier im forum gibt es doch auch ein paar (hobby) juristen, vielleicht können die ja mal helfen wie es von der rechtlichen seite aussieht ;)

Liebe Grüße, Maria
 
hallo ayana,

würd mich beim mieterverband schlau machen, weil es wird ein unterschied sein, ob du in einem normalen miethaus wohnst, wo es nur einen eigentümer gibt u. der es bewilligt hat, das du einen hund haben darfst, oder ob es wie in deinem fall noch 19 andere eigentümer gibt, die ja das recht haben, etwas zu bewilligen oder nicht
fürchte also wenn alle anderen eigentümer wirklich keinen hund im haus haben wollen, daß nur eine eigentümerin damit überstimmt ist u. ihr vertrag mit dir, damit unwirksam ist
würde mich auch noch ein bissl im haus umhören u. auch mit anderen parteien sprechen, vielleicht sind ohnehin die meisten gar nicht dagegen

wünsch dir jedenfalls alles gute
 
Wenn das Eigentumswohnungen sind, würde ich mal meinen, dass die einzige Person, die dir den Hund verbieten kann, die Eigentümerin deiner Wohnung ist. Und nachdem die dir ja vertraglich die Hundehaltung erlaubt hat und der Hund nicht störend ist, würde ich mir da keine großen Sorgen machen.

Manche Leute müssen sich einfach über alles aufregen. In unserem Haus gibt's einen älteren Herren, der sich ständig bei der Hausmeisterin über jede Kleinigkeit beschwert - Kinderwägen am Gang, Fahrräder vorm Haus, Schuhe am Gang... und selber macht er den meisten Dreck, aber das sieht er nicht.
Ärger dich nicht drüber! Wenn dein Hund nicht übermäßig stört (eben durch Bellen oder Dreck) glaube ich nicht, dass jemand verlangen kann, dass der Hund auszieht - nur, weil da 30 Jahre lang kein Hund war. Was machen sie denn, wenn 30 Jahre kein Kind dort gewohnt hat?
 
Ich würde mal sagen, dass ein Hausmeister ein ganz normaler Angestellter ist, der von der Hausverwaltung bezahlt wird. Er hat sicher nicht zu entscheiden, ob Hunde im Haus gehalten werden dürfen oder nicht. Am besten, du fragst mal direkt bei der Hausverwaltung nach. Und lass dich bitte nicht verrückt machen.

lg
Bonsai
 
Ich denke nicht dass der liebe Hausmeister da etwas tun kann.

Wenn in deinem Vertrag steht dass du einen Hund halten darfst und dieser noch nie negativ aufgefallen ist, können die leute handstände machen wird sich daran nichts ändern.

vor allem würde mich mal interessieren weswegen sich die wegen dem hudn aufgeregt haben.

an deiner stelle würde ich ganz ehrlich mal mit ein paar nachbarn reden was sie denn gegen den hund haben, und notfalls gleich ne unterschriftenliste,.... einfach nur dass die leute zugeben noch nie von deinem hund irgendwie gestört worden zu sein.

damit nimmst dem oberscheiten hausmeister ordentlich wind aus den segeln,...

wünsche dir viel glück,. udn wie gesagt ohne trifftigen grund kann man am mietvertrag nichts machen,...... :)

alessa & Wauzis
 
solangs nur der hausmeister sagt, geht das beim rechten ohr rein und beim linken wieder raus. wenn dann muß was amtliches kommen.

im amtlichen fall, kommts drauf an. wer isn die vermieterin? ist das die hausverwaltung oder ist die selber nur eine mieterin? wenn sie nämlich nur hauptmieterin ist und in der hausordnung in der tat keine tierhaltung gestattet ist, dann darf sies dir nicht erlauben. denn sie muß sich selber an die regeln halten. eine erlaubnis kann dir nur die hausverwaltung selbst erteilen.

oder ist das eine eigentumswohnung und die vermieterin ist eigentümerin?

ganz blöd würds laufen, wenn deine "vermieterin" selbst nur mieterin ist und eigentlich gar nicht das recht hat, die wohnung unterzuvermieten. dann ist nämlich der ganze vertrag nur klopapier.
 
Hallo!

Meine Vermieterin ist die Besitzerin der Wohnung. Alle anderen Wohnungen sind auch in Privatbesitz. Meine Vermieterin besitzt nur die eine.
Fünf der anderen Wohnungsbesitzer kenne ich persönlich und ich glaube nicht, dass diese gegen mich stimmen würden. Einem davon, er ist Zahnarzt, gehört das ganze Erdgeschoss, der Andere ist Architekt und hat Wohnung und Büro im Haus und ist zudem mein direkter Nachbar. Ich werde dieses Wochenende mit ihnen sprechen.
Ich glaub es ist echt am Besten ich bewahre ruhig Blut. Aber eins ist sicher: Meine Maus gebe ich NICHT her, vorher gehe ich zum Psychiater und lasse sie mir als Therapiehund bestätigen.
Danke für eure Antworten einstweilen!

Liebe grüße Frederike
 
Wo wohnst du denn? Österreich oder Deutschland?

Das mit dem Therapiehund wird so nicht funktionieren. Das stellt dir kein Psychiater einfach aus, da musst du eine Ausbildung mit dem Hund machen. Und selbst das würde nichts am Mietvertrag regeln.

Hab ich grad über google gefunden:

Halten von Hunden

Ich bin Eigentümerin einer Wohnung. Zwei Parteien im Haus haben Hunde, die das Stiegenhaus ständig verschmutzen. Vor allem die Hundehaare stören mich. Kann man den beiden Eigentümern die Hundehaltung irgendwie verbieten? Hilft es zum Beispiel, wenn ich Unterschriften sammle?

Eine Unterschriftensammlung hat in diesem Zusammenhang keine rechtlichen Auswirkungen. Wenn in Ihrem Wohnungseigentumsvertrag oder einer gültig beschlossenen Hausordnung keine entgegenstehenden Bestimmungen stehen, können Sie den Miteigentümern das Halten von Hunden nur dann untersagen, wenn es dadurch zu Beeinträchtigungen der übrigen Mitbewohner kommt, die das ortsübliche Ausmaß übersteigen. Da die Hundehaltung gerade in Wien ein durchaus nicht ungewöhnlicher Fall ist, wird hier der Maßstab wohl kein allzu strenger sein. Einige Hundehaare im Stiegenhaus reichen hier nicht aus. Anders wäre die Rechtslage etwa, wenn die Hunde regelmäßig im Stiegenhaus ihre Notdurft verrichten. In einem derart krassen Fall könnten Sie mit Unterlassungsklage, im Extremfall auch mit Ausschluss-Klage gegen diese Miteigentümer vorgehen. Vor jeder Klagsführung sollte aber jedenfalls der Versuch einer gütlichen Einigung unternommen werden.

Quelle: http://www.immomedia.at
 
also wenn sie eigentümerin ist und du darüberhinaus nicht glaust, daß deine nachbarn ein problem damit haben....dann würd ich sagen, der hausmeister schwafelt blödsinn.

wahrscheinlich hat ihm wieder ein hund in die anlagenwiese ein häufchen gelegt und da deiner der einzige hund der am greifbarsten ist, wars natürlich der und er läßt seinen frust an dir aus ;).
 
Sheila schrieb:
Wo wohnst du denn? Österreich oder Deutschland?

Ich wohne in Vorarlberg in einer Gemeinde am Bodenseeufer! Wien scheint sehr hundefreundlich zu sein. Mein Bruder lebt seit 20 Jahren in Wien und hat mir das bestätigt. Zudem kommt meine kleine Ayana aus Wien und auch ihr Papa lebt mit Ayanas Halbschester in einem Hochhaus in einer zweistöckigen Wohnung in der Nähe der Donauinsel.

LG Frederike
 
Hi!
Vielleicht war der ja echt ur grantig, bzw. wollte er seinen Frust an Deinem Sohn ablassen; weil sonst hätte er es Dir ja persönlich gesagt!!??
Viel Glück und alles Gute!!
lg
KimP
 
Hoffentlich gibt es keine Hausordnung (SCHRIFTLICH von der Eigentümergemeinschaft beschlossen) die Hundehaltung generell in dem Haus verbietet , die würde nämlich in meinen Augen über deinem Mietvertrag stehen !

Aber ich denk eher dass da jemand grantig war und Euch ein wenig auf die Nerven gehen wollte - l nur weil noch nie ein Hund in dem Haus gelebt hat, heisst das noch lange nicht dass es verboten ist !
 
Ich würd fürs erste auch mal ruhig bleiben.

Aber versuche dringendst die Hausordung aufzutreiben bzw. sollte diese am schwarzen Brett aufgehängt sein.
Wenn nicht kannst dir ja über die Hausverwaltung eine zuschicken lassen.

Wenn dann definitiv Tiere verboten sind wird es schwierig.

LG

Susanne
 
Neufi schrieb:
Wenn dann definitiv Tiere verboten sind wird es schwierig.
Nicht unbedingt - in unserer Hausordnung steht auch, dass die Haltung von Haustieren verboten ist, jedoch steht dann weiter unten noch irgendwas dabei, dass Ausnahmeregelungen im Mietvertrag vereinbart werden können. Und somit gilt das, was im Mietvertrag steht. ;)
 
Hundehaltung darf m.w. nicht verboten werden, wenn die Nachbarn oben, unten links und rechts nichts dagegen haben. Oder war das in Deutschland? *hm*

Kann man da irgendwo eine Rechtsauskunft einholen?
 
ich denke, das beste ist immer es erstmal mit reden zu versuchen.
bei mir war es so, dass ich auch von solchen gerüchten gehört hatte. ich bin dann auf die leute zugegangen und habe sie gefragt, ob sie sich an meinem hund stören.bei den meisten waren es vorurteile gegen unaufmerksame und nachlässige hundehalter, die ihre hunde im gang rennen lassen, die sie vernachlässigen so dass die hunde jaulen und das schlimmste sind die kothaufen im wohngebiet.
das beste ist, man erklärt den leuten/mitbewohnern oder dem hausmeister ganz einfach, wenn er einen guten tag hat, dass man nicht zu der gattung hundehalter gehört, die den kot liegen lassen, die einen ständig bellenden hund in der wohnung haben etc..
so hatte sich mein problem sehr schnell gelöst und meine nachbarn freuen sich darüber, einen so netten nachbarshund zu haben!!!
ich drücke dir die daumen, dass deine nachbarn auch so tolerant sind und deine ayana akzeptieren werden ohne dass du und deine kinder jedesmal einen spießrutenlauf bei der gassirunde in kauf nehmen müssen!!!
VIEL GLÜCK
 
hallo!

ich würde dir raten, dich in der zuständigen hausverwaltung zu erkundigen, ob tiere in deiner anlage erlaubt sind. wenn ja, bekommst du sicher eine
schriftliche genehmigung und dann kann der hausmeister überhaupt nichts
mehr sagen. außer dein hund beschmutzt das haus, die anlage oder stört
mit geruchs-. oder lärmbelästigung.
ich wünsche dir alles liebe.

l.g.whizmo
 
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