Ich brauche verdammt schnell Hilfe! - sonst verlier ich Wohnung oder Job!

wenn du keinen schriftlichen vertrag hast, stehst du in einem unbefristeten mietverhältnis.

wenn ich eine wohnung ohne mietvertrag übergebe und nachher einen mit befristung hergebe und er mir den nicht unterschreibt, dann hab ich pech gehabt.

liebe grüße!
 
Also die Tiere sind bei meinen Eltern sicher untergebracht...
Dort können sie eine Weile bleiben (zumindest solange bis wir entschieden haben wie es weitergeht). Mein Bruder hat Interesse an den Gerbils bekundet. Den Hasen werden wir wohl nicht behalten können (zu wenig Zeit/ Platz). Und jetzt nochmals die Vermieterin *gg*

falls es nur ein Hase ist, so ist es lt. Tierschutzgesetz ohnehin verboten, Hasen in Einzelhaft zu halten, da sie sehr soziale Tiere sind und lt Gesetz mindestens zu zweit gehalten werden müssen.
 
wenn du keinen schriftlichen vertrag hast, stehst du in einem unbefristeten mietverhältnis.

wenn ich eine wohnung ohne mietvertrag übergebe und nachher einen mit befristung hergebe und er mir den nicht unterschreibt, dann hab ich pech gehabt.

liebe grüße!

Genau so ist es :).

Wenn du eine andere Whg suchst und 6 MM Kaution hast, kann ich gerne bei uns gucken.

LG Sylvia
 
wenn du keinen schriftlichen vertrag hast, stehst du in einem unbefristeten mietverhältnis.

wenn ich eine wohnung ohne mietvertrag übergebe und nachher einen mit befristung hergebe und er mir den nicht unterschreibt, dann hab ich pech gehabt.

liebe grüße!

:)Sie hat ja geschrieben, dass der Vertrag mit August befristet ist.
 
Sorry, aber (bitte nicht als Angriff werten) wie kann man in eine Wohnung ziehen OHNE einen Mietvertrag abgeschlossen zu haben, in dem ausdruecklich die Haltung von Haustieren geregelt ist? Ihr habt nur eine "muendliche" Absprache? Verstehe ich das richtig?

Der Deal war folgender: Haustiere werden im Mietvertrag nicht erwähnt, und wenn jemand welche haben will, dann muss er das mit den anderen Mitbewohnern abklären (die in der WG leben) und die einen Zettel unterschreiben lassen, dass es ok für sie ist. Diesen Zettel gibts in zweifacher Ausführung - für uns, und für die Vermieterin.
Das haben wir auch bei unseren Tiere eingehalten. Das Mädel mit dem Hasen und Mäusen nicht.
Nachdem die zwei anderen Mitbewohner am So und Mo ausgezogen sind, waren nur mehr mein Freund und ich übrig - mein Freund hatte nix gegen die Tiere (zumindest für ein oder zwei Tage).

Insofern bin ich im Unrecht :mad:

Dieser Vermieterin wuerde ich mal die Meinung sagen. Zur Sicherheit wuerde ich auch zur Mietervereinigung latschen und um einen Termin hinsichtlich Rechtsauskunft bitten.
Die Meinung werd ich ihr eh geigen... aber noch nicht jetzt. Persönlich... jetzt ist die gute ja auf Urlaub und quasi für 2 Wochen nicht erreichbar :rolleyes:

Wuerde auch nicht in einer Wohnung leben wollen, wo der Vermieter dauernd reinplatzt und mir auch noch vorschreibt, welche Tiere ich wann abzugeben zu haben. Wo gibts das denn?
Nähere Auskünfte gern per PM :mad::rolleyes:

Dennoch wuerde ich mir unbedingt eine diesbezuegliche Rechtsauskunft einholen.
Wo denn? Ich hab heut zig Gespräche geführt und niemand konnte mir helfen :(
 
Der Deal war folgender: Haustiere werden im Mietvertrag nicht erwähnt, und wenn jemand welche haben will, dann muss er das mit den anderen Mitbewohnern abklären (die in der WG leben) und die einen Zettel unterschreiben lassen, dass es ok für sie ist. Diesen Zettel gibts in zweifacher Ausführung - für uns, und für die Vermieterin.
Das haben wir auch bei unseren Tiere eingehalten. Das Mädel mit dem Hasen und Mäusen nicht.
Nachdem die zwei anderen Mitbewohner am So und Mo ausgezogen sind, waren nur mehr mein Freund und ich übrig - mein Freund hatte nix gegen die Tiere (zumindest für ein oder zwei Tage).

Insofern bin ich im Unrecht :mad:


Die Meinung werd ich ihr eh geigen... aber noch nicht jetzt. Persönlich... jetzt ist die gute ja auf Urlaub und quasi für 2 Wochen nicht erreichbar :rolleyes:


Nähere Auskünfte gern per PM :mad::rolleyes:


Wo denn? Ich hab heut zig Gespräche geführt und niemand konnte mir helfen :(

Bei der Mietervereinigung :) Man muss leider Mitglied sein, der Jahresbeitrag ist aber nicht so hoch.........bin zwar schon laenger nicht mehr dabei, weil ich eine Rechtschutzversicherung habe, die das abdeckt......aber ansonsten sollte man als Mieter sicher gehen, dass man eine Rechtsauskunft bekommen kann, wenn man eine benoetigt.

Finde das naemlich eine Frechtheit was die da abzieht.

https://www.mietervereinigung.at/default.aspx
 
Auch die Arbeiterkammer gibt Mietrechtsauskünfte und es gibt auch noch andere Mietervereinigungen.
Mach dich mal schlau.
Habs net ganz gecheckt, einmal steht mündl. Absprachen, dann Vertrag läuft ab :confused:.

LG Sylvia
 
Auch die Arbeiterkammer gibt Mietrechtsauskünfte und es gibt auch noch andere Mietervereinigungen.
Mach dich mal schlau.
Habs net ganz gecheckt, einmal steht mündl. Absprachen, dann Vertrag läuft ab :confused:.

LG Sylvia

Danke, an die AK werd ich mich mal wenden...

Also im Mai hat sie uns (Mietern) gesagt, dass der Vertrag ausläuft und uns gefragt, ob wir einen neuen aufsetzen wollen. Mein Freund und ich wollten bleiben, die anderen zwei nicht. Wir haben ihr angeboten neue Mitbewohner für uns zu suchen, die Vermieterin war einverstanden.
Das wäre die mündliche Absprache. Der Vertrag läuft mit Ende August aus - und wir wollten den neuen Vertrag (ab Sept.) unterschreiben sobald wir neue Mitbewohner gefunden haben.
Schüsselübergabe für die neuen Mieter wäre am 28.8. gewesen.

Insofern ist es eine mündliche Abmachung gewesen, den Vertrag neu aufzusetzen und gleichzeitig läuft der jetzige auf. Soweit alles klar?
 
Kenn mich jetzt auch nicht mehr aus, aber soviel ist felsenfest sicher:

EIN MÜNDLICHER VERTRAG KANN NICHT BEFRISTET WERDEN!!!!
Wenn ein befristeter Vertrag 1 x verlängert wird (oder 2x?) dann ist er automatisch ein unbefristeter, egal was am Fetzen Papier steht!!!!
Denke daß der MV Deines Freundes da ev. helfen kann...:confused:

Solange die Miete pünklich bezahlt wird, hat der Mieter 90 % der Rechte auf seiner Seite (weiß ich, weil ich einmal VERmieter war!:mad:)

Selbst bei Räumungsklage wegen Nichtbezahlung der Miete gibts keine Möglichkeit, daß der Mieter rausgeht, wenn er spätestens beim Gerichtstermin die ausstehende Miete zahlt.

Also: wenn Du einen schriftlichen befristeten Vertrag hast, den sie vielleicht nicht schriftlich verlängert, aber Du eine mündliche Vereinbarung getroffen hast (Zeugen!!) hat sie die A....Karte!
Hast Du gar keinen schriftlichen Vertrag, hat sie sowieso die A...karte. Denn dann gelten NUR die gesetzlichen Bestimmungen.

Prinzipiell gilt sowieso: Gesetz geht vor Vertrag!

Alles klar??

Arbeiterkammer ist ein guter Tipp, auch die Schlichtungstellen beim Mag.BA und die Stellen von der Gem.Wien für solche Fälle.

Morgen ist eh schon Donnerstag. Red mit RA, daß er Dich vielleicht morgen schon anruft. Hat halt auch Mörderstreß. Aber schmeiß jetzt nicht die Nerven weg. BITTE!!!!
 
Hat sich überschnitten, Deine und meine post!

Aber es ändert sich nichts im Sinn!:D

Wobei eine Frage ist gaaaanz wichtig: Willst Du dort wohnen bleiben????
 
Wenn ein befristeter Vertrag 1 x verlängert wird (oder 2x?) dann ist er automatisch ein unbefristeter, egal was am Fetzen Papier steht!!!!

DAS stimmt definitiv nicht. Glaube auch nicht, dass sich hier im Wuff wer wirklich so gut auskennt mit MRG. Daher erkundige dich genau. Ich kenn mich auch nur ein wenig aus weil ich tägl. damit zu tun habe berufsbedingt.

Kündigung eines Mietverhältnisses erfolgt bei befristeten Mietverhältnissen automatisch durch Zeitablauf und müssen nicht gekündigt werden, bei unbefristeten Mietverhältnissen durch den Mieter unter Einhaltung der Kündigungsfrist, durch den Vermieter nur über Gericht wenn Kündigungsgründe vorliegen.

Befristung. Nach dem Willen des Gesetzgebers stellen "befristete" Mietverhältnisse die Ausnahme und "unbefristete" Mietverhältnisse die Regel dar. In den letzten Jahren wurden die Ausnahmen jedoch derart erweitert, daß dieses Bild schief geworden ist. Mietverträge über Wohnungen, die nach dem 1.7.2000 abgeschlossen oder verlängert wurden, können beliebig befristet werden, sofern die Vertragsdauer mindestens 3 Jahre beträgt. Der Mieter kann einen Mietvertrag in all diesen Fällen aber bereits nach 1 Jahr- unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist - aufkündigen. Die Befristungsproblematik in jenen Fällen, in denen der Vertrag vor dem 1.7.2000 abgeschlossen oder verlängert wurde, hatte sich im österreichischem Mietrecht beinahe zu einer Art Geheimwissenschaft entwickelt. Im Fall von Unklarheiten wenden Sie sich unbedingt persönlich an einen der Berater oder Beraterinnen des Mieterschutzverbandes.

Quelle: http://www.mieterschutzverband.at/

Wie gesagt mein Tipp: erkundige dich bei Stellen die dafür Fachwissen haben und da ist sicher von uns im Wuff auch keiner gut genug ;), außer er arbeitet damit.

LG Sylvia
 
@ Silvia: bin mir ziemlich sicher. Eben um den Unfug mit den Befristungen einzudämmen. Aber es gibt ja dauernd Änderungen. Deshalb kann es jetzt auch wieder anders sein.;)
Wenn sie den Vertrag nur auf ein Jahr befristet bekommen hat, nachdem was Du schreibst, ist er ja auch ungültig. Und damit mind. 3 Jahre gültig, oder? Oder sogar unbefristet????:confused:

Eines ist mir noch eingefallen: Es gibt auf jedem Gericht die sog. Gerichtstage. Meistens Dienstag. Da kann man sich kostenlos beraten lassen, besonders in so einem Fall.

Und dann gibts noch irgendeine Stelle, die man bei drohendem Wohnungsverlust fragen kann. Weiß aber nicht wo und wie.
Silvia: kennst Du diese Stelle? Ist sowas ähnlich Institutionelles wie die Schuldnerberatung.
 
Animal-Help-AHA: Ich glaube du meinst oder verwechselst es mit dem "wenn der Vermieter vergißt, dass der Vertrag abläuft" dann gilt eine "stillschweigende Vereinbarung auf Verlängerung von 3 Jahren" und NEIN nicht unbefristet. Es haben sich mit der Wohnrechtsnovelle 2006 sehr viele Sachen geändert und glaub mir das MRG ist extrem vielfältig. War jetzt neulich erst auf Schulung und in einem Seminar. Heißt aber nicht, dass ich jetzt alles über Mietrecht weiß, weils eben so vielfältig ist und sich des öfteren was ändert. Aber die Grundsachen sind mir bekannt, müssen sie ja nachdem wir so viele Whg (+Lokale) vermieten.

Wie gesagt kamiu soll sich schlau machen und am Besten mal bei der AK und die geben ihr auch die geeigneten Stellen weiter. Kostet nix und hilft sicher auch weiter.

LG Sylvia

LINK:

http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=28&IP=2927

http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=68&IP=16278&AD=0&REFP=1417

Tel. +43 (1) 50165
 
Okay, ihr habt mich verwirrt "^^

Nein, ich blick halbwegs durch. Der neue Vertrag würde wieder befristet auf 3 Jahre laufen. Die ursprünglichen Mieter vom jetzigen Vertrag wohnen auch nicht mehr hier (WG halt...).
Ich hätte allerdings 12 Monate Bindungsfrist (beim neuen Vertrag) + 3 Monate Kündigungsfrist.

Hm... hab eben noch mit meinen Eltern telefoniert. Rechtlichen Beistand hab ich notfalls (Mein Vater hat Jus studiert und noch ein paar Studienkollegen die mir notfalls helfen, falls die Vermieterin blöd kommt und irgendwas will, während sie auf Urlaub sind).
Ansonsten kann ich am Mo und Di früher von der Arbeit weg, damit ich mir so Wohnungssachen ansehen kann.

Achja und nein, ich will nicht dort bleiben. Aber ich seh auch nicht ein, für August die volle Miete zu bezahlen, wenn wir am 28. raus müssen. Zumal da ein paar andere Sachen nicht gepasst haben, um die sie sich nicht gekümmert hat. Also werd ich ihr mal mit Mietverminderung kommen. Ich hab derweil die Möglichkeiten Druck zu machen und das werd ich auch *sauer bin*
 
Also werd ich ihr mal mit Mietverminderung kommen.

Die du nur unter sehr gewissen Umständen fordern kannst und nicht wenn du nicht mal im Vertrag festgehalten bist. Da ist auch so viel zu berücksichtigen, glaub mir!
Da ist auch einiges "net im grünen Bereich". Bitte mach dich rechtlich genau schlau. Mehr kann ich dir dazu nicht sagen, ausser das auch viele Anwälte sich nicht so sehr mit Mietrecht befassen und du da wirklich wem brauchst der darauf spezialisiert ist. Wobei das am Anfang vielleicht gar nicht notwendig wäre, da es eben viele Stellen gibt die dir auch weiterhelfen.

Viel Glück bei der Suche wg. Whg und wenn ich was passendes weiß, dann meld ich mich gerne.

LG Sylvia
 
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