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Also die Tiere sind bei meinen Eltern sicher untergebracht...
Dort können sie eine Weile bleiben (zumindest solange bis wir entschieden haben wie es weitergeht). Mein Bruder hat Interesse an den Gerbils bekundet. Den Hasen werden wir wohl nicht behalten können (zu wenig Zeit/ Platz). Und jetzt nochmals die Vermieterin *gg*
wenn du keinen schriftlichen vertrag hast, stehst du in einem unbefristeten mietverhältnis.
wenn ich eine wohnung ohne mietvertrag übergebe und nachher einen mit befristung hergebe und er mir den nicht unterschreibt, dann hab ich pech gehabt.
liebe grüße!
wenn du keinen schriftlichen vertrag hast, stehst du in einem unbefristeten mietverhältnis.
wenn ich eine wohnung ohne mietvertrag übergebe und nachher einen mit befristung hergebe und er mir den nicht unterschreibt, dann hab ich pech gehabt.
liebe grüße!
Sorry, aber (bitte nicht als Angriff werten) wie kann man in eine Wohnung ziehen OHNE einen Mietvertrag abgeschlossen zu haben, in dem ausdruecklich die Haltung von Haustieren geregelt ist? Ihr habt nur eine "muendliche" Absprache? Verstehe ich das richtig?
Die Meinung werd ich ihr eh geigen... aber noch nicht jetzt. Persönlich... jetzt ist die gute ja auf Urlaub und quasi für 2 Wochen nicht erreichbarDieser Vermieterin wuerde ich mal die Meinung sagen. Zur Sicherheit wuerde ich auch zur Mietervereinigung latschen und um einen Termin hinsichtlich Rechtsauskunft bitten.
Nähere Auskünfte gern per PMWuerde auch nicht in einer Wohnung leben wollen, wo der Vermieter dauernd reinplatzt und mir auch noch vorschreibt, welche Tiere ich wann abzugeben zu haben. Wo gibts das denn?
Wo denn? Ich hab heut zig Gespräche geführt und niemand konnte mir helfenDennoch wuerde ich mir unbedingt eine diesbezuegliche Rechtsauskunft einholen.
Der Deal war folgender: Haustiere werden im Mietvertrag nicht erwähnt, und wenn jemand welche haben will, dann muss er das mit den anderen Mitbewohnern abklären (die in der WG leben) und die einen Zettel unterschreiben lassen, dass es ok für sie ist. Diesen Zettel gibts in zweifacher Ausführung - für uns, und für die Vermieterin.
Das haben wir auch bei unseren Tiere eingehalten. Das Mädel mit dem Hasen und Mäusen nicht.
Nachdem die zwei anderen Mitbewohner am So und Mo ausgezogen sind, waren nur mehr mein Freund und ich übrig - mein Freund hatte nix gegen die Tiere (zumindest für ein oder zwei Tage).
Insofern bin ich im Unrecht
Die Meinung werd ich ihr eh geigen... aber noch nicht jetzt. Persönlich... jetzt ist die gute ja auf Urlaub und quasi für 2 Wochen nicht erreichbar
Nähere Auskünfte gern per PM
Wo denn? Ich hab heut zig Gespräche geführt und niemand konnte mir helfen![]()
Auch die Arbeiterkammer gibt Mietrechtsauskünfte und es gibt auch noch andere Mietervereinigungen.
Mach dich mal schlau.
Habs net ganz gecheckt, einmal steht mündl. Absprachen, dann Vertrag läuft ab.
LG Sylvia
Wenn ein befristeter Vertrag 1 x verlängert wird (oder 2x?) dann ist er automatisch ein unbefristeter, egal was am Fetzen Papier steht!!!!
Kündigung eines Mietverhältnisses erfolgt bei befristeten Mietverhältnissen automatisch durch Zeitablauf und müssen nicht gekündigt werden, bei unbefristeten Mietverhältnissen durch den Mieter unter Einhaltung der Kündigungsfrist, durch den Vermieter nur über Gericht wenn Kündigungsgründe vorliegen.
Befristung. Nach dem Willen des Gesetzgebers stellen "befristete" Mietverhältnisse die Ausnahme und "unbefristete" Mietverhältnisse die Regel dar. In den letzten Jahren wurden die Ausnahmen jedoch derart erweitert, daß dieses Bild schief geworden ist. Mietverträge über Wohnungen, die nach dem 1.7.2000 abgeschlossen oder verlängert wurden, können beliebig befristet werden, sofern die Vertragsdauer mindestens 3 Jahre beträgt. Der Mieter kann einen Mietvertrag in all diesen Fällen aber bereits nach 1 Jahr- unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist - aufkündigen. Die Befristungsproblematik in jenen Fällen, in denen der Vertrag vor dem 1.7.2000 abgeschlossen oder verlängert wurde, hatte sich im österreichischem Mietrecht beinahe zu einer Art Geheimwissenschaft entwickelt. Im Fall von Unklarheiten wenden Sie sich unbedingt persönlich an einen der Berater oder Beraterinnen des Mieterschutzverbandes.
Also werd ich ihr mal mit Mietverminderung kommen.