schön,....was ich zahl weißt eh! und das ganze x3!
egal, ist ja nur einmal im Jahr, daß gehört halt dazu!
Ist ja auch nichts dagegen einzuwenden, mich stört nur die Willkür der einzelnen Gemeinden. Gibts eigentlich sonst noch eine Steuer wo sie so Narrenfreiheit (also Obergrenze) haben?
Wie auch immer, ich werds jetzt mal überweisen. Und mich erkundigen was unter "Wachhund" zu verstehen ist.. Lt. Gesetzestext klingt das für mich als dürfte jeder HausbesitzerIn einen Hund als solches melden.
§ 1 – Abgabeberechtigung
(3) Die Gemeinden werden gemäß § 8 Abs. 5 F.-VG. 1948, BGBl. Nr. 45, ermächtigt, durch Verordnung des Gemeinderates Abgaben für das Halten von Wachhunden und von Hunden, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Nutzhunde), nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu erheben.
§ 2 – Höhe der Abgabe
(3) In einem Hause, in dem von mehreren Einwohnern Hunde zu Wachzwecken gehalten werden, kommt nur dem Besitzer eines, und zwar des vom Hauseigentümer oder dessen Stellvertreter hiefür bezeichneten Hundes die Begünstigung als Wachhund zu.