Sticha Georg
Super Knochen
Keine Ahnung. Wie gesagt, kann zu denen absolut nix sagen, da wir ja letztlich nicht dort waren.
Nun ................ meines Wissens nach nicht, aber ................. naja ........ man will wohl etwas bestimmtes aussagen
Das Gesetz, § 1. (2) sieht eine zweite Form des Wappens vor: Das Wappen kann auch in Form eines Brustschildes in der Figur eines schwarzen, golden bewehrten Adlers verwendet werden. Diese Form des Wappens ist der Verwendung durch die Organe der Gemeinde Wien und des Landes Wien vorbehalten.
Das Wappen und das Siegel darf nur von den Organen der Gemeinde Wien oder des Landes Wien verwendet werden
Strafbestimmungen
§ 6. Wer
1. entgegen der Bestimmung des § 1 Abs. 2 das Wappen verwendet,
2. entgegen der Bestimmung des § 2 Abs. 2 das Siegel verwendet oder
3. entgegen der Bestimmung des § 5 das Wappen oder die Flagge verwendet,
begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist vom Magistrat mit Geldstrafe bis zu 50 000 S zu bestrafen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Wappen
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/1998/html/lg1998010.htm
Zuletzt bearbeitet: