@deikoon: Die Anzeige MUSS über die Polizei aufgenommen werden. Diese gibt sie nach Anzeige in Wien ans Magistrat weiter und in NÖ an die Gemeinde bzw. in manchen Fällen an das Bezirksgericht (bei uns GF). Diese muss dann den ATA einschalten oder man bekommt nur eine Strafe. Aber wie gesagt die haben wenig Ahnung davon, weils kaum einer durchzieht.
Wenn du sowas machen willst, druck dir den Gesetzestext aus, hol die Polizei, wenn sie sich zuwenig mit dem Tierhaltegesetz auskennen, zeig ihnen die Gesetze. Glaub mir, ich kenne Fälle aus der Praxis und weiß daher das es so ist.
Nur was soll man zu den versch. Gemeinden sagen. Ich habe was gefragt bei uns wegen Verordnung und Rottweiler. Man wußte leider nicht bescheid und konnte erst nach 2 Tagen Auskunft geben.....also was soll ich da sagen....
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. Manche kennen sich besser aus, manche schlechter. Aber Gesetz ist Gesetz.
LG Sylvia
und hier das in Schwechat und Umgebung gültige NÖ Hundehaltegesetz, dass bei einem Staff natürlich leichter anwendbar ist. Glaube das trifft in dem Fall auf das Willhaben Inserat zu.
§ 6
Hundehalteverbot (AUSSCHNITT)
(1)
Die Gemeinde kann einem Hundehalter oder einer
Hundehalterin das Halten eines Hundes gemäß § 2
oder § 3 untersagen, wenn
3. die Liegenschaft oder das Gebäude, auf der oder
in dem der Hund gehalten wird oder gehalten werden
soll, nicht geeignet ist, um eine Gefährdung
oder unzumutbare Belästigung durch den gefährlichen
Hund für andere Personen auszuschließen,
und hier das TIERHALTEGESETZ NÖ
http://apbt-dogtrainer.com/handbuchhf.doc