HUndehalteverbot OHNE grund?

Die adresse deutet auf ein Einfamilien Haus hin , google maps würd das untermauern !

Ich find das schaut schon nach nem Mehrparteienhaus aus...
Daher tippe ich auf ein Haltverbot durch die Hausverwaltung, eine Hundehalteverbot durch die Gemeinde halte ich hingegen als sehr sehr unwahrscheinlich, ausserdem würde der Hund dann wohl abgenommen...

Vielleicht droht auch nur das neue Hundehaltegesetzt...bzw. hat dies die Nachbarn dazu veranlasst.
 
Ich find das schaut schon nach nem Mehrparteienhaus aus...
Daher tippe ich auf ein Haltverbot durch die Hausverwaltung, eine Hundehalteverbot durch die Gemeinde halte ich hingegen als sehr sehr unwahrscheinlich, ausserdem würde der Hund dann wohl abgenommen...

Vielleicht droht auch nur das neue Hundehaltegesetzt...bzw. hat dies die Nachbarn dazu veranlasst.

Hallo, wenn das mein Hund ist, setz ich alle Hebel in Bewegung ... sprich Rechtschutz an, Klage gegen den Vermieter, wenn er nämlich das Tier vorher zugelassen hat UND nichts vorgefallen ist, dann brauchts ein bisschen mehr. Der Amtstierarzt wird dann auch in einem solchen Falle eingeschaltet, es ist ein langwieriger Prozess, wo der Hund auf alle Fälle noch bei mir bleibt ... Sowas kann Jahre dauern und wenn der Hund mit Wesensattesten etc. belegt bekommt, dass er "verträglich" ist, dann kann die Hausverwaltung gehen wohin der Pfeffer wächst und die Kosten des Verfahrens auch noch zahlen ... die werden abgewälzt auf die anderen Mieter ... da schneiden sie sich ins eigene Fleisch.

Aber wie schon oben gesagt wurde: Es kommt drauf an, wieviel sich einer gefallen lässt ... es ist natürlich einfacher auf die Tränendrüse zu drücken, um einen neuen Platz für den Hund zu finden als ein Kämpfen für den angeblich besten Freund aufzunehmen!

lg
Lisi
 
da habt ihr natürlich recht. Ich glaub ich würd so ziemlich alles tun das mein hund bei mir bleiben darf. also mir einfach sowas aufs aug drücken würd ich mir nicht lassen.
 
Entweder die Anzeigenschreiber reden da eine Geschichte schön und es ist tatsächlich etwas schwerwiegendes vorgefallen ODER die Nachbarn haben sich eine Geschichte ausgedacht und das Halteverbot ist durchgegangen, aber "einfach so" wird das nicht ausgesprochen.

Edit: Leider sind die SOKAs ja mittlerweile in einer Kategorie mit Schlangen und Exoten ("gefährliche Tiere") zusammengefasst, denen es einer Sonderbewilligung bedarf. Wenn der Vermieter sagt "Der Kampfhund muss weg", dann muss er weg, auch wenn Hundehaltung generell erlaubt ist, es ist zum Wahnsinnigwerden...

Aha von dem hab ich aber noch nichts gehört das nun Sokas in die Kategorie Reptilien fallen und das man nun eine Sonderbewilligung braucht. Kenn genug Leute die in Wohnungen leben mit Sokas und sowas net haben ;)

lg
 
..kann auch noch nicht die ganze wahrheit sein ;) !

Die adresse deutet auf ein Einfamilien Haus hin , google maps würd das untermauern !
Sprich die gemeinde kann kein Halteverbot gegen einen einzelnen Hund "so einfach" ausprechen , wenn allen auflagen genüge getan wird.
Wäre ein eingriff ins eigentums / persönlichkeits recht.

Die nachbarn alleine können sich bedroht fühlen soviel sie wollen , ist der hund nicht vor 7h oder nach 20h draussen, kann er auch durchbellen wie er lustig ist !

..wie gesagt da fehlt noch n puzzleteil ;) , jeder RA der den titel verdiehnt würde sonst schlittenfahren mit der gemeinde !

Seits da lieber n bischen kritischer , gesetze gegen hunde sind gerne genommene ausreden !


dem kann ich mich nur anschliessen, selbst wenn er von 5:00 - 22:00 (Polizeiauskunft in NÖ!!) durchbellt, kannst nix machen (ging mir mit meinem Nachbarshund so!! denn hab ich mir aber katholisch gemacht, seither verkneift er sich sein bellen :cool:) - die Gemeinde kann gar nix machen, der ATA kommt nur wenn der Hund schlecht gehalten wird und Anzeige kannst nur erstatten von 22:00 - 5:00 (Wochentag, WE sind die Zeiten anders) oder wenn er eine Gefahr darstellt (muß aber auch erst was passieren, dass wer kommt) :cool:

ich denke auch, dass es eine passende Ausrede ist, weil der Hund abgegeben werden soll :rolleyes:
 
dem kann ich mich nur anschliessen, selbst wenn er von 5:00 - 22:00 (Polizeiauskunft in NÖ!!) durchbellt, kannst nix machen (ging mir mit meinem Nachbarshund so!!

Das stimmt aber nicht. es steht im tierhaltegesetz

Grundsätze der Tierhaltung

Wer ein Tier in seine Obhut nimmt, muss ihm art-, rasse- und altersgerechte Nahrung und Pflege sowie art-, rasse- und verhaltensgerechte Unterbringung gewähren und bei Erkrankung oder Verletzung tierärztliche Betreuung zukommen lassen.

Tierquälerei und die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund sind ausdrücklich verboten.

Tiere sind so zu halten oder zu verwahren, dass

•Menschen nicht gefährdet,
•nicht im selben Haushalt lebende Menschen nicht unzumutbar belästigt und
•fremde Sachen nicht beschädigt
werden.


nur die Polizei bei euch kennt sich halt damit nicht so aus. Viele andere aber doch. Somit kann man sehr wohl eine Anzeige machen und sich auf diesen Punkt berufen. Fällt auch in den meisten Gemeinden in das Lärmgesetz oder wie das heißt. Zur Not müssen Polizisten halt mal nachschlagen. Ich weiß, dass es wegen sowas schon genug Anzeigen gab und auch Strafe gezahlt wurde bzw. der ATA eingeschalten. Aja und ich rede von Anzeigen die z.B: um 14 Uhr waren.....nicht nachts oder ähnliches. Wenn die Leute hartnäckig genug sind, gehts sehr wohl durch.

lg sylvia
 
@Sylvia

hab damals bei der Gemeinde angerufen und die meinte, dass ich den ATA anrufen soll, der hat wiederrum gesagt, dass wenn der Hund nicht schlecht gehalten wird die Polizei zuständig ist und die wiederum hat gesagt, dass man nix machen kann, wenn er tagsüber bellt (in der Zeit von 5:00 - 22:00) - Sonn- und Feiertags schauts wieder anders aus, habens gemeint :rolleyes:

gut, ich hab das Problem dann so gelöst, dass ich 2x ordentlich mit Hundi Schlitten gefahren bin und er seither sehr ruhig ist und wenn er bellt und er sieht mich, zischt er von selber ab und schweigt :cool: :D
 
@deikoon: Die Anzeige MUSS über die Polizei aufgenommen werden. Diese gibt sie nach Anzeige in Wien ans Magistrat weiter und in NÖ an die Gemeinde bzw. in manchen Fällen an das Bezirksgericht (bei uns GF). Diese muss dann den ATA einschalten oder man bekommt nur eine Strafe. Aber wie gesagt die haben wenig Ahnung davon, weils kaum einer durchzieht.

Wenn du sowas machen willst, druck dir den Gesetzestext aus, hol die Polizei, wenn sie sich zuwenig mit dem Tierhaltegesetz auskennen, zeig ihnen die Gesetze. Glaub mir, ich kenne Fälle aus der Praxis und weiß daher das es so ist.

Nur was soll man zu den versch. Gemeinden sagen. Ich habe was gefragt bei uns wegen Verordnung und Rottweiler. Man wußte leider nicht bescheid und konnte erst nach 2 Tagen Auskunft geben.....also was soll ich da sagen....:rolleyes:. Manche kennen sich besser aus, manche schlechter. Aber Gesetz ist Gesetz.

LG Sylvia

und hier das in Schwechat und Umgebung gültige NÖ Hundehaltegesetz, dass bei einem Staff natürlich leichter anwendbar ist. Glaube das trifft in dem Fall auf das Willhaben Inserat zu.

§ 6
Hundehalteverbot (AUSSCHNITT)

(1) Die Gemeinde kann einem Hundehalter oder einer
Hundehalterin das Halten eines Hundes gemäß § 2
oder § 3 untersagen, wenn

3. die Liegenschaft oder das Gebäude, auf der oder
in dem der Hund gehalten wird oder gehalten werden
soll, nicht geeignet ist, um eine Gefährdung
oder unzumutbare Belästigung durch den gefährlichen
Hund für andere Personen auszuschließen,

und hier das TIERHALTEGESETZ NÖ

http://apbt-dogtrainer.com/handbuchhf.doc
 
nachdem im gesetz aber nicht genau definiert wird, was eine zumutbare und eine unzumutbare belästigung darstellt wird dies erst wieder auf dem rechtsweg zu klären sein.

wie bisher auch schon bei diversen nachbarschaftsstreitigkeiten à la "hahn kräht zu laut", die unsere gerichte über gebühr beanspruchen. :rolleyes:
 
nachdem im gesetz aber nicht genau definiert wird, was eine zumutbare und eine unzumutbare belästigung darstellt wird dies erst wieder auf dem rechtsweg zu klären sein.

wie bisher auch schon bei diversen nachbarschaftsstreitigkeiten à la "hahn kräht zu laut", die unsere gerichte über gebühr beanspruchen. :rolleyes:

genau aus dem Grund, hab ich das mit unserem Nachbarshund "persönlich" geklärt :D er darf melden, aber nicht kläffen :cool:
 
nachdem im gesetz aber nicht genau definiert wird, was eine zumutbare und eine unzumutbare belästigung darstellt wird dies erst wieder auf dem rechtsweg zu klären sein.

Ich bild mir ein mal etwas gehört zu haben das Hundegebell NICHT unter Lärmbelästigung fällt.
Find da aber gerade kein Anhaltspunkt.
 
Ich bild mir ein mal etwas gehört zu haben das Hundegebell NICHT unter Lärmbelästigung fällt.
Find da aber gerade kein Anhaltspunkt.

Is richtig , kommt aber auf die wohngegend an !
Im Staatgebiet in einer wohung ist es sehr wohl belästigung in einer gegend mit Einfamilienhäusern nicht !

Hier bei uns in NÖ wird die Hundehaltung auch als Einbruchsprevention ja gefördert und da könnte der Hund praktisch zwischen 07.00 und 20.00 durchbellen ohne als lärmbelästigung zu gelten !

Hatte je gerade letzte woche nen anruf der gemeinde , es hätte sich jemand beschwert er könne tagsüber net schlafen weil meine Hunde bellen würden !

Sorgen würd ich mir erst machen wenn sie miauen , aber auch die Gemeinde war sich bewust das sie keine handhabe hat, da meine beiden nicht vor 8h und nicht länger als 18h draussen sind !
Und auf die frage warum sich "der herr schichtarbeiter" net bei mir meldet und mir sagt wann er schicht hätte , konnten sie mir nix sagen, denn ich arbeite im büro DAHEIM und könnte sie locker in einer schicht woche , erst mittags rauslassen ;) .
Aber die gemeinde konnte sich meiner meinung anschliessen, ich könne ohne info kaum irgendwas ändern, den auf dauer "kasanieren" geht ja auch garnet :) !
 
Is richtig , kommt aber auf die wohngegend an !
Im Staatgebiet in einer wohung ist es sehr wohl belästigung in einer gegend mit Einfamilienhäusern nicht !

Hier bei uns in NÖ wird die Hundehaltung auch als Einbruchsprevention ja gefördert und da könnte der Hund praktisch zwischen 07.00 und 20.00 durchbellen ohne als lärmbelästigung zu gelten !

:) !

:) Sorry, das stimmt aber leider so nicht. Es gibt kein Gesetz, das festschreibt, dass Hundegebell auf Grundstücken von Einfamilienhäusern nicht als Lärmbelästigung gilt.
 
Ich misch mich mal kurz ein:
Vor einigen Tagen oder Wochen keine ahnung mehr - hab ich gehört das ein Hund 30 min am Tag bellen darf.

Wo genau ich dass gehört habe weiß ich leider jetzt nimmer

grüße
 
Schaut mal...
http://www.willhaben.at/iad/bap/object?adId=18742662


Kann das denn sein?? Kann man da nicht was dagegen machen???
Deswegen ein haltevebot is doch ziemlich krass. Erschwert vielleicht..daser nur noch mit beisskorb raus darf u.s.w. aber gleich ein verbot??????

Oder ist es nur eine ausrede?

LG

Momentan dachte ich echt, es handelt sich um diesen Hund:
2718-Joya.jpg


Aber das kann nicht sei, ist eine Hündin und sitzt im TH Krems ein....

Traurig, diese Geschichte mit der Anzeige bei "Will Haben" - ich denke leider auch, dass es ein "G´schichterl" ist, um den Hund - aus welchen Gründen auch immer - los zu werden.... Meine Einschätzung..... :(
 
Momentan dachte ich echt, es handelt sich um diesen Hund:
2718-Joya.jpg


Aber das kann nicht sei, ist eine Hündin und sitzt im TH Krems ein....

Traurig, diese Geschichte mit der Anzeige bei "Will Haben" - ich denke leider auch, dass es ein "G´schichterl" ist, um den Hund - aus welchen Gründen auch immer - los zu werden.... Meine Einschätzung..... :(

Denk ich auch das es sich hier um ein Gschichterl handelt...
 
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