Andreas MAYER
Super Knochen
Nachdem hier im Moment ja einige Verwirrung und Aufregung bezüglich eines bald zu beschließenden Hundefürscheins in NÖ herrscht und ich als Prüfer für den HFS der Gemeinde Wien im Moment mit vielen Anfragen verunsicherter Hundehalter konfrontiert bin, habe ich mich heute ein wenig genauer informiert:
Fakt ist: noch weiß KEINER was Genauerers, aber es gibt natürlich Szenarien, die wahrscheinlicher sind, als andere.
Ein HFS für NÖ wird wohl NICHT nach dem Vorbild des HFS der Gemeinde Wien entstehen.
Wahrscheinlich wird dieser aus heutiger Sicht aus einer Kombination von Sachkundenachweis (lt. OÖ Hundehaltegesetz bzw. BH-Prüfung des ÖKV) und einer Begleithundeprüfung , wie sie im ÖKV bzw. der ÖHU durchgeführt werden, bestehen. Denkbar ist auch, daß die neue BH-Prüfung des ÖKV mit Verkehrsteil als verpflichtender HFS für das Land NÖ herangezogen werden wird.
Das voreilige Ablegen IRGENDEINES freiwillig absolvierbaren Hundeführscheins (z.B. des HFS der Gemeinde Wien) wird keinen NÖ Hundehalter davor bewahren, später auch den (für wen auch immer) verpflichtenden HFS des Landes NÖ ablegen zu MÜSSEN. Das ist die Meinung eines mit dieser Thematik befaßten JURISTEN.
Das würde übrigens auch für all jene Wiener Hundehalter gelten, die im Falle, daß es jemals in Wien einen verpflichtenden Hundeführschein geben wird, bereits den HFS der Gemeinde Wien freiwillig abgelegt haben. Was ja im Grunde auch heute schon so ist, denn die Behörde kann ja schon jetzt jederzeit von Haltern auffällig gewordener Hunde (oder auch auffällig gewordenen Hundehaltern
) das Ablegen eines verpflichtenden HFS fordern.
Die Wahrscheinlichkeit, daß es einen verpflichtenden HFS für ALLE Hundehalter geben wird, ist relativ gering. Das wird wohl rein an der Menge (100.000 Hunde oder mehr alleine in Wien) aus administrativen und organisatorischen Gründen scheitern. Wahrscheinlich wird man sich darauf einigen, einen verpflichtenden HFS "nur" für die Halter bestimmter Rassen vorzuschreiben.
Der Hundeführschein der Gemeinde Wien ist laut Verordnung im GROSSSTÄDTISCHEN Bereich (zumindest der Stadtspaziergang) abzunehmen.
Den praktischen Teil des HFS (Gehorsamsteil, Stadtspaziergang) als Gruppenprüfung abzunehmen ist nicht zulässig.
LG, Andy
Fakt ist: noch weiß KEINER was Genauerers, aber es gibt natürlich Szenarien, die wahrscheinlicher sind, als andere.
Ein HFS für NÖ wird wohl NICHT nach dem Vorbild des HFS der Gemeinde Wien entstehen.
Wahrscheinlich wird dieser aus heutiger Sicht aus einer Kombination von Sachkundenachweis (lt. OÖ Hundehaltegesetz bzw. BH-Prüfung des ÖKV) und einer Begleithundeprüfung , wie sie im ÖKV bzw. der ÖHU durchgeführt werden, bestehen. Denkbar ist auch, daß die neue BH-Prüfung des ÖKV mit Verkehrsteil als verpflichtender HFS für das Land NÖ herangezogen werden wird.
Das voreilige Ablegen IRGENDEINES freiwillig absolvierbaren Hundeführscheins (z.B. des HFS der Gemeinde Wien) wird keinen NÖ Hundehalter davor bewahren, später auch den (für wen auch immer) verpflichtenden HFS des Landes NÖ ablegen zu MÜSSEN. Das ist die Meinung eines mit dieser Thematik befaßten JURISTEN.
Das würde übrigens auch für all jene Wiener Hundehalter gelten, die im Falle, daß es jemals in Wien einen verpflichtenden Hundeführschein geben wird, bereits den HFS der Gemeinde Wien freiwillig abgelegt haben. Was ja im Grunde auch heute schon so ist, denn die Behörde kann ja schon jetzt jederzeit von Haltern auffällig gewordener Hunde (oder auch auffällig gewordenen Hundehaltern

Die Wahrscheinlichkeit, daß es einen verpflichtenden HFS für ALLE Hundehalter geben wird, ist relativ gering. Das wird wohl rein an der Menge (100.000 Hunde oder mehr alleine in Wien) aus administrativen und organisatorischen Gründen scheitern. Wahrscheinlich wird man sich darauf einigen, einen verpflichtenden HFS "nur" für die Halter bestimmter Rassen vorzuschreiben.
Der Hundeführschein der Gemeinde Wien ist laut Verordnung im GROSSSTÄDTISCHEN Bereich (zumindest der Stadtspaziergang) abzunehmen.
Den praktischen Teil des HFS (Gehorsamsteil, Stadtspaziergang) als Gruppenprüfung abzunehmen ist nicht zulässig.
LG, Andy