Hundeführschein = BH (ÖKV)

amstaff12

Junior Knochen
hallo alle zusammen,

ich ahbe eine frage und zwar machen wir gerade mit unserem kleinen die bh- prüfung beim ökv. jetzt wollte ich wissen ob diese abgelegte prüfung als hundeführschein gilt. laut ökv ja...
danke für die infos.
wir hatten prüfungen in der öhu gemacht und die haben leider keinen wert, wurde uns zu mindest gesagt. ich hoffe ihr könnt mir da klrheit schaffen, danke.

lg
 
Wenn Du den Wr. Hundeführschein meinst, der gesetzlich bei bestimmten Voraussetzungen gemacht werden muss, dann nein.

Allerdings gibt oder gab es glaub ich einen ÖKV-Hundeführschein, der ähnlich wie die BH-Prüfung aufgebaut ist/war.
 
danke für die infos, das heißt egal wie viele prüfunfen ich mache ich muss den führschein machen?
echt arg bekomm immer neue infos n :-)
 
warum habe ich nur mehr bis 30.06. zeit?

na weil da die Frist abläuft und jeder Listenhundebesitzer einen haben muss in Wien - sagens aber eh jeden Tag im Radio :)

http://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veterinaeramt/tiere/hundefuehrschein-pfl.html

Verpflichtender Hundeführschein

Voraussetzungen
  • Der Hundeführschein muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung absolviert werden. HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Listenhund" besitzen, müssen den Hundeführschein bis zum 30. Juni 2011 absolvieren.
  • Das Mindestalter der HundehalterInnen für die Prüfung muss 16 Jahre betragen.
  • Die HundehalterInnen dürfen keine einschlägigen Vorstrafen haben.
  • Das Mindestalter des Hundes muss zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen.
  • Der Hund muss gechippt sein.
  • Für den Hund muss aktuell die Hundeabgabe entrichtet sein.
  • Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein

für den Fall, dass du aus Wien bist.........
 
Nein, in der Stmk bist ja (noch) nicht verpflichtet ihn zu machen.

ich vermute Deikoon ging von Wien als Wohnort aus, oder?

;)
 
Ich glaube ja auch, dass WENN der Hundeführschein tatsächlich auch in der Stmk kommt, die Prüfungen von ÖKV und ÖHU anerkannt werden. Ist ja jetzt auch schon so, wegs 1xiger Steuerbefreiung.

Abgesehn davon, wenn ein Schein kommt, wird das wohl eine eigene Prüfung sein. Da wird dir BH, BGH oder wie sie nicht alle heißen, nicht viel helfen.
 
Na des is eben die Frage.
Der ÖKV lehnt ja die BH Prüfung an den Hundeführschein an. Wenns vom Umfang her dasselbe ist, wärs ja denkbar, dass der dann anerkannt wird.
 
Na des is eben die Frage.
Der ÖKV lehnt ja die BH Prüfung an den Hundeführschein an. Wenns vom Umfang her dasselbe ist, wärs ja denkbar, dass der dann anerkannt wird.


Ich frage mich woran sie sich orientieren...
Ich hab das Thema in letzter Zeit nicht mehr verfolgt, aber die Rede war doch immer von einem "Kurs" statt Schein. Und in Wien wird auch keine Prüfung vom ÖKV anerkannt, wieso sollte das bei uns anders sein?

Im Prinzip kann man sich nur überraschen lassen *g .
 
an der Prüfungsordnung (sofern man das so nennt *g*) also an den Bestandteilen, die bei einem solchen "Wesentest" gemacht werden. (Verhalten des Hundes in verschiedenen Situationen zB und natürlich dem "Theorie-Teil" *g* )

Vom Kurs hab ich noch nix gehört; wär aber durchaus zu begrüßen (wenns nicht auf gewisse Rassen beschränkt wär)

Aber ja, we will see, falls es überhaupt eingeführt wird.

Diese Prüfung zu machen wird aber sicher nicht schaden - alla "hüfts net, dann schods net"

ich glaub auch net, dass - sollten derartige Bestimmungen eingeführt werden - die exakt den wr. entsprechen. Einheitliche Regelungen bundesländerübergreifend?? Wo kommen wir denn da hin?? :-)
 
Verpflichtender Hundeführschein

Voraussetzungen
  • Der Hundeführschein muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung absolviert werden. HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Listenhund" besitzen, müssen den Hundeführschein bis zum 30. Juni 2011 absolvieren.

sicher eine doofe Frage, aber das hieße, dass jemand, wenn er den Welpen mit 8 Wochen bekommt also mit einem 5 Monate jungem Junghund schon den Hundeführerschein absolvieren MUSS ??
 
sicher eine doofe Frage, aber das hieße, dass jemand, wenn er den Welpen mit 8 Wochen bekommt also mit einem 5 Monate jungem Junghund schon den Hundeführerschein absolvieren MUSS ??

das ist ja das "lustige" dran. würd nicht gehen, weil der hund MUSS ja 6 monate sein bei der prüfung.
nimmst dir also einen 8 wochen alten welpen müsstest theoretisch nach 3 monaten den wr. hundeführerschein machen, was aber wieder wegen dem alter ja noch gar nicht möglich ist. :rolleyes:

da ich seit einigen jahren schon in NÖ wohne, hab ich das in wien nimmer so genau mitverfolgt und weiß jetzt auch nicht, wie sie das gelöst haben
 
das ist ja das "lustige" dran. würd nicht gehen, weil der hund MUSS ja 6 monate sein bei der prüfung.
nimmst dir also einen 8 wochen alten welpen müsstest theoretisch nach 3 monaten den wr. hundeführerschein machen, was aber wieder wegen dem alter ja noch gar nicht möglich ist. :rolleyes:

da ich seit einigen jahren schon in NÖ wohne, hab ich das in wien nimmer so genau mitverfolgt und weiß jetzt auch nicht, wie sie das gelöst haben

Aber nein, wer sich jetzt einen Welpen nimmt, hat Zeit bis der Hund 6 Monate alt ist.

Was ja nebenbei bemerkt hirnrissig ist, weil mit 6 Monaten ist der Hund ein Kind und das Wesen kann man da sicher nicht wirklich beurteilen.
 
Aber nein, wer sich jetzt einen Welpen nimmt, hat Zeit bis der Hund 6 Monate alt ist.

Was ja nebenbei bemerkt hirnrissig ist, weil mit 6 Monaten ist der Hund ein Kind und das Wesen kann man da sicher nicht wirklich beurteilen.

na dann passt eh ;) wie gesagt, ich hab das dann nimmer weiterverfolgt.

klar ist es hirnrissig!! 1. ist der hund viel zu jung um beurteilen zu können wie er ist wenn er pysisch und psychisch erwachsen ist und 2. kann ein grad mal 6 mon. alter junghund nie so souveran und selbstsicher sein, wie es ein erw. sein sollte/ist/könnte :D
das GANZE ist hirnrissig, aber das wissen eh alle ;)
 
Oben