Hundeführerschein Wien

M

medinalein

Guest
Hallo ihr Lieben, ich bin ganz neu hier und habe bereits eine Frage.
Und zwar habe ich einen Rottweiler-Welpen und ich muss demnächst zum Hundeführerschein antreten.
Ich habe mich auch schon informiert. (Fragenkatalog durchgelesen etc.)
Nun hätte ich aber trotzdem gerne Informationen darüber, wie das in der Praxis abläuft, kann mir da kein Bild machen und wie streng die Prüfer sind.
Übrigens bin ich aus Wien!

Ich freue mich über eure Antworten und bedanke mich jetzt schon!!
 
Die Prüfung ist wirklich keine Hexerei. Als erstes hast du den theoretischen Teil, wo du einen Fragebogen bekommst und die richtigen Antworten ankreuzen musst. Der anschließende praktische Teil wird von Trainer zu Trainer verschieden sein - im Endeffekt läufts aber auf einen normalen Spaziergang hinaus, es geht ja nur darum die Alltagstauglichkeit von euch als Team zu sehen. :)
 
Die Prüfung ist wirklich keine Hexerei. Als erstes hast du den theoretischen Teil, wo du einen Fragebogen bekommst und die richtigen Antworten ankreuzen musst. Der anschließende praktische Teil wird von Trainer zu Trainer verschieden sein - im Endeffekt läufts aber auf einen normalen Spaziergang hinaus, es geht ja nur darum die Alltagstauglichkeit von euch als Team zu sehen. :)

danke für die Info :)
Ich war mir nicht sicher wo der praktische Teil abläuft, ob das "gestellte" Alltagssituationen sind oder ob es ein echter Spaziergang wird.
ABer danke dir!!
 
Soweit mir das immer erzählt wurde, ists nicht mehr als ein Spaziergang. Gestellt wird nix, es ist ja kein "Wesenstest" für den Hund, sondern Du wirst geprüft, ob Du Deinen Hund führen kannst. Kommen Euch z.B. Kinder entgegen und Dein Hund würde nervös auf diese reagieren, (oder Pferde, Roller etc.) kommt es darauf an, wie Du reagierst (etwa: ausweichen, ablenken) und nicht darauf, dass der Hund "da durch" muss. Ruf einfach mal einen der Prüfer an und frag, was auf Euch zukommt.
 
Soweit mir das immer erzählt wurde, ists nicht mehr als ein Spaziergang. Gestellt wird nix, es ist ja kein "Wesenstest" für den Hund, sondern Du wirst geprüft, ob Du Deinen Hund führen kannst. Kommen Euch z.B. Kinder entgegen und Dein Hund würde nervös auf diese reagieren, (oder Pferde, Roller etc.) kommt es darauf an, wie Du reagierst (etwa: ausweichen, ablenken) und nicht darauf, dass der Hund "da durch" muss. Ruf einfach mal einen der Prüfer an und frag, was auf Euch zukommt.

Okay, vielen Dank!
Das hilft mir weiter.
Und ja, ich werde mich demnächst mit einem Prüfer in Verbindung setzen und fragen was ich dann zu tun habe.
Aber danke,danke!!
 
kurzversion:
du beantwortest zuerst den fragenkatalog;)
dann hast du den ersten praktischen teil, mit ohren-, zahn-, pfotenkontrolle, usw. und für mich den unsinnigsten aller prüfungsteile ist mk rauf un runter, weil man ja eh mim mk hinkommen muss, also irgendwie muss er ja vorher schon am hund drauf gekommen sein:rolleyes: (hat man meistens in ruhiger umgebung, wenn möglich)

der zweite praktische teil ist ein wenig gehorsam, leinenführigkeit und ablegen/absitzen usw. (hat man meistens in ruhiger umgebung, wenn möglich)

der dritte praktische teil ist dann wie ein spaziergang/alltagssituationen und was oder wen man dann halt alles dabei trifft (menschen und hunde sind pflicht)
 
Ich kann dir als Prüferin die Frau Mag. Braun empfehlen. Sie arbeitet im Tierschutzhaus und man legt auch dort die Prüfung ab :)
 
Ich kann dir als Prüferin die Frau Mag. Braun empfehlen. Sie arbeitet im Tierschutzhaus und man legt auch dort die Prüfung ab :)

Oh danke für die Info! Ich war gestern sogar auf ihrer Homepage als ich mir die Prüfer angesehen habe.
Aber sind die Prüfer nicht in Zonen aufgeteilt? Wenn ja, wäre sie nämlich nicht in meiner Zone
 
Nein, du kannst bei jedem Prüfer auf der Liste die Prüfung ablegen, auch bezirksübergreifend! Oder was meintest du mit Zonen?
 
Nein, du kannst bei jedem Prüfer auf der Liste die Prüfung ablegen, auch bezirksübergreifend! Oder was meintest du mit Zonen?

Ah okay.
Ich habe so eine Liste von Prüfern gefunden, allerdings waren die Bezirke in Zonen aufgeteilt.
1-9 ist die erste Zone etc. Und für jede Zone ist dann ein Prüfer zuständig.
Aber vlt war das vor dem verpflichtenden Hundeführschein so.
Naja, aber danke auf jeden Fall. Vor allem auch für die Empfehlung :)
 
die zonen sind bei den freiwilligen prüfern aufgeteilt, die kann man sich bei denen ausmachen;)

die listen ist nicht ident mit den prüfern für den verpflichtenden hfs, die bekommt man erst bei der anmeldung/vorstellung auf der ma60....
 
und für mich den unsinnigsten aller prüfungsteile ist mk rauf un runter, weil man ja eh mim mk hinkommen muss, also irgendwie muss er ja vorher schon am hund drauf gekommen sein:rolleyes:
Die meisten kommen allerdings ohne MK an und wissen oft gar nicht, daß ihre Listenhunde ja eigentlich solange einen MK tragen müßten, bis sie die Prüfung bestanden haben. ;)

Wobei jene Leute, die öffentlich kommen, eher mit MK ankommen.

Ist übrigens nicht nur einfach MK rauf und runter, der Prüfling sollte auch zeigen, daß er mit dem Hund ein Stückchen gehen kann, ohne daß dieser versucht, den MK abzustreifen.

Ein Teil der Prüfung ist auch, daß der Hund (im ablenkungsarmen Raum) "gesetzeskonform" abgeleint wird - und dann sollte der Hundehalter daran denken, daß er seinem Hund VOR dem Ableinen den MK aufsetzt, weil ja frei laufende Hunde im öffentlichen Raum einen MK tragen müssen.
 
Die meisten kommen allerdings ohne MK an und wissen oft gar nicht, daß ihre Listenhunde ja eigentlich solange einen MK tragen müßten, bis sie die Prüfung bestanden haben. ;)

Wobei jene Leute, die öffentlich kommen, eher mit MK ankommen.

Ist übrigens nicht nur einfach MK rauf und runter, der Prüfling sollte auch zeigen, daß er mit dem Hund ein Stückchen gehen kann, ohne daß dieser versucht, den MK abzustreifen.

also wenn ich mich eben gesetzeskonform verhalte, hat der hund eh den mk oben, dh er geht ja auch schon das stückerl damit und nachdem ich ja davor eh immer nur mit leine UND mk gehen darf, sollte der hund es sowieso gewohnt sein (ich sag jetzt mal theoretisch)

Ein Teil der Prüfung ist auch, daß der Hund (im ablenkungsarmen Raum) "gesetzeskonform" abgeleint wird - und dann sollte der Hundehalter daran denken, daß er seinem Hund VOR dem Ableinen den MK aufsetzt, weil ja frei laufende Hunde im öffentlichen Raum einen MK tragen müssen.

streng genommen dürfte man, sobald ein raum oder grundstück (oder wo immer man den hfs auch absolviert) sowieso den mk nicht runternehmen, weil man ja eben den hfs noch nicht hat oder darf man das im beisein des prüfers, wenn der es anweist?
ok das soviele hh ahnungslos sind, weiß ich nicht, dachte es ist sowieso klar:confused:
 
Die meisten kommen allerdings ohne MK an und wissen oft gar nicht, daß ihre Listenhunde ja eigentlich solange einen MK tragen müßten, bis sie die Prüfung bestanden haben. ;)

Wobei jene Leute, die öffentlich kommen, eher mit MK ankommen.

Ist übrigens nicht nur einfach MK rauf und runter, der Prüfling sollte auch zeigen, daß er mit dem Hund ein Stückchen gehen kann, ohne daß dieser versucht, den MK abzustreifen.

Ein Teil der Prüfung ist auch, daß der Hund (im ablenkungsarmen Raum) "gesetzeskonform" abgeleint wird - und dann sollte der Hundehalter daran denken, daß er seinem Hund VOR dem Ableinen den MK aufsetzt, weil ja frei laufende Hunde im öffentlichen Raum einen MK tragen müssen.

Das war bei mir ein bissl anders :-) Wir sind aber korrekt mit angelegtem Maulkorb angekommen und haben, weil wir eine halbe Stunde zu früh waren, auch so im Foyer gewartet. Da wusste man dann auch, dass der Hund ihn oben behält und er musste ihn nach bestandener Theorie nicht mehr aufbehalten . Das min ableinen war ja automatisch, da man mit MK in den Raum zur Theorieprüfung kam und da dann eben ableint - was ich zuerst runtergegeben hab, weiß ich gar nimma :)

Dafür war bei uns zb das Aufzug fahren dabei - ist einfach bei jedem Prüfer aufgrund der Gegebenheiten anders.
 
streng genommen dürfte man, sobald ein raum oder grundstück (oder wo immer man den hfs auch absolviert) sowieso den mk nicht runternehmen, weil man ja eben den hfs noch nicht hat oder darf man das im beisein des prüfers, wenn der es anweist?
ok das soviele hh ahnungslos sind, weiß ich nicht, dachte es ist sowieso klar:confused:

Naja, wenn das ein "privater" Raum ist, also zb das Büro von jemandem, sollte es doch schon erlaubt sein - zumindestens würde ich es nicht als öffentlichen Ort empfinden. In der Hundeschule ist unser Hund ja auch immer frei gelaufen ohne MK. Fürs Tierschutzhaus gilt das natürlich nicht, das ist definitiv ein öffentliches Gelände :)
 
Haltung von Hunden


§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet § 6, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb (Abs. 5) versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
(2) In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde, unbeschadet § 6, an der Leine geführt werden.
(3) An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.
(4) Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (zB in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein. Dies gilt jedoch nicht für Orte, an denen Veranstaltungen mit Hunden stattfinden.
(5) Der Maulkorb muss der Größe und der Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein und dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.
(6) Der Maulkorb- oder Leinenzwang im Sinne der Abs. 1 bis 4 gilt nicht für Rettungs-, Therapie-, Blindenführ- und Diensthunde (§ 10 des Waffengebrauchsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 149, in der Fassung BGBl. I Nr. 146/1999) während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (Einsatz und Ausbildung).
(7) Auf Jagdhunde finden die Gebote der Abs. 1 bis 3 keine Anwendung, wenn sie zu Jagdzwecken in einem Jagdgebiet eingesetzt werden.
(8) Soweit auf Lagerwiesen, in eine öffentlich zugängliche Parkanlage oder in eine sonstige öffentlich zugängliche Grünanlage Hunde mitgenommen werden dürfen, hat die Verantwortliche oder der Verantwortliche (Abs. 9) dafür zu sorgen, dass sich diese nicht in Sandkisten oder auf Kinderspielplätzen aufhalten.
(9) Für die Einhaltung der Abs. 1 bis 5 sowie 8 hat die Verwahrerin oder der Verwahrer des Hundes zu sorgen. Wird die Verwahrung einer strafunmündigen Person anvertraut, so treffen diese Verpflichtungen die Halterin oder den Halter des Tieres.
(10) Die Halterin oder der Halter eines Hundes darf ihren oder seinen Hund nur solchen Personen zur Verwahrung oder zum Führen an einem öffentlichen Ort überlassen, die die hiefür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, aufweisen.
(11) Für im Bundesland Wien gehaltene Hunde ist eine Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725 000 EUR zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
 
Haltung von hundeführscheinpflichtigen Hunden


§ 5a. (1) Jede Person, die einen Hund hält bzw. verwahrt, der bei unsachgemäßer Haltung bzw. Verwahrung ein erhöhtes Potential hat, Menschen oder Tiere Hunde zu verletzen, hat einen Sachkundenachweis im Sinne der positiven Absolvierung der Hundeführscheinprüfung gemäß § 8 Abs. 8 zu erbringen.
(2) Die Landesregierung hat durch Verordnung festzulegen, welche Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden als hundeführscheinpflichtig gemäß Abs. 1 anzusehen sind.
(3) Abs. 1 findet keine Anwendung auf die Haltung von Hunden gemäß Abs. 2 in behördlich genehmigten Tierheimen, Tierspitälern oder Tierpensionen sowie auf Diensthunde des Bundes.
(4) Die Hundeführscheinprüfung ist drei Monate nach Aufnahme der Haltung eines Hundes gemäß Abs. 2, frühestens jedoch ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes zu absolvieren.
(5) Zur Absolvierung der Hundeführscheinprüfung sind nur jenen Personen zuzulassen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und über die notwendige Verlässlichkeit (Abs. 6) verfügen.
(6) Verlässlichkeit ist nicht gegeben bei einer:

1. rechtskräftigen Verurteilung wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung, wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden, wegen Zuhälterei, Drogenhandel, Menschenhandel oder Schlepperei, sowie wegen einer rechtskräftigen Verurteilung nach dem Verbotsgesetz 1947,

2. rechtskräftigen Verurteilung wegen gewerbsmäßigen, bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels,

3. rechtskräftigen Verurteilung wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Menschen,

4. rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wegen Tierquälerei gemäß § 222 StGB,

5. rechtskräftigen Bestrafung wegen einer Übertretung der §§ 5 und 6 Tierschutzgesetz,

6. rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung gemäß § 39 Tierschutzgesetz,

7. rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung und des Umgangs mit Tieren gemäß § 4,

8. rechtskräftigen Bestrafung wegen einer Übertretung von Aufträgen gemäß § 8 Abs. 5 oder 6.
(7) Personen, die einen Hund gemäß Abs. 2 halten bzw. verwahren, haben vor Beginn der Hundeführscheinprüfung den Nachweis über die Entrichtung der Hundeabgabe, über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 11 und über die Erreichung des Mindestalters (Abs. 5) vorzulegen sowie schriftlich zu bestätigen, dass sie über die Verlässlichkeit gemäß Abs. 6 verfügen. Weiters ist ein Strafregisterauszug vorzulegen, der nicht älter als drei Monate sein darf. Ist der Hund nicht gemäß § 24a Tierschutzgesetz gekennzeichnet, ist ein Antreten zur Prüfung nicht zulässig.
(8) Bei Nichtbestehen der Hundeführscheinprüfung ist eine einmalige Wiederholung innerhalb von drei Monaten zulässig. Bei abermaligem Nichtbestehen der Prüfung hat die Behörde den Hund abzunehmen und ist dieser als verfallen anzusehen. Bei der Wiederholung der Prüfung muss jedenfalls ein Amtstierarzt oder eine Amtstierärztin des Magistrates anwesend sein, bei Bedarf ist auch ein Organ der Bundespolizeidirektion Wien beizuziehen.
(9) Wird ein Hund gemäß Abs. 2 ohne den erforderlichen Sachkundenachweis gehalten, so hat die Behörde den Hund bei Vorliegen erschwerender Umstände auf Kosten und Gefahr des Halters bzw. der Halterin abzunehmen und ist dieser als verfallen anzusehen. Wird ein Hund gemäß Abs. 2 ohne den erforderlichen Sachkundenachweis verwahrt, so hat die Behörde den Hund bei Vorliegen erschwerender Umstände auf Kosten und Gefahr des Halters bzw. der Halterin abzunehmen und dem Halter bzw. der Halterin zurückzustellen, sofern dieser bzw. diese über die notwendigen Voraussetzungen verfügt. Ist dies nicht der Fall, ist der Hund als verfallen anzusehen.
(10) Die Behörde hat die Frage, ob es sich bei einem Hund um einen gemäß Abs. 2 handelt, nach dem äußeren Erscheinungsbild des Hundes vorzunehmen. Ergibt die Prüfung Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen, dass es sich um einen Hund gemäß Abs. 2 handelt, gilt der Hund als hundeführscheinpflichtiger Hund, sofern nicht der Hundehalter bzw. die Hundehalterin durch eine fachtierärztliche Begutachtung nachweist, dass es sich nicht um einen Hund gemäß Abs. 2 handelt.
(11) Jede Person, die einen Hund gemäß Abs. 2 an öffentlichen Orten führt, ist verpflichtet, die Bestätigung über die positive Absolvierung der Hundeführscheinprüfung (Hundeführschein und Zusatzkarte) wie auch einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diese den Organen der Behörde auf Verlangen auszuhändigen.
(12) Hunde gemäß Abs. 2 müssen bis zur positiven Absolvierung der Hundeführscheinprüfung an öffentlichen Orten mit einem Maulkorb versehen sein. Diese Verpflichtung gilt auch für Halter bzw. Halterinnen sowie für Verwahrer bzw. Verwahrerinnen, die mit einem Hund gemäß Abs. 2 nur kurzfristig in Wien aufhältig sind.
 
wir haben vor kurzem den Hundeführschein mit unserem 7 Monate alten Rottweiler absolviert und sind heilfroh, dass diese Farce endlich ein Ende hat.
Beginnend damit, dass uns niemand sagen konnte, bis wann wir den Hundeführschein nun machen müssen (lt Gesetzestext - ab dem 6. Lebensmonat, lt Trainer einer Hundeschule - ab einem Jahr, lt Vertreter der MA 60 bei einem Vortrag zu dem Thema im Tierschutzhaus - noch vor dem 6.Lebensmonat, lt Prüferin - egal), wurden wir auch bezüglich des Ablaufes der Prüfung bei dem eben erwähnten Vortrag vollkommen falsch informiert...
Gesagt wurde uns, dass die Prüfung aus dem theoretischen und dem praktischen Teil bestehe - Tatsache war, dass nach dem Multiple Choice Test noch weiter Fragen gestellt wurden, welche ich nur spärlich beantworten konnte und auf Nachfrage woher ich diese Informationen haben hätte sollen, hat die Prüferin cool lächelnd gemeint, dass ich mir doch das Buch zur Prüfung besorgen hätte müssen, denn da steht alles drin. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch nie etwas davon gehört und dachte, dass die Theorie mit dem Kreuzerltest gegessen wäre.
Weiters wurde uns von dem Vertreter der MA 60 damals erklärt, dass beim praktischen Teil kurz der Maulkorb anzulegen ist, der Hund damit ein paar Meter gehen müsse und die Sache damit beendet wäre. Tatsächlich musste dann der Hund die gesamten 1 1/2 Stunden über den Beisskorb tragen..
Gott sei Dank war das kein Problem, weil wir unseren Hund fleißig erziehen und schon ab dem 2 Lebensmonat Beisskorbtraining mit ihm machen ABER ich kann mir nicht vorstellen, dass alle andere Hunde in so einem jungen Alter derart gut und unproblematisch mit dieser Aufgabe umgehen oder täusche ich mich?
Abgesehen von diesen Schockerlebnissen für mich, waren noch mehrere Situationen bei der Prüfung, die ich nicht in Ordnung fand und wobei ich mich fast schon herablassend behandelt gefühlt habe - ging es anderen genauso oder hatten wir einfach nur Pech?..

Alles in allem bin ich richtig enttäuscht von dem "tollen" Wiener Hundeführschein und hoffe, dass die offenen Baustellen, die es ohne Frage an allen Ecken und Enden hierbei gibt, möglichst bald beseitigt werden.

Hoffentlich konnte ich andere Hundebesitzer mit meiner Erfahrung ein wenig auf das ihnen Bevorstehende vorbereiten (:
 
Beginnend damit, dass uns niemand sagen konnte, bis wann wir den Hundeführschein nun machen müssen (lt Gesetzestext - ab dem 6. Lebensmonat, lt Trainer einer Hundeschule - ab einem Jahr, lt Vertreter der MA 60 bei einem Vortrag zu dem Thema im Tierschutzhaus - noch vor dem 6.Lebensmonat, lt Prüferin - egal)
Lt. Gesetzestext - das sagt doch eigentlich eh schon alles. Alle anderen Quellen sind also irrelevant. ;)

Grundsätzlich gilt: spätestens 3 Monate, nachdem der Hund übernommen wurde, frühestens jedoch mit Erreichen des 6. Lebensmonats. D.h., daß man bei einem Welpen, den man im Alter von 2 Monaten übernimmt, 4 Monate Zeit für die Vorbereitung hat. :)

Gesagt wurde uns, dass die Prüfung aus dem theoretischen und dem praktischen Teil bestehe - Tatsache war, dass nach dem Multiple Choice Test noch weiter Fragen gestellt wurden, welche ich nur spärlich beantworten konnte und auf Nachfrage woher ich diese Informationen haben hätte sollen, hat die Prüferin cool lächelnd gemeint, dass ich mir doch das Buch zur Prüfung besorgen hätte müssen, denn da steht alles drin. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch nie etwas davon gehört und dachte, dass die Theorie mit dem Kreuzerltest gegessen wäre.
Daß beim praktischen Test noch weitere Fragen gestellt werden, hat durchaus Sinn, denn schließlich gibts jede Menge Hundehalter, die zwar den Kreuzerltest auswendig lernen, aber dennoch die körpersprachlichen Signale von Hunden nicht lesen können, geschweige denn korrekt darauf reagieren können.

Bei der Fahrprüfung kannst ja auch vom Prüfer gefragt werden, wer da grad Vorrang hat. Wennst das nicht weißt, fliegst trotzdem durch, auch wenn Du den Kreuzerltest dort bestanden hast. :rolleyes:

Weiters wurde uns von dem Vertreter der MA 60 damals erklärt, dass beim praktischen Teil kurz der Maulkorb anzulegen ist, der Hund damit ein paar Meter gehen müsse und die Sache damit beendet wäre. Tatsächlich musste dann der Hund die gesamten 1 1/2 Stunden über den Beisskorb tragen..
Während jener Module der Prüfung, die im öffentlichen Raum stattfinden (und das können grundsätzlich sogar alle Module sein, nicht nur der "Stadtspaziergang"), muß theoretisch der Maulkorb getragen werden, so wie es das Gesetz für Listenhunde bis zu dem Zeitpunkt vorsieht, wo der Listenhundeführer den HFS überreicht bekommt.

Finden die ersten Module der Prüfung im nichtöffentlichen Raum (also beispielsweise in einer Hundeschule) statt, so muß der Hund dort nur dann einen MK tragen, wenn er schon mal gebissen hat oder wenn auf Grund seines bisherigen Verhaltens damit gerechnet werden muß, daß er beißt, bzw. natürlich bei der Überprüfung der MK-Akzeptanz.


ABER ich kann mir nicht vorstellen, dass alle andere Hunde in so einem jungen Alter derart gut und unproblematisch mit dieser Aufgabe umgehen oder täusche ich mich?
Da gebe ich Dir schon recht, daß das für viele Welpen und Junghunde nicht so einfach ist. Das gilt aber nicht nur für die Hundeführscheinprüfung mit Listenhunden. Will man nämlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, gilt dort ebenfalls eine ausnahmslose MK-Pflicht - unabhängig vom Alter des Hundes. Es sollen deswegen schon Hundebesitzer mit Kleinhundewelpen (für dies ja kaum MK gibt) aus öffentlichen Verkehrsmitzteln hinausgeworfen worden sein.



Grundsätzlich sind das Einholen der Informationen und die gewissenhafte Vorbereitung (nur mal schnell die Fragen zum Kreuzerltest durchblättern ist definitiv zu wenig) zum HFS die Aufgaben des Hundehalters. Die entsprechenden Informationen sind allesamt im Netz zu finden.

LG, Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
wir haben vor kurzem den Hundeführschein mit unserem 7 Monate alten Rottweiler absolviert und sind heilfroh, dass diese Farce endlich ein Ende hat.
Beginnend damit, dass uns niemand sagen konnte, bis wann wir den Hundeführschein nun machen müssen (lt Gesetzestext - ab dem 6. Lebensmonat, lt Trainer einer Hundeschule - ab einem Jahr, lt Vertreter der MA 60 bei einem Vortrag zu dem Thema im Tierschutzhaus - noch vor dem 6.Lebensmonat, lt Prüferin - egal), wurden wir auch bezüglich des Ablaufes der Prüfung bei dem eben erwähnten Vortrag vollkommen falsch informiert...
Gesagt wurde uns, dass die Prüfung aus dem theoretischen und dem praktischen Teil bestehe - Tatsache war, dass nach dem Multiple Choice Test noch weiter Fragen gestellt wurden, welche ich nur spärlich beantworten konnte und auf Nachfrage woher ich diese Informationen haben hätte sollen, hat die Prüferin cool lächelnd gemeint, dass ich mir doch das Buch zur Prüfung besorgen hätte müssen, denn da steht alles drin. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch nie etwas davon gehört und dachte, dass die Theorie mit dem Kreuzerltest gegessen wäre.
Weiters wurde uns von dem Vertreter der MA 60 damals erklärt, dass beim praktischen Teil kurz der Maulkorb anzulegen ist, der Hund damit ein paar Meter gehen müsse und die Sache damit beendet wäre. Tatsächlich musste dann der Hund die gesamten 1 1/2 Stunden über den Beisskorb tragen..
Gott sei Dank war das kein Problem, weil wir unseren Hund fleißig erziehen und schon ab dem 2 Lebensmonat Beisskorbtraining mit ihm machen ABER ich kann mir nicht vorstellen, dass alle andere Hunde in so einem jungen Alter derart gut und unproblematisch mit dieser Aufgabe umgehen oder täusche ich mich?
Abgesehen von diesen Schockerlebnissen für mich, waren noch mehrere Situationen bei der Prüfung, die ich nicht in Ordnung fand und wobei ich mich fast schon herablassend behandelt gefühlt habe - ging es anderen genauso oder hatten wir einfach nur Pech?..

Alles in allem bin ich richtig enttäuscht von dem "tollen" Wiener Hundeführschein und hoffe, dass die offenen Baustellen, die es ohne Frage an allen Ecken und Enden hierbei gibt, möglichst bald beseitigt werden.

Hoffentlich konnte ich andere Hundebesitzer mit meiner Erfahrung ein wenig auf das ihnen Bevorstehende vorbereiten (:

Könntest du mir den Tag und die Uhrzeit verraten, an dem du die Prüfung hattest?
 
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