Hundebiss in Hundezone wegen Schnitzelsemmerl

Manche übertreiben es wirklich.
Wenn ich mir vorstelle, dass ich mit 14 nicht mit meinem Hund spazieren gehen hätte dürfen, dann hätte ich eine ziemlich traurige Jugend verbracht. Ich habe auch den Nachbarshund oft ausgeführt und der war heilfroh, dass sich jemand mit dem Hund beschäftigte.
 
Da muss ich euch beiden Recht geben, aber das hieße ja auch, dass ein Kind unter 18J. eigentlich niemals mit einem Hund Gassi gehen dürfte, oder?
Und dass die Mutter ihr Kind unbeaufsichtigt in der Hundezone lässt bzw. gar nicht mitbekommet, dass es dort hineingegangen ist, ist m.E. schon auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht;
Na schau ma mal, wie das ausgeht, bin schon gespannt!
 
Ja ich war auch erst 15 und hatte (über Jahre) 2 Gassihunde zu betreuen, einer davon ein starker Airdale-Rüde.. aber gut in den 80ern wäre wohl auch niemand wegen einem grösseren Kratzer (schnappen heißt ja gleich "Beissen") auf die Idee gekommen, jemanden anzuzeigen (bei uns jdf nicht)
 
Von gesetzlicher Seite kommt die Verletzung der Aufsichtspflicht eher nur bei Kleinkindern zum Tragen. Außer die 12jährige wäre in einem Entwicklungsstand eines Kleinkindes.
 
ich habe auch in meiner kindheit einen collie immer mitgenommen.
aber ich glaube das irgendwo mal aufgechnappt zu haben , das kinder unter einem gewissen
alter keinen hund gassi führen dürfen ohne erwachsene... :confused:
hat auch irgendwas mit der straßenverkehrsordnung zutun...
irgendsowas ..
 
Ich denke so einfach ist das nicht zu beantworten.. Wenn ein jugendliches Kind einen kleinen Hund ausführt ist das sicher was anderes, als wenn das Kind einen Schäferhund oder eine andere große Rasse führt..

In Deutschland steht z. B. in der Hundehalter Verordnung:

„Wer Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums führt, muss körperlich und geistig die Gewähr dafür bieten, jederzeit den Hund so beaufsichtigen zu können, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden“

Weshalb vermutlich von den Richtern im Einzelfall entschieden wird, wenn es zu einem Vorfall (Hund beißt) kommt, ob die Eltern/Hundehalter ihre Aufsichtspflicht verletzt oder gar fahrlässig gehandelt haben. Aber aus dem Gesetz in Deutschland geht eigentlich ganz klar hervor, dass es kleinen Kindern untersagt ist, Hunde außerhalb des eigenen Gartens zu führen, wenn sie ihnen körperlich und geistig nicht gewachsen sind.. zudem nicht über die Körperkraft verfügen, einen Hund in einer gefährlichen Situation kontrollieren zu können.. So zumindest lt. §1 HundehalterVerordnung
Wobei ein Kind sicher mit einem Dackel kaum Probleme hat, dagegen mit einem großen Hund, wie Schäfer, Boxer etc. vermutlich schon…

Ich habe als Kind auch Hunde ausgeführt, aber da ist nie etwas passiert, weshalb die Frage nie aufkam, wer im Schadensfall haftet oder seine Aufsichtspflicht verletzt hat.. Vermutlich liegt es im Ermessen der Richter, sollte es zu einer Verhandlung kommen, ob das Kind in der Lage war, diesen Hund zu führen.. Darüber habe ich mir auch noch nie einen Kopf gemacht, aber ich habe auch noch nie, einem Kind einen meiner Hunde mitgegeben..
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich mich erinnere dürfen Kinder bis zum 13. Lebensjahr alleine mit hund nicht auf die Straße. Tamino hat den Link irgendwann mal eingestellt.
Edit: finde ich auch richtig so. Mir ist jedes mal mulmig wenn ich ein Kind alleine mit hund sehe.
 
Ja ich war auch erst 15 und hatte (über Jahre) 2 Gassihunde zu betreuen, einer davon ein starker Airdale-Rüde.. aber gut in den 80ern wäre wohl auch niemand wegen einem grösseren Kratzer (schnappen heißt ja gleich "Beissen") auf die Idee gekommen, jemanden anzuzeigen (bei uns jdf nicht)

Das stimmt, da hätte es vermutlich eine hinter die Ohren bekommen, aber keine Anzeige.. ;)
 
Und dass die Mutter ihr Kind unbeaufsichtigt in der Hundezone lässt bzw. gar nicht mitbekommet, dass es dort hineingegangen ist, ist m.E. schon auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht;

Du meinst allen Ernstes dass 12-jährige Kinder unter ständiger Beobachtung und Aufsicht eines Erwachsenen zu stehen haben ? Haben sie dich mit 12 noch an der Hand in die Schule geführt oder zur Freundin ?
 
Das ist jetzt etwas polemisch, oder? ;)
"Ständige Beobachtung" trifft es ja nicht, wenn das Kind scheinbar zum ersten mal Kontakt mit Hunden hat; ja da wäre ich dabei und würde ihm erklären, was es zu beachten gilt; einfach in eine abgegrenzte Hundezone zu gehen, die dafür gemacht ist, dass Hunde frei laufen dürfen (folglich der Besitzer nicht unbedingt daneben steht) würde ich meinem Kind ohne Begleitung eines Hudnemenschen nicht erlauben.

Ein Kind, das allein auf einer Strasse geht (ja das war früher üblich, ich bin 1,5km allein gegangen seit der 2. VS) muss wissen, wie es im Vekehr zu reagieren hat, und ja, das müssen ihm eben die Eltern beibringen.
Ich habe jedenfalls noch gelernt, dass ich vorher den Besitzer fragen muss ob es ok ist, ob ich seinem Hund nahe kommen und streicheln darf und habe gelernt, wie ich auf einen Hund zugehe und dass man nicht wild mit den Armen herumfuchtelt, ihn mit Leckereien ärgert, vor ihm herumläuft.
Ich habe auch gelernt, dass ich an der Ampel bei rot stehen bleibe; daher musste man mich weder in die Schule noch zu einer Freundin führen.
 
Da muss ich euch beiden Recht geben, aber das hieße ja auch, dass ein Kind unter 18J. eigentlich niemals mit einem Hund Gassi gehen dürfte, oder?
Und dass die Mutter ihr Kind unbeaufsichtigt in der Hundezone lässt bzw. gar nicht mitbekommet, dass es dort hineingegangen ist, ist m.E. schon auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht;
Na schau ma mal, wie das ausgeht, bin schon gespannt!

Sicher nicht.
 
Das ist jetzt etwas polemisch, oder? ;)
"Ständige Beobachtung" trifft es ja nicht, wenn das Kind scheinbar zum ersten mal Kontakt mit Hunden hat; ja da wäre ich dabei und würde ihm erklären, was es zu beachten gilt; einfach in eine abgegrenzte Hundezone zu gehen, die dafür gemacht ist, dass Hunde frei laufen dürfen (folglich der Besitzer nicht unbedingt daneben steht) würde ich meinem Kind ohne Begleitung eines Hudnemenschen nicht erlauben.

Ein Kind, das allein auf einer Strasse geht (ja das war früher üblich, ich bin 1,5km allein gegangen seit der 2. VS) muss wissen, wie es im Vekehr zu reagieren hat, und ja, das müssen ihm eben die Eltern beibringen.
Ich habe jedenfalls noch gelernt, dass ich vorher den Besitzer fragen muss ob es ok ist, ob ich seinem Hund nahe kommen und streicheln darf und habe gelernt, wie ich auf einen Hund zugehe und dass man nicht wild mit den Armen herumfuchtelt, ihn mit Leckereien ärgert, vor ihm herumläuft.
Ich habe auch gelernt, dass ich an der Ampel bei rot stehen bleibe; daher musste man mich weder in die Schule noch zu einer Freundin führen.

Und ein Hundeführer (auch wenn er erst 14 ist) muss lernen , den Hund den er führt vor Belästigungen, Provokationen, Distanzlosigkeiten anderer zu schützen , damit der Hund das nicht selbst regelt. Es sind nämlich nicht alle da draussen so perfekt wie du es offenbar warst und bist.
 
Schön, dass dieses minimale Wissen schon Perfektion ist ;)

Wie auch immer, das wird wohl das Gericht entscheiden;
solange das Kind mit einem Kratzer davon kam wird ja denke ich dem Hund nichts passieren.
Aber soo ein bisserl Kenntnisse im Umgang mit dem Hund sollte man in einer Hundezone schon erwarten dürfen finde ich; und die 14Jährige hat ja auch, wie geschrieben, versucht, dem anderen Kind "einhalt zu gebieten" und beizubringen, dass es nicht mit der Semmerl den Hund "tratzen" soll.
Ja, sie ist wohl erst dabei zu lernen, wie sie den Hund vor anderen schützt.
 
ganz ehrlich, sagt mir das nicht der hausverstand das ich nicht vor einem Hund mit einer Semmel rumfuchtle? Vielleicht wusste sie nicht das sie sich wegen dem verletzt aber es muss wohl klar sein das der Hund versucht sich die Semmel zu holen und dann hat man ja nichts mehr zu essen. [emoji23]
Ich finde auch das es an den Eltern liegt von klein auf den richtigen Umgang mit Tieren beizubringen, wie schon gesagt, ich darf nicht hin ohne das ich freundlich Nachfrag ob ich den Hund streicheln darf.

Auf jedenfall alles gute bei der blöden Situation.


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Normalerweise wird bei einer Körperverletzung, die unter 14 Tage gesundheitliche rBeinträchtigung liegt ( weiß nicht, wie ich das korrekt ausdrücken soll, bei einem Erwachsenen würde man sagen, unter 14 Tage Krankenstand, der wegen der Verletzung notwendig war) die Sache eingestellt.

Eine Zivilklage ist natürlich möglich, aber wenn es nicht schlimm war, wird sich die Mutter sicher nicht einen Prozess antun. Vor allem auch nicht, wenn die Hundehaftpflicht etwas zahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
ganz ehrlich, sagt mir das nicht der hausverstand das ich nicht vor einem Hund mit einer Semmel rumfuchtle? Vielleicht wusste sie nicht das sie sich wegen dem verletzt aber es muss wohl klar sein das der Hund versucht sich die Semmel zu holen und dann hat man ja nichts mehr zu essen. [emoji23]
Ilk

Halt ein unreifes, dummes Kind.
 
Ja, bzw. halt völlig unerfahren mit Hunden; aber das Verhalten der Mutter ist das was mich eigentlich mehr ärgert... egal jetzt

Danke Euch allen, ich werds weiterleiten und gerne berichte ich vom Ausgang - falls das nicht ewig verzögert wird bis man drauf vergißt!

Liebe Grüße aus WIen! Michi
 
Das Mädl (Tochter m. Freundin) mit dem Hund, der ihrer Oma gehört, war alleine dort,
das andere war auch alleine in der hudnezone, diese Mutter kam erst danach (von irgendwo), hat die Tochter meiner Freundin unflätig beschimpft ("So ein Gsindl... den blöden Hund lass ich einschläfern...") und dann mit Anzeige gedroht.

Das finde ich eben ziemlich frech, wenn ich als Mutter nicht mal mitbekomme, dass mein Kind allein in die Hudnezone geht, wo es offensichtlich keine Erfahrung mit Hunden hat, sich nichts sagen lasst und dann traut sich die Mutter noch das andere, ca. gleich alte Kind beschimpfen und mit Einschläfern drohen. Die Kleine hat tagelang geheult, dass der Hund wegen ihrer Schuld eigeschläfert wird.
Aber, wie gesagt, das ist alles noch im Laufen.
 
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