Hundebiss in Hundezone wegen Schnitzelsemmerl

Dazu fällt mit nur ein Trottel-Kind von Trottel-Mutter. Ich weiss nicht was zum Teil mit den Leuten los ist, kein Hausverstand und die Schuld immer auf Andere schieben. Auch wenn die Mutter die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt hat, denke ich hätte sie anders reagieren sollen.

Fakt ist leider rechtlich das der HH immer Schuld ist.

OT: Die Geschichte erinnert mich an alte Erzählungen von der HuZo Alten Donau als Leute dort baden wollten weil sie das Geld nicht fürs Gänsehäufl ausgeben wollten und dann die ganze Zeit mit den Hundehaltern gestritten haben weil die Hunde sie "belästigt" haben.
 
Danke, Mama.

Als ich im Alter von 5 Jahren die Katze vom Nachbarhaus sekkiert habe und die mir dafür ins Gesicht gesprungen ist, hast du gesagt: Das hast du jetzt davon, weil du nicht hörst, wenn ich rede. Geschieht dir recht.

Kein Wort des Vorwurfs traf die Katze oder ihre Besitzerin. Mit der Katzenbesitzerin stand man weiterhin auf gutem Fuß und die Murli hat das reife Alter von 20 Jahren erreicht, trotzdem sie auf zudringliche Kinder stets mit Kratzen reagiert hat.

Stimmt, in den 80ern wäre keiner auf die Idee gekommen, ein Kind zu bedauern oder gar vor Gericht zu ziehen, wenn es ein Tier provozierte und dann verletzt wurde. Da galt noch die Regel, Homo sapiens habe sich wie ein solcher zu benehmen.
 
Die Einstellung so mancher Hundehalter ist mir unbegreiflich. Dass dieses Kind und dessen Mutter Fehler gemacht haben, steht ja außer Frage und wurde hinlänglich besprochen. Allerdings hat das Problem jetzt der Hundehalter. Wenn man sich immer nur auf die Fehler anderer stürzt, verhindert dies, sich mit den eigenen Fehlern auseinanderzusetzen um solche Vorfälle künftig zu vermeiden. Einen Hund inbesondere wenns nicht der eigene ist zu einem Kind rennen zu lassen ist nunmal ein Fehler inbesondere wenn das Kind sich unbegleitet in einer Hundezone befindet und noch dazu was zu Essen in der Hand hat. Dann wäre es auch erst gar nicht zu Provokationen seitens des Kindes gekommen. Wenn schon dann erst Hund sichern und dann je nach Situation Kind und/oder Mutter "zamscheißen" , zweiteres werden 14-jährige nicht unbedingt so drauf haben, aber Hund sichern ist nunmal dringend empfehlenswert (sonst ist es ja letztlich auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht).
Was wenn der Hund dem Kind nicht nur einen "Kratzer" verpasst sondern es ernstlich verletzt ? Sagt man dann der Mutter "selber schuld, hättens auf ihr Kind aufgepasst und hätte ihr Kind den Hund nicht provoziert dann hätte das Kind jetzt noch ein Gesicht"?
 
Weißt du, wie oft ich schon Kratzer im Finger hatte, weil so ein Putzihund etwas zu gierig war?

Jetzt wo du es sagst, ich muss meine Nachbarn anzeigen.

Wie ich nämlich dem Beagle etwas frischen Blättermagen bringen wollte (den ich nimmer in den Kühler stopfen konnte), hat sich dieser Hund unkontrolliert auf mich gestürzt, ist wie ein Wolf hochgesprungen, hat mir den stinkigen Ziegenmagen entrissen und meine Finger angekratzt.

Da brauch ich jetzt einen Prozess und einen Tollwutbefund.
Und die Nachbarn sollten ihre Hundehaltung hinterfragen, einen Trainer brauchens aber schon, gell...

In keinster Weise war vorhersehbar, dass mich der Hund anspringt, sobald er das ungustige Zeug riecht. (Das er sonst nie bekommt.)

Finde das gänzlich unerhört, dass so ein Hund nicht kapiert, wann Kinder mit ihm teilen wollen und wann nicht.

Würde der Mutter folgendes sagen: Es tut mir leid. Natürlich ist mein Hund im allgemeinen intelligenter als ihr Kind. Ich weiß nicht, wie ihm so ein Fehler unterlaufen konnte. Für gewöhnlich fragt er in höflichen Worten, ob er bitte ein Stückerl von der Semmel haben darf. Ich spreche umgehend mit seinem Sprachlehrer, einem hochbezahlten Dozenten. Das kanns nicht sein, dass ein Tier sich wie ein Tier verhält.
 
Zuletzt bearbeitet:
UPDATE:

Da das ältere Kind noch nicht 14 Jahre alt war (sondern ein paar Wochen jünger) wurde die Anzeige gegenstandslos. Sonst hätte sie jetzt echt ein Problem.

LG Teddy und Mici
 
Ich würde meinen sohn der 16,5 ist mit unserem hund - dem ich beigebracht habe auf hektische essensangebote aus der hand mit distanz zu reagieren- nicht in eine hundezone lassen.
Allein wegen der vorstellung muss ich lachen, das könnte nur als katastrophe enden.


Ich denke schon dass man einem hund beibringen muss mit der situation um zu gehen, dass jemand mit essen vor seiner schnauze fuchtelt. Kleinkinder zb machen das fast sicher. Der hund muss lernen und wissen d ihm das zeugs nicht gehört. Und nicht nur nicht danach schnappen sondern auch nicht dran schnuppern u schlecken weil dadurch das essen unhygienisch wird.
 
UPDATE:

Da das ältere Kind noch nicht 14 Jahre alt war (sondern ein paar Wochen jünger) wurde die Anzeige gegenstandslos. Sonst hätte sie jetzt echt ein Problem.

LG Teddy und Mici

Problem? Wenn die Verletzungen des anderen Kindes unter 14 tägiger Beeinträchtigung lägen, von strafrechtlicher Seite keines. Es wäre vielleicht eine Auflage erteilt worden, dass die 14jährige den Hundeführschein zu machen hätte oder möglicherweise eine Verwaltungsstrafe erteilt worden. Aber bei einer Pflichtschülerin, die nur Taschengeld bekommt, wohl eher nicht.
 
Ich denke hier ist die Sachlage eindeutig. Du als Besitzer des Hundes, musst für den Schaden aufkommen. Sofern Du eine Hundhaftpflichtversicherung hast ( in Europa fast immer vorgeschrieben) springt die ein. Deine Tochter muss sich hier keine Sorgen machen. Denn auch "fremde Leinenführer" sind bei diesen Versicherungen mitversichert. Das zeigt wieder einmal auf, warum eine Hundehaftpflichtversicherung so wichtig ist. Sie Artikel hier.
 
Ich denke hier ist die Sachlage eindeutig. Du als Besitzer des Hundes, musst für den Schaden aufkommen. Sofern Du eine Hundhaftpflichtversicherung hast ( in Europa fast immer vorgeschrieben) springt die ein. Deine Tochter muss sich hier keine Sorgen machen. Denn auch "fremde Leinenführer" sind bei diesen Versicherungen mitversichert. Das zeigt wieder einmal auf, warum eine Hundehaftpflichtversicherung so wichtig ist. Sie Artikel hier.

und dann frag ich mich manchmal, wenn sich jemand bemüssigt fühlt seinen Senf zu einer längst abgeschlossenen Sache dazuzugeben, ob er überhaupt das Eingangspost gelesen und verstanden hat.....
 
UPDATE:

Da das ältere Kind noch nicht 14 Jahre alt war (sondern ein paar Wochen jünger) wurde die Anzeige gegenstandslos. Sonst hätte sie jetzt echt ein Problem.

LG Teddy und Mici

Immerhin gut zu hören. Aber mich würde dann doch trotzdem interessieren, ob ein Gericht da nicht zumindest eine Teilschuld anerkennen würde. Nochmal ausprobieren muss aber jetzt bitte nicht sein...;-)
 
Wurstel


Zunächst möchte ich sagen, daß ich mehrfach gehört habe (nicht nur von meinen Verwandten), daß ein Hund, der jemanden getötet hat, von Amts wegen eingeschläfert und dann sein Gehirn obduziert wird, um festzustellen, ob er nicht Tollwut hatte. (Als ich ein Kind war, war bei uns noch ein Tollwut-Schutzgebiet. Irgendwann später galt Österreich als tollwutfrei, bis sich dann wieder ein Fall von Tollwut ereignet hat und daher diese Präferenz aufgehoben wurde.)

1. Solche Aktionen schaffen Erwachsene mindestens genauso gut ;)
No na net.

Wir hatten mal einen Langhaar-Schäfer (das ist der zweite Hund, an den ich mich erinnere). Da hat mal ein Nachbarsbub durch den Zaun gegriffen und den Hund am Schwanz gerissen, sodaß der den Buben gezwickt hat (Blut ist keines geflossen, er hatte nur einen Gebißabdruck und blaue Flecken drumherum). Seitdem hat dieser Bub einen gehörigen Respekt vor Hunden. (War wohl auch eine Art Erziehung - nur hat da eben unser Hund den Buben erzogen.)

2. Aufsichtspflichtsverletzung bei einem 12-jährigen ? Nicht euer Ernst :eek: Dann aber auch Aufsichtspflichtverletzung bei der 14-jährigen oder nicht?
Als ich ins Gymnasium kam, gab es eine Gangaufsicht, weil die gesetzlich vorgeschrieben ist. Da es eine Mittagspause vor dem Nachmittagsunterricht gab und die Schüler in dieser Zeit nicht beaufsichtigt wurden, mußten die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einen Erlaubnisschein unterschreiben, mit dem sie die Schule von der Aufsichtspflicht für die Dauer der Mittagspause entbanden. Diese Pflicht entfiel, als die Schüler 14 wurden.

Offenbar gibt es hier einen rechtlichen Unterschied: Unmündig Minderjährige und Mündig Minderjährige. Die Grenze liegt bei 14 Jahren. Wahrscheinlich liegt bei einem 12jährigen in so einem Fall eine Aufsichtspflichtverletzung vor, bei einem 14jährigen jedoch nicht.

4. Man muss als HH jederzeit mit "Fehlverhalten" anderer (insbesondere von Kindern und Senioren :cool:) rechnen
5. Dass es beim aus der Handstehlen einer Semmel gleich zu einer Bissverletzung kommt ist auch ziemlich krass
Selbst ich traue mich nicht, meinem Hund sein Futter wieder wegzunehmen, weil er mich dann sicher beißen würde. (Und ich rede nicht von zwicken.)
Aber ich gehe alleine nicht mehr mit meinem Hund Gassi, weil ich ihn nicht halten kann, wenn jemand (etwa gar mit einem Hund) entgegenkommt.

6. Das war eine Verkettung unglücklicher Umstände die in die Kategorie shit happens fällt - nicht mehr und nicht weniger
Es war auch "shit happens", als ich mit meinem damals neuen Aixam vor einem Kreisverkehr bremsen wollte und ins Leere trat. Bis mir eingefallen ist, daß der Wagen ja auch noch eine Handbremse hat, hat mein Aixam bereits das vor ihm befindliche Auto "gedeckt". Ergebnis: 4 Stufen ins Malus, weil ich trotz Sicherheitsgurt mit der Brust an das Lenkrad gedonnert bin und die Rettung geholt wurde (= Unfall mit Personenschaden). Außerdem war mein Fehler, daß ich sofort nach dem Unfall den Sicherheitsgurt gelöst habe und aus dem Auto auszusteigen versucht habe, da ich befürchtete, der Aixam könnte explodieren (entsprechend geraucht hat es aus dem Motorraum ja) - dies nahm der Autofahrer vor mir zum Anlaß, in seinen Bericht reinzuschreiben, daß ich nicht angeschnallt war. (Meiner Meinung nach lag ein Herstellungsfehler beim Aixam vor - wo gibt's denn das, daß das Bremsseil bei einem wenige Monate alten Fahrzeug reißt?)


Wurstel
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurstel


Von gesetzlicher Seite kommt die Verletzung der Aufsichtspflicht eher nur bei Kleinkindern zum Tragen. Außer die 12jährige wäre in einem Entwicklungsstand eines Kleinkindes.
Was in diesem Fall ja durchaus zutreffen dürfte...

In Österreich gilt die Aufsichtspflicht meines Wissens, bis das Kind 14 Jahre alt ist.


Wurstel
 
Oben