Hunde in Öffis

Malibu schrieb:
Das gilt momentan nur für Transportboxen. Taschen sind noch nicht in der Tarifbestimmung gesondert angeführt!
Achso, na das mit der Tasche hat ein Kontrolleur mal vor ein paar Jahren meiner Mum mit ihrer Malteser-Hündin gesagt. Kann sein, dass es seitdem strenger geworden ist bzw. genauer geregelt wurde.
 
Um ehrlich zu sein es ist ne grauzone.
Wenn man aufpasst das der Hund wirklich nirgends hin schnappt ist man auf der sicheren seite. sollte er den sitznachbarn trotzdem beissen dann kann derjenige ne Anzeige machen und da sieht es dann für den Hundehalter nicht gut aus eben weil die Tasche noch nicht schriftlich festgelegt ist ;)
 
Malibu schrieb:
Um ehrlich zu sein es ist ne grauzone.
Wenn man aufpasst das der Hund wirklich nirgends hin schnappt ist man auf der sicheren seite. sollte er den sitznachbarn trotzdem beissen dann kann derjenige ne Anzeige machen und da sieht es dann für den Hundehalter nicht gut aus eben weil die Tasche noch nicht schriftlich festgelegt ist ;)
Er hatte ihr damals auch gesagt: "ein geschlossenes Behältnis". Meinte eben, dass eine geschlossene Tasche auch geht ...
Whatever ... mein Hund is eh zu groß dafür und fahrt sowieso nicht mit den Öffis :p
 
Im Verkehrsverbund Ost gilt Absatz R, Punkt 1&2, der Beförderungsbedingungen (http://www.vor.at/bilder/Befoerderungsbedingungen_05.pdf):

1. Der Fahrgast ist berechtigt, kleine lebende Tiere, sofern es nicht gefährliche Tiere sind, unentgeltlich in die Anlagen und Beförderungsmittel mitzunehmen, wenn diese Tiere in Behältnissen untergebracht sind.
Diese Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

2. Hunde, abgesehen von Punkt 1., dürfen nur mit angelegten bisssicheren Maulkörben in Anlagen und Beförderungsmittel mitgenommen werden, wenn diese Tiere entweder getragen oder am Boden kurz an der Leine gehalten werden.
Für die Beförderung eines Hundes ist der im Tarif festgelegte Fahrpreis zu bezahlen.


Das heißt auf gut Deutsch, Hunde (und andere Tiere) können in jedem beliebigen Behältnis transportiert werden. Bedingung ist nur, dass sie weder beißen noch außerhalb des Behältnisses etwas verschmutzen können.
Und wie der Maulkorb aussieht und aus welchem Material er ist, ist ebenfalls egal. Bisssicher muss er sein - und dass das der springende Punkt ist, sagt einem eigentlich der berühmte xunde Verstand. ;) Der sagt einem auch, dass der Sinn der Bestimmungen der ist, dass der Hund in den Öffis nix verschmutzen und vor allem niemanden verletzen oder gefährden soll - daher auch die Vorschrift, ihn an der kurzen Leine zu halten, damit er nicht am 3-Meter-Strick z.B. jemanden einwickelt und zu Sturz bringt.

Und noch Absatz G, Punkt 1&2 der Tarifbestimmungen für den VOR-Bereich(http://www.vor.at/bilder/Tarifbestimmungen_01.11.2004_A4.PDF):

1. Lebende Tiere werden unter der Voraussetzung des Absatzes R. Punkt 1 der Beförderungsbedingungen unentgeltlich befördert.

2. Für die Beförderung eines Hundes nach Absatz R. Punkt 2 der Beförderungsbedingungen hat der Fahrgast, der den Hund mit sich führt, den jeweils der Fahrstrecke entsprechenden Fahrpreis eines Fahrscheines zum Halbpreis zu entrichten oder die entsprechenden Anteile einer Streifenkarte zum Halbpreis zu entwerten.

Als Fahrausweis für Hunde werden auch Wochen- bzw. Monatskarten anerkannt. Inhaber von Jahreskarten sind berechtigt einen Hund unentgeltlich mitzunehmen.
 
Auszug aus den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen (pdf-Datei)
der Grazer Stadtwerke AG Verkehrsbetriebe für den Straßenbahn- und Autobusverkehr, für die Standseilbahn und die Lifte auf den Schloßberg,

gültig ab 5.November 2005:

9. Beförderung von Hunden und Kleintieren

Die Mitnahme von Hunden und sonstigen kleinen Tieren ist nur zulässig, wenn diese die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährden und den Fahrgästen nicht lästig fallen. Tiere, die augenfällig krank sind oder ein
ekelerregendes Aussehen haben, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Hunde müssen ausnahmslos einen zweckmäßigen Maulkorb tragen. Der
Maulkorb muss auch oberhalb der Schnauze gegittert oder mit Querriemen
versehen sein. Er muss die Sicherheit bieten, dass der Hund ihn weder abstreifen noch mit freien Schnauzenteilen Fahrgäste oder Wagenwände berühren kann. Hunde müssen kurz an der Leine geführt bzw. gehalten werden.
Die Befreiung bestimmter Hunderassen vom Maulkorb gilt nicht für die Beförderung solcher Hunde in städtischen Verkehrsmitteln.
Die MitarbeiterInnen des Verkehrsunternehmens sind berechtigt, bei großem
Andrang oder wenn es sonstige Gründe des Verkehres oder der Sicherheit erfordern, die Beförderung von Tieren zurückzuweisen oder, wenn sich Unzukömmlichkeiten erst während der Fahrt ergeben, ihre Weiterbeförderung
abzulehnen. Für die gelöste Fahrkarte wird kein Ersatz geleistet.
Blindenführhunde werden, wenn sie einen blinden Fahrgast begleiten, frei befördert.
Kleintiere dürfen nur in geschlossenen Behältern befördert werden.
Ein Verbot der Mitnahme eines Hundes in das Wageninnere besteht nicht und es ist zulässig, dass ein Hund für den der Fahrpreis bezahlt wurde, der also nicht in den Begriff Kleintiere fällt, auf einem Sitzplatz auf dem Schoss mitgeführt wird. Ein eigener Sitzplatz kann jedoch nicht beansprucht werden.
Die Fahrgäste haben die von ihnen mitgebrachten Tiere selbst zu beaufsichtigen und haften für jeden Schaden, der durch ihre Tiere verursacht wird, soweit nicht ein Verschulden des Verkehrsunternehmens vorliegt.
Die MitarbeiterInnen des Verkehrsunternehmens sind bei solchen Schäden
berechtigt, Name und Anschrift dieser Fahrgäste festzustellen und falls notwendig die Mitwirkung der Sicherheitsorgane in Anspruch zu nehmen.



 
..das "ekelerregende Aussehen" find ich gut. Wer beurteilt das? "Hearns, i find Ihren Hund schiach, steigens aus...." :D

LG
Ulli
 
Ich habe einmal eine Diskussion am U-Bahn Bahnsteig mitverfolgt, als eine Dame mit Westie von einem Bediensteten der Wr. Verkehrsbetriebe bezüglich der Maulkorbpflicht angesprochen worden ist. Diese hat nur gelacht und gesagt, dass wenn er ihrem Hund einen bastelt, sie diesen gerne verwendet (wobei ich nicht glaube, dass sie es getan hätte).

Sowas regt mich dann schon auf, da ich viele aggressiven kleinen Hunde kenne, die dann, wenn ich sie übersehe, meinen in der U-Bahn angreifen. Sicher wird er nicht (schwer) verletzt, aber es ist trotzdem volle unnötig. Von dem her finde ich, dass es sich diese Leute zu leicht machen, in dem sie sich auf die Größe des Hundes ausreden. Dann sollen sie diesen halt in einer Box oder Hundetasche transportieren.

P.S. Meine Tierärztin hat mir letztens gesagt, dass diese Nylon-Schlaufen mittlerweile verboten sind. (Ich meine nicht die Plastikbeißkörbe, sondern diese unangenehmen Dinger: http://images.google.at/images?q=tbn:sBmkjVYg1lEJ:http://www.funktrainer.de/images/beissk.thumb)
 
Mich haben sie mal aus der Ubahn geschmissen ,da mein Hund nur das Halt hatten,und ich denBeissi vergessen hab.Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht das du mit einem sehr grossen Hund bei weiten öffters ,also ich immer darauf aumerksam gemacht wirst,das du einen Beissi haben musst.


Lg Denise&cosimo
 
mein scheißer ist etwa so groß wie ein border collie ... und hin und wieder fahr ich ohne angelegtem beißkorb, mit ist er aber immer; darauf angesprochen wurde ich noch nie - er sieht einfach zu brav aus, leider :rolleyes:
 
Einmal musste ich mit meinen 2en ohne Beisskorb öffentlich fahren, da es eigentlich gar nicht geplant war Öffi zu fahren.:rolleyes:
Mit 2 großen Hunden in einem Bus der voll war, war das schon ziemlich unangenehm. Angemotzt hat mich keiner, dafür aber böse angesehen:cool: Nur mir blieb leider nichts anderes übrig.
Aber sowas werde ich in Zukunft vermeiden:)
 
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