Hunde in der Mietwohnung ...

glory

Super Knochen
hallo!

aus aktuellem anlass eröffne ich diesen thread und bitte um eure erfahrungen bzw. wissen zu diesem thema!

ausgangssituation:
wir wohnen in eienr mietwohnung und haben 2 hunde. laut mietvertrag ist eine haustierhaltung ohne genemigung nicht gestattet, deswegen haben wir BEVOR wir den ersten hund zu uns genommen haben, die hausverwaltung angerufen und gefragt ob das in ordnung wäre, wenn wir hunde in unserer wohnung halten. daraufhin die hausverwaltung: "überhaupt kein problem, solange sich keiner beschwert!" die hausverwaltung fand es sogar unnötig, eine schriftliche bestätigung dafür zu schicken (wir hatten extra danach gefragt und wollten eine haben)!

daraufhin haben wir aber sicherheitshalber die hunde NICHT in dieser wohnung in wien gemeldet, sondern bei meinem freund im burgenland (ist keine mietwohnung!).
wir wollten einfach auf nummer sicher gehen, außerdem sind die hunde ja nicht immer in wien sondern oft im burgenland - wir wohnen quasi in wien und im burgenland.

alles hat gepasst - über ein jahr lang! auch keine beschwerden von den anderen mietern (die hunde bellen so gut wie nie und sind superbrav. ich leine sie im stiegenhaus auch immer an etc.).

akutes problem:
einige wohnungen in unserem haus sind zu vermieten, jetzt ist die immobilienmarklerin wieder da. diese hat sich natürlich prompt bei der hausverwaltung beschwert und gestern bekomme ich einen brief in dem steht, dass ich mich an die vereinbarungen im mietvertrag halten soll und die hunde weg müssen.

schock!
ich hab daraufin gleich angerufen und ihnen erklärt, dass ich damals extra deswegen angerufen hatte und dass wir außerdem beschlossen haben, die hunde gar nicht in dieser wohnung zu melden, sondern im burgenland bei meinem freund.
daraufhin die hausverwaltung: "in dieses haus dürfen gar keine hunde, nicht einmal auf besuch!"
auf meine frage hin, wo das stehe hat sie auf die hausordnung verwiesen.

nächster schock!
ich hab dann die hausordnung genauestens durchgelesen und da steht überhaupt nichts drin von hunden - und schon gar nicht, dass nicht einmal welche zu besuch kommen dürfen.
eher im gegeteil: es steht sogar drin, dass der mieter für die beseitigung von verschmutzungen, welche sein haustier verursacht, selbst zuständig ist ...

also ... wie schaut das jetzt (rechtlich) aus? kann die hausordnung nachträglich, einfach so , verändert werden? immerhin ist sie ja bestandteil des mietvertrages und wurde vom vermieter sowie vom mieter unterschrieben! :eek:

help!!
 
Hi!

Schade dass Ihr nicht auf die Bestätigung durch die Hausverwaltung bestanden habt! Gibts bei euch nicht sowas wie nen Mieterschutzverein oder so?
Bei uns könnte man sich da konkret Erkundigungen einholen!

Und was ihr unterschrieben habt ist unterschrieben und damit gültig für euch - und damit auch die Hausordnung - die kann meines Erachtens nicht einfach verändert werden.

Vielleicht bei Leuten die neu zuziehen - aber nicht bei Leuten die schon da wohnen!

Grüßle

Hilde
 
Hi!

Schade dass Ihr nicht auf die Bestätigung durch die Hausverwaltung bestanden habt! Gibts bei euch nicht sowas wie nen Mieterschutzverein oder so?
Bei uns könnte man sich da konkret Erkundigungen einholen!

Und was ihr unterschrieben habt ist unterschrieben und damit gültig für euch - und damit auch die Hausordnung - die kann meines Erachtens nicht einfach verändert werden.

Vielleicht bei Leuten die neu zuziehen - aber nicht bei Leuten die schon da wohnen!

Grüßle

Hilde

wir haben dann deswegen nicht drauf bestanden, weil wir die hunde eh im burgenland gemeldet haben. irgendwie hatten wir anfangs nämlich doch bammel wegen beschwerden etc..
aber beschwerden seitens der mieter gibts überhaupt nicht! dafür von der immobilienmarklerin :mad:

also ich find auch, dass die hausordnung nicht einfach verändert werden kann - wär ja noch schöner ... wofür müsste man dann überhaupt unterschreiben!

das mit dem mieterschutzverein hab ich auch schon in erwägung gezogen ...
 
Ich finde ja die Idee besonders toll, dass Hunde nicht mal zu Besuch kommen dürfen. Haben die einen Knall??? Haltung kann man ja noch verbieten, aber dass die nicht mal zu Besuch kommen dürfen, grenzt ja schon an Verarsche.
Schade, dass ihr die Bestätigung nicht bekommen habt.
Den Namen von der Frau oder dem Herrn, mit dem ihr damals telefoniert habt, habt ihr euch nicht geben lassen, oder?
 
Ich finde ja die Idee besonders toll, dass Hunde nicht mal zu Besuch kommen dürfen. Haben die einen Knall??? Haltung kann man ja noch verbieten, aber dass die nicht mal zu Besuch kommen dürfen, grenzt ja schon an Verarsche.
Schade, dass ihr die Bestätigung nicht bekommen habt.
Den Namen von der Frau oder dem Herrn, mit dem ihr damals telefoniert habt, habt ihr euch nicht geben lassen, oder?

doch, den namen haben wir schon. aber die kann sich nicht mehr daran erinnern, sagt sie :mad:
aber ist das nicht eh wurscht? immerhin sind sie ja wirklich quasi auf besuch da und gar nicht in dieser wohnung gemeldet ...
 
Tut mir leid für dich aber ich habe gerade so ein Verfahren mit der Auflage der Hund muß weg verloren gegen den Hausbesitzer.

lg Gitti
 
Müsste man sich, rein juristisch gesehen, nicht auf die Hausordnung stützen können? Da steht doch nix von Tierhalteverbot, sogar dass man das Tier selber sauber halten muss. Das ist praktisch eine GENEHMIGUNG.
Außerdem solltest du noch mal bei der Hausverwaltung anrufen und nachträglich um diese Bestätigung bitten, wenn sie die nicht mehr haben, sollen sie ein entsprechendes Dokument ausstellen, das bezeugt, dass sie dir damals die Hunde genehmigt haben. Mach halt Druck.

immerhin sind sie ja wirklich quasi auf besuch da und gar nicht in dieser wohnung gemeldet ...
Ganz ehrlich? Das ist dämlich. Damit machst du dich nämlich mitschuldig, schließlich verarschst du die Hausverwaltung ja. So kannste nicht mehr als unschuldiges Opfer purer Ungerechtigkeit ankommen, weil du selber gelogen hast.
 
Tut mir leid für dich aber ich habe gerade so ein Verfahren mit der Auflage der Hund muß weg verloren gegen den Hausbesitzer.

lg Gitti

... und wie war deine situation? waren die hunde in der wohnung gemeldet?
bei uns gibts keinen direkten hausbesitzer sondern das haus gehört einer stiftung ... bei uns läuft alles nur über die hausverwaltung.
 
Müsste man sich, rein juristisch gesehen, nicht auf die Hausordnung stützen können? Da steht doch nix von Tierhalteverbot, sogar dass man das Tier selber sauber halten muss. Das ist praktisch eine GENEHMIGUNG.
Außerdem solltest du noch mal bei der Hausverwaltung anrufen und nachträglich um diese Bestätigung bitten, wenn sie die nicht mehr haben, sollen sie ein entsprechendes Dokument ausstellen, das bezeugt, dass sie dir damals die Hunde genehmigt haben. Mach halt Druck.


Ganz ehrlich? Das ist dämlich. Damit machst du dich nämlich mitschuldig, schließlich verarschst du die Hausverwaltung ja. So kannste nicht mehr als unschuldiges Opfer purer Ungerechtigkeit ankommen, weil du selber gelogen hast.

also die geben mir mit sicherheit keine bestätigung mehr, dass ich hunde in der wohnung halten darf - sie sagen ja, dass sie weg müssen.
wieso lügen? die hunde sind nicht in der wohnung gemeldet und auch nicht immer da - demnach bin ich also schon ein opfer purer ungerechtigkeit :eek:

druck machen will ich erst, wenn ich genau informiert bin ... sonst mach ich womöglich was falsch und bereue es im nachhinein...
 
... und wie war deine situation? waren die hunde in der wohnung gemeldet?
bei uns gibts keinen direkten hausbesitzer sondern das haus gehört einer stiftung ... bei uns läuft alles nur über die hausverwaltung.

Kommt drauf an, wie weit es geht - aber ich hab mal bei einem guten Anwalt gearbeitet, der sich auf Mietrecht usw. spezialisiert hat.... Vielleicht kannst du dir nur mal vorab ein paar Infos holen, wie es denn wirklich für dich aussieht.
 
... und wie war deine situation? waren die hunde in der wohnung gemeldet?
bei uns gibts keinen direkten hausbesitzer sondern das haus gehört einer stiftung ... bei uns läuft alles nur über die hausverwaltung.

Bei mir war es so das ich eine mündliche Genehmiung der Hausverwaltung hatte die aber leider nie belegt wurde wie bei dir!
Der Hund ist hier gemeldet aber das war irrellevant da ein Hundehalteverbot auch für Besuchshunde gilt. (Aussage des Richters)
Alle Mieter des Hauses waren mit der weiteren Hundehaltung einverstanden und haben dies auch mit ihrer Unterschrift bestätigt was aber nicht berücksichtigt wurde.

lg Gitti
 
Kommt drauf an, wie weit es geht - aber ich hab mal bei einem guten Anwalt gearbeitet, der sich auf Mietrecht usw. spezialisiert hat.... Vielleicht kannst du dir nur mal vorab ein paar Infos holen, wie es denn wirklich für dich aussieht.

Ich wollte Einspruch erheben aber 2 unabhängige Anwälte haben gesagt das der Kläger im Recht ist und keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht.

lg Gitti
 
Bei mir war es so das ich eine mündliche Genehmiung der Hausverwaltung hatte die aber leider nie belegt wurde wie bei dir!
Der Hund ist hier gemeldet aber das war irrellevant da ein Hundehalteverbot auch für Besuchshunde gilt. (Aussage des Richters)
Alle Mieter des Hauses waren mit der weiteren Hundehaltung einverstanden und haben dies auch mit ihrer Unterschrift bestätigt was aber nicht berücksichtigt wurde.

lg Gitti

na prost mahlzeit!! da kann ich mich ja auf was gefasst machen!
allerdings verstehe ich das argument des richters überahupt nicht weil wenn er sagt, dass das hundehalteverbot auch für besuchshunde gilt ist diese schlussfolgerung unlogisch! wenn ein hund zu besuch kommt, halte ich den hund ja nicht. hundehaltung ist eindeutig anders definiert als hundebesuch!

anders würds ausschauen, wenn im mietvertrag drinsteht, dass ein hundeverbot vesteht ... aber hundehalteverbot ist etwas ganz anderes.
 
... und wie war deine situation? waren die hunde in der wohnung gemeldet?
bei uns gibts keinen direkten hausbesitzer sondern das haus gehört einer stiftung ... bei uns läuft alles nur über die hausverwaltung.

wenn es zu einer stiftung gehört, dann wird diese wohl nicht erfreut sein, wenn es über die öffentlichkeit (ombudsmann, zeitung) geht oder :rolleyes:
 
Das gilt aber nur bei Mietwohnung oder? Ich hab nämlich ne Eigentumswohnung und da darf ich ja wohl schon entscheiden, ob ich einen Hund halten möchte oder nicht? Oder? :confused: Nur mal so rein Interesse halber.
 
na prost mahlzeit!! da kann ich mich ja auf was gefasst machen!
allerdings verstehe ich das argument des richters überahupt nicht weil wenn er sagt, dass das hundehalteverbot auch für besuchshunde gilt ist diese schlussfolgerung unlogisch! wenn ein hund zu besuch kommt, halte ich den hund ja nicht. hundehaltung ist eindeutig anders definiert als hundebesuch!

anders würds ausschauen, wenn im mietvertrag drinsteht, dass ein hundeverbot vesteht ... aber hundehalteverbot ist etwas ganz anderes.

Ich kann dir nur sagen nachdem ich diese Klage verloren habe geht der Hausherr jetzt gegen alle Tierbesitzer im Haus vor es sind 2 weitere Klagen im laufen (1 Hund und eine Katze).

lg Gitti
 
Ich hab auch nur ne mündliche Genehmigung.

Falls es soweit kommen würde, das die wollen, das Alina weg muss such ich mir ne andere Wohnung.
 
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