Hunde anhängen

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samily

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Ist es eigentlich noch erlaubt, Hunde - auch nur kurzfristig - anzubinden? Ist doch eigentlich laut Tierschutzgesetz verboten oder?
 
Bundestierschutzgesetz:

Bewegungsfreiheit
§ 16. (1) Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier
Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird.
(2) Das Tier muss über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen
angemessen ist.
(3) Die dauernde Anbindehaltung ist verboten.
(4) Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an
mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren, soweit dem nicht zwingende rechtliche oder technische Gründe
entgegenstehen. Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung festzulegen,
welche Gegebenheiten als zwingende rechtliche oder technische Gründe anzusehen sind.
(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen
Zustand gehalten werden.
(6) Wildtiere dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, angebunden gehalten werden. Unberührt
bleibt die Ausbildung von Greifvögeln im Rahmen der Beizjagd.
Füttern und Tränken
 
(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen
Zustand gehalten werden.

Eben DIESEN Absatz hatte ich im Kopf, als ich die BG-Prüfungsordnung des ÖKV durchgelesen habe. Damit verstößt der ÖKV doch eigentlich eindeutig gegen das Tierschutzgesetz oder? Also unser Amtstierarzt hat das so gesehen. Eigentlich darfst nach diesem Satz nicht mal den Hund vor dem Geschäft anbinden......
 
(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen
Zustand gehalten werden.

Eben DIESEN Absatz hatte ich im Kopf, als ich die BG-Prüfungsordnung des ÖKV durchgelesen habe. Damit verstößt der ÖKV doch eigentlich eindeutig gegen das Tierschutzgesetz oder? Also unser Amtstierarzt hat das so gesehen. Eigentlich darfst nach diesem Satz nicht mal den Hund vor dem Geschäft anbinden......

naja.. so gesehen müßten dann alle hunde in österreich frei rumlaufen, denn dann dürft ich ihn auch nicht an einer leine (zum spazieren gehen) "halten" :cool:

ich glaub hier ist schon ein unterschied ob es sich um ein kurzfristiges anbinden handelt (vorm supermarkt,.. ) od. ob der hund an einer kette/leine "gehalten" (also daheim, vorm haus,..) wird. und letzteres ist nunmal mittlerweile auch stundenweise nicht mehr erlaubt.

(stell mir das grad bildlich vor... bei einem agilityturnier mit ca. 200 hunden die alle frei rumlaufen od. in autos gekocht werden, weil sie nicht angebunden werden dürfen...)
 
Zuletzt bearbeitet:
meine güte...

jetzt laßt doch mal die leute in ruhe die sinnvoll mit ihren hunden arbeiten wollen...
die hunde werden ja von heute auf morgen einfach an nen baum gebunden....
die hunde die die prüfung machen haben normal kein problem damit da es ja geübt und trainiert wird

kümmerts euch mal lieber um die hunde ( tiere ) die wirklich tierschutz brauchen als wieder alles andre verrückt zu machen...

ma kanns au übertreiben
 
naja.. so gesehen müßten dann alle hunde in österreich frei rumlaufen, denn dann dürft ich ihn auch nicht an einer leine (zum spazieren gehen) "halten"
Nein, also an der leine führen und - wie in der ÖKV-PO gefordert - anbinden, hängenlassen, alleinlassen und gucken, wie er alleingelassen auf vorbeigehenden hund reagiert - sind wohl welten....

ich glaub hier ist schon ein unterschied ob es sich um ein kurzfristiges anbinden handelt (vorm supermarkt,.. ) od. ob der hund an einer kette/leine "gehalten" (also daheim, vorm haus,..) wird. und letzteres ist nunmal mittlerweile auch stundenweise nicht mehr erlaubt.
laut unserem ata nicht, der hat uns darauf hingewiesen, als wir kurz unsere hände frei brauchten und hunde neben uns platz lagen, leinen locker um einen laternenpfahl gelegt, also nicht auf zug, nicht angehängt, nicht allein und nicht stundenweise

(stell mir das grad bildlich vor... bei einem agilityturnier mit ca. 200 hunden die alle frei rumlaufen od. in autos gekocht werden, weil sie nicht angebunden werden dürfen...)
genau das wurde von uns verlangt, wir mussten autos in die zone stellen und hunde in die käfige versorgen während wir die hände frei brauchten....
 
meine güte...

jetzt laßt doch mal die leute in ruhe die sinnvoll mit ihren hunden arbeiten wollen...
die hunde werden ja von heute auf morgen einfach an nen baum gebunden....
die hunde die die prüfung machen haben normal kein problem damit da es ja geübt und trainiert wird

kümmerts euch mal lieber um die hunde ( tiere ) die wirklich tierschutz brauchen als wieder alles andre verrückt zu machen...

ma kanns au übertreiben

ICH mache überhaupt niemanden verrückt. Aber: Wenn alle sich an das TSCHG zu halten haben und das auch umgesetzt wird, warum dann nicht der ÖKV?
Von "von heute auf morgen" hat niemand geschrieben bzw. gesprochen. Und wenn ich mir so anschau (Auch Artikel hier im Wuff: Stachel und Würger-Fotos zum 60er-Jubiläum....) dann muss ich ehrlich sagen, wer sich "gewaltfreie Hundeausbildung" auf die Fahnen schreibt, nur weils grad "in" ist, sollte auch in 101 Jahren was dazugelernt haben.....
Gesetze sollten halt auch vor ÖKV-Hundeplätzen nciht haltmachen, das hat nichts mit "in Ruhe lassen" zu tun, ich frage mich nur, wie ein "offizieller Verband" eine PO erstellen kann, die dem TschG widerspricht bei exakter Auslegung, mehr nicht.
Ich bin kein militanter Tierschützer, aber ich finde halt auch, dass man nicht eine Monopolstellung dafür nützen können sollte, bestehende Gesetze völlig offen nicht einzuhalten....

Und was "sinnvoll" ist, nun, darüber möchte ich hier keine Diskussion vom Zaun brechen, aber soviel möchte ich schon anmerken: Sinnhaftigkeit liegt im Auge des Betrachters und nur weil ein paar Hundsplatzler Unterordnung als Sport für "sinnvoll" halten, muss es deshalb noch lange nicht so sein ,-)

Was deinen Wunsch, "in Ruhe gelassen zu werden" betrifft, nun, das ist sicher oft so, dass sich das einige wünschen. Nur: Schlimmeres macht aus Schlimmen niemals Gutes!
Nur weil es Schlimmeres gibt, als einen Hund anzubinden, heißt das nicht, dass es deshalb gut wird.
Im Übrigen habe ich mich an der Foren-Überschrift orientiert, die da lautet "Recht und Gesetz Dieses Forum bietet Platz für alles, was rechtliche Fragen, Hundehaltegesetze, Verordnungen oder ähnliches betrifft."
Es war eine rechtliche Frage, betrifft Hundehaltegesetz und sollte hiermit Platz haben, ob du in Ruhe gelassen werden willst oder nicht, sollte dafür nicht relevant sein, wenn du dich nicht betroffen fühlst, zwingt dich ja niemand, einen Beitrag zu lesen oder gar an der Diskussion aktiv teilzunehmen......
 
Zuletzt bearbeitet:
ich meinte damit nur... das mann sich lieber um die schwarzen schafe kümmern sollte die ihre hunde wirklich an ketten halten.. keinen auslauf bekommen .. um die die ihre hunde mittels unfairen mitttel zum sportgerät degradieren damit der hund fuktioniert...
NUR da schaut jeder weg :mad:

und nicht denen lästig tun soll die wir wir alle auf unsre hunde schauen...
also auf die hunde die es kennen ( agi sport ) mal enspannt neben dem hundehalter an lockerer leine am stuhl / pfahl oder sonst was angebunden währen der läufe sind ;)))

hundesport kann sehr wohl ne sinnvolle beschäftigung für hund hund halter sein wenn mit faiplay ausgebildet wird.. und das es net immer nur mit guzi guzi geht is ja wohl au klar.. heißt jetzt aber nicht das die alternatieve kralle. tele.. schläge oder sonst was sein muss oder sollte
 
1.) Kannst du nicht wissen, wobei ich wegschaue und wo nicht, also bitte keine Unterstellung. Ich habe sachlich gefragt und Unterstellungen als Antwort sind nicht wirklich dienlich.
2.) Finde ich es bedenklich, dass du dich so angegriffen fühlst bzw. dass du die Frage nicht verstanden hast. Die Frage war schlicht, ob die ÖKV-PO gesetzeskonform ist oder nicht.
Wer so argumentiert wie du, wer sich so angegriffen fühlt, nun, bei dem gehe ich davon aus, dass ein wunder Punkt getroffen wurde. Ich habe niemandem Tierquälerei unterstellt, es ging klipp und klar um die PO. Es wundert mich, dass du dann solche Argumente aus der Kiste holst.

Und in Ruhe lassen, naja, also in Ruhe gelassen wird auf vielen Plätzen noch viel zu viel, und in Ruhe arbeiten, ja, das wünschen sich wie gesagt oft genau die Richtigen, das "in Ruhe arbeiten" kenne ich auch noch und das gibts auch heute noch.
Nicht mit guziguzi? Also wären wir jetzt in der Schule würde das Kommentar dazu lauten: Thema verfehlt, setzen.
Der Titel ist nicht: Positive/Negativer Verstärkung oder Positive/Negative Strafe (darüber können wir uns gerne extra auch unterhalten, aber eher weniger in einem Rechtsthread).
Wie gesagt, für dich noch einmal gerne als Wiederholung, die Fragestellung lautete: Ist die PO dem TschG entsprechend oder nicht?
Wenn du eine Antwort darauf weißt, würde ich mich freuen, ansonsten würde ich dich bitten, den Thread nicht weiter mit den üblichen "ich will in Ruhe am Hundeplatz arbeiten wie ich will und tun was ich will weil es kann ja sinnvoll sein" zuzumüllen. Danke.

Ich will hier nicht über Sinn oder Unsinn debattieren, wer genau gelesen hat, wird gemerkt haben, dass ich diese Regelung bzw. diesen Satz selbst nicht für sinnvoll halte.
Nur: Wenn ich mit 70 km/h in einer 30er-Zone angehalten werde, kann ich auch nicht mit dem Beamten debattieren, ob der 30er an dieser Stelle sinnvoll ist oder nicht.
Dasselbe hier:
Den betreffenden Absatz gibt es, ob sinnvoll oder nicht, wäre eine andere Diskussion. Da hätte der gute alte ÖKV ja auch seine Beteiligung und sein Jahrhunderte altes Wissen *gg* sinnvoll bei der Erstellung des TschG einbringen können.
Die Frage ist nur, ob sich der ÖKV so offen über diesen Absatz hinwegsetzen soll oder ob es noch einen Absatz gibt, in dem vielleicht steht c) ausgenommen ÖKV Prüfungen und Vorbereitung zu einer solchen........
 
Zuletzt bearbeitet:
samily,

ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß Dein ATA und das Tierschutzgesetz in Ö "halten" im Sinne von "Haltung, Lebensraum, Besitzen, Dauerunterbringung" mit "halten" im Sinne von "festhalten, führen, sichern ..." verwechseln.

Das was das Tierschutzgesetz meint, ist die alltägliche Unterbringung des Hundes - der eben sein Leben nicht "angebunden" fristen darf.

Selbstverständlich kann der Hund vorübergehend am Laternenpfahl, am Haken vor dem Einkaufsgeschäft, am Auto-Abschlepphaken beim Ausladen oder sonstwo angebunden werden; insbesondere eben auch dann, wenn man die Hände frei braucht.

WEnn man dies "halten" so mißverstehen will, dann darf beim Beschlagen kein Pferd mehr angebunden werden - die Hufschmiede möchte ich sehen, die dann nicht ihren Beruf aufgeben!

Das alles ist doch ein sprachliches Mißverständnis - und kann eigentlich doch überhaupt nicht ernst gemeint sein, oder?

Viele Grüße
 
Doch, das war bitterböse ernst gemeint.
Das Pferde-Argument stimmt nicht, weil es für Pferde im TschG keinen Zusatzpunkt gibt und somit nur Punkt 3 (dauernde Anbindehaltung verboten) zutrifft. Für Pferde gilt ja auch nicht der 90-Tage-Punkt, der für Kühe zutrifft, die ja auch noch immer angebunden gehalten werden dürfen bis auf die 90 Tage.
Für Hunde und Wildtiere eben der Zusatzpassus "keinesfalls angebunden, auch vorübergehend verboten". Und sobald ich die Leine wo anbinde, ist der Hund zumindest "vorübergehend angebunden, was ja keinesfalls sein darf".

Halter eines Hundes bin ich immer, wenn der Hund (laut Definitionsbestimmung im TschG) bei mir ist, also "ständig oder vorübergehend in meiner Obsorge". Da steht nix von "mit Haltung ist das eigentliche Zuhause des Hundes gemeint"....
Halten darfst nicht mit "Leinehalten" verwechseln und "Haltung" findet eben nicht nur zu Hause am Hof statt. Wenn ich die Leine in der Hand halte, so führe ich den Hund und betreibe keine Anbindehaltung ;-)
Dass es unsinnig ist und Auslegungssache ist mir klar, aber ob das auch dem ÖKV klar ist bzw. hatte der nix mitzureden beim TschG?
 
........laut unserem ata nicht, der hat uns darauf hingewiesen, als wir kurz unsere hände frei brauchten und hunde neben uns platz lagen, leinen locker um einen laternenpfahl gelegt, also nicht auf zug, nicht angehängt, nicht allein und nicht stundenweise.....

sorry, dem hätte ich aber schon nahegelegt, sich um die WICHTIGEN Aufgaben eines ATAs zu kümmern :rolleyes:
 
Ähm Hallo... Sind hier mal wieder die I-Tupferlreiter unterwegs...? :eek::p:D

Was ist denn das für ein ATA?
 
Man könnte natürlich auch eine Petition verfassen und die gesammelten Werke dann dem ÖKV übergeben :rolleyes::cool:
 
einer der offenbar viel zeit hat.

dann darf man allerdings das anhängen auch nicht beim hfs verlangen und ich darf dann mit dem hund in jedes geschäft ???!!??
odr????
 
Dann bin ich laut diesem ATA ein Tierquäler nur weil ich meinen Hunden beigebracht habe das es nichts schlimmes ist auch mal für ein paar Minuten wo angebunden zu sein und sich dabei Still zu verhalten?! :rolleyes::eek:

Schande über mich! :D
 
Bezüglich des Anbindens bei einer BH-Prüfung - das Anhängen kann auch am Platz gemacht werden (damit eben kein öffentlicher Ort). Viele Richter machen das auch, wenn es die Gegebenheiten des Hundeplatzes zulassen, eben im Hinblick des Tierschutzgesetzes.;)
 
was hat das mit öffentlichem Ort zu tun???

heißt das, in meinem privaten, nichtöffentlichen Garten, darf ich den Hund anhängen (an der Kette halten)?
 
"Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden"

So heißt der Satz im TSchG. Sie dürfen angebunden nicht GEHALTEN werden, und dies "gehalten werden" bezieht sich auf die Haltung, nicht auf Training/erziehung/Anleinen usw

Braucht es wirklich einen Juristen hier, damit der Unterschied klar wird?

Klar dürfen Hunde auf Ausstellungen, Turnieren, im Training, vor Geschäften "angebunden" werden - auch weiterhin. Sie sind da zwar angebunden, werden aber (hoffentlich) nicht angebunden "gehalten" - das wäre der Fall, wenn sie zu Hause auch an der Leine oder Kette hängen würden!

 
Ich sehe da auch einen Unterschied, eben durch das Wort "Haltung".
Mit "auch nicht vorübergehend" sind da mMn mindestens mehrere Stunden bis ein paar Tage gemeint, eher nicht die 10 Minuten vor dem Geschäft beim Einkaufen....?
 
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