Hunde anhängen

  • Ersteller Ersteller samily
  • Erstellt am Erstellt am
Ich sehe da auch einen Unterschied, eben durch das Wort "Haltung".
Mit "auch nicht vorübergehend" sind da mMn mindestens mehrere Stunden bis ein paar Tage gemeint, eher nicht die 10 Minuten vor dem Geschäft beim Einkaufen....?

:)Bundestierschutzgesetz:

Bewegungsfreiheit
§ 16. (1) Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier
Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird.
(2) Das Tier muss über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen
angemessen ist.
(3) Die dauernde Anbindehaltung ist verboten.
(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen
Zustand gehalten werden.

Das VORÜBERGEHEND bezieht sich auf die Anbindehaltung. Also in der Praxis: Anbindehaltung auch nicht "nur" einen Monat, weil usw usw

Selbstverständlich darf ein Hund kurzzeitig, ob in der Wohnung, ob draußen, im Gart6en, ob wo auch immer, mal irgendwo angehängt werden, da dies mit der Anbindehaltung überhaupt nichts zu tun hat.
 
Oben