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LilaLuna
Guest
Fakt ist es gibt Gesetze die leider sind wie sie sind und im Nachhinein nicht zu ändern sind. Das NÖ Jagdgesetz sieht den Abschuss streunender Katzen und Hunde vor es sei denn sie sind als Arbeitshunde (Jagdhunde, Rettungshunde, Blindenhunde) gekennzeichnet, dann dürfen sie nicht abgeschossen werden auch nicht wenn sie dem Besitzer ausgekommen sind. Warum weigert man sich dann seinem Hund einfach mal ein Signalhalsband anzulegen (orange oder gelb) um ihn als solchen zu kennzeichnen. Weiters gibt es ein Infoblatt des Niederösterreichisches Jagdverbandes http://www.noeljv.at/Huka.pdf
Ja es ist schade das das Gesetz in NÖ so ist, ich kann auch ned Auto fahren wie ich will und mich nicht dran halten. Ich finde da könnte man zum Schutz seines 4 Beiners einfach mal vorsorgen weil soviel ist klar der Jäger war im Recht ob es einem nun passt oder nicht und er hat es ordnungsgemäß gemeldet.
Ja es ist schade das das Gesetz in NÖ so ist, ich kann auch ned Auto fahren wie ich will und mich nicht dran halten. Ich finde da könnte man zum Schutz seines 4 Beiners einfach mal vorsorgen weil soviel ist klar der Jäger war im Recht ob es einem nun passt oder nicht und er hat es ordnungsgemäß gemeldet.