Hund vom Züchter aus dem Ausland

  • Ersteller Ersteller Leni
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Also so viel ich weiß, können Welpen bis zu 6 Monaten ohne Tollwutimpfung nach Österreich einreisen. Mit 12 Wochen Tollwut impfen???? Ist viel zu früh.
Normalerweise impfen die TÄ mit ca. einem halben Jahr gegen Tollwut.
Wenn ich falsch liege, bitte korrigieren :D

lg
forintos
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, also eigentlich impft man Tollwut mit ca. 12 und mit ca. 16 Wochen und dann jährlich wieder. Soll der Hund mit 6 Monaten schon im Ring stehen, kann man spätestens mit 4 Monaten impfen - denn Tollwut wird ja normalerweise bei der ersten Impfe in zwei Phasen (zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen) geimpft, und die Impfung muss ja schon 30 Tage alt sein wenn der Hund an der Austellung teilnimmt!

Über Impfungen wird aber viel gestritten, wann, wie, wo, am Ende wird das jedem selbst überlassen. Ich weiß von einer Züchterin, der es passierte, dass ihr Welpe erst mit sechs Monaten geimpft werden sollte. Er infizierte sich noch davor mit Tollwut und konnte nur noch eingeschläfert werden, deswegen empfiehlt sie ihren Welpenkäufern so früh wie möglich zu impfen.

Hier auch noch Links dazu:
http://www.tierservice.com/deutsch/info/hund/reise/reisebestimmungen_hunde.asp?land=oesterreich
http://www.bergtierarzt.de/Service/Tiere_auf_Reisen/hauptteil_tiere_auf_reisen.html
http://www.zuechtervermittlung.de/Hunde/Hundeinfos/Einreise1.html#Anker-Oester

Die Seite des auswärtigen Amtes, da sollte man noch mehr finden:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/...er/laender_ausgabe_html?type_id=5&land_id=128

Wahrscheinlich braucht man das gar nicht alles - aber lieber, lieber zu vorsichtig als dann irgendwo festsitzen!

@Leni
Dein Welpe muss einen EU-Heimtierausweiß kriegen! (normalerweise kriegen den die Züchter mittlerweile automatisch - ich sag' nur...)
 
#@Leni
Dein Welpe muss einen EU-Heimtierausweiß kriegen! (normalerweise kriegen den die Züchter mittlerweile automatisch - ich sag' nur...)#

Ich denke mal den bekommt man ja sowieso wenn der Hund dort geimpft und gechipt wird oder? nachdem ich ja passport u. Impfpass bekomme wird es wohl dieser Ausweiß sein. danke trotzdem ich werd halt mal nachfragen.
 
Ilio schrieb:
@Leni
Dein Welpe muss einen EU-Heimtierausweiß kriegen! (normalerweise kriegen den die Züchter mittlerweile automatisch - ich sag' nur...)

Leider ist das ein verbreiterter Irrtum! Ein Welpe mit 8.Wochen darf keinen EU-Heimtierpass besitzen.

Um einen EU-Heimtierpass überhaupt ausstellen zu dürfen, muß der Hund
1) eine Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) haben
2) eine gültige Tollwut

Da ich aber einen Welpen erst ab 12.Wochen impfen kann, bekommt er auch keinen EU-Pass!

Hier noch ein Zitat von einen Mail von der Österr. Tierärztekammer!

Gerne bestätigt Ihnen die Österreichische Tieräztekammer, dass Sie mit
Ihrer Auffassung Recht haben, dass für die Ausstellung eines
EU-Heimtierausweises für Hunde, Katzen und Frettchen diese eindeutig
gekennzeichnet und gültig gegen Tollwut geimpft sein müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Kammeramtsdirektor i. A.:
Dr. Richard Elhenický
Österreichische Tierärztekammer
Biberstraße 22/4, 1010 Wien
Tel.: +43/1/512 17 66
Fax: +43/1/512 14 70
oe@tieraerztekammer.at
www.tieraerztekammer.at

Ich weiß, leider stellen viele Tierärzte aus Unwissenheit einen Pass früher schon aus, aber Sie haften auch dafür, wenn etwas passiert!

LG
Sonja
 
also werd ich wohl wirklich einen normalen passport und einen normalen impfpass bekommen und dann wenn ich hier tollwut impfen lasse den EU Heimtierausweiß beim TA bekommen oder??

gibts also keine probleme wenn ich ohne EU Ausweiß nach Österreich einreise?
 
Nein, es gibt keine Probleme!

Es ist ja noch ein Welpe und ist noch nicht Tollwut geimpft, wie auch, mit 8. Wochen mit möglich!

Du darfst ja auch mit einen Welpen ohne Tollwut in jede Ausstellung!

Wollte auch für meine Welpen gleich einen EU-Pässe haben und meine TA hat dieses verweigert, weil sie es nicht darf!
 
Zur Sicherheit werde ich Morgen auf der Grenze nachfragen.

Fahre nämlich Morgen mit meiner Kleinen in die CZ decken!!!

LG
Sonja
 
groeni schrieb:
Nein, es gibt keine Probleme!

Es ist ja noch ein Welpe und ist noch nicht Tollwut geimpft, wie auch, mit 8. Wochen mit möglich!

Du darfst ja auch mit einen Welpen ohne Tollwut in jede Ausstellung!

Wollte auch für meine Welpen gleich einen EU-Pässe haben und meine TA hat dieses verweigert, weil sie es nicht darf!


mhm...ist sogar besser, wenn er keine tollwut hat ei der ausstellung ;) :D
 
Sonja!

Gestern hatte ich ein Gespräch mit einem Amtstierarzt über das Thema EU Pass. Er meinte sinngemäß, daß natürlich auch Welpen ohne TW Impfung einen EU Impfpass bekommen können, sofern sie gekennzeichnet sind. Aufgrund deines mails wird er sich daher mit dem Herrn Kammeramtsdirektor, der ja kein Tierarzt ist, in Verbindung setzen und mich über das Gespräch informieren. Vielen Tierärzten Unwissenheit zu unterstellen scheint mir daher nicht gerade gerechtfertigt!

LG

Doron
 
doron schrieb:
Sonja!

Gestern hatte ich ein Gespräch mit einem Amtstierarzt über das Thema EU Pass. Er meinte sinngemäß, daß natürlich auch Welpen ohne TW Impfung einen EU Impfpass bekommen können, sofern sie gekennzeichnet sind. Aufgrund deines mails wird er sich daher mit dem Herrn Kammeramtsdirektor, der ja kein Tierarzt ist, in Verbindung setzen und mich über das Gespräch informieren. Vielen Tierärzten Unwissenheit zu unterstellen scheint mir daher nicht gerade gerechtfertigt!

LG

Doron

Liebe Doron,

ich kann nur dieses weitergeben, das mit 1) Tierärztkammer und 2) mein Tierarzt mir sagt.

Habe deshalb auch direkt mit der Tierärztekammer gesprochen und die haben es mit mündlich und schriftlich bestätigt, das ein Welpe ohne Tollwut keinen EU-Pass besitzen darf!

Die Vorraussetzungen für die Ausstellung eines EU-Passes ist
1) Kennzeichung
2) gültige Tollwut

Die Tierärztekammer versucht die Tierärzte aufzuklären. Das mit der Unwissenheit kam auch von der Tierärztekammer!!!

LG
Sonja
 

Stand: Oktober 2004

Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden,
Katzen, Frettchen im Reiseverkehr
ab 1. Oktober 2004

Geltungsbereich
Die Bestimmungen gelten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
sowie des EWR:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Heimtiere
Als Heimtiere gelten Hunde, Katzen, Frettchen, Wirbellose (ausgenommen Bienen
und Krebstiere), tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel (ausgenommen
Geflügel) sowie Nager und Hauskaninchen, die ihre Eigentümer oder eine andere
natürliche Person, die während der Verbringung im Auftrag des Eigentümers für
die Tiere verantwortlich ist, begleiten und nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand
eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein.
Außer für Hunde, Katzen und Frettchen sind derzeit noch keinerlei
Bescheinigungen festgelegt.

Hunde, Katzen, Frettchen
Seit 3. Juli 2004 kann für Hunde, Katzen und Frettchen, die im Reiseverkehr zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mitgenommen werden, ein Heimtierausweis (pet pass) bei allen in Österreich freiberuflich tätigen Tierärzten ausgestellt werden.

Kennzeichnung
Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder
durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.

Ausweis
Für jedes Tier muss ein Ausweis mitgeführt werden, der von einem von der
zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut mit einem inaktivierten Impfstoff mit
einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) vorgenommen wurde.

Mitgliedstaaten mit zusätzlichen Anforderungen
Bis zumindest Juli 2009 dürfen Hunde, Katzen und Frettchen in das Hoheitsgebiet
Irlands, Maltas, Schwedens und des Vereinigten Königreichs nur eingeführt
werden, wenn folgende zusätzliche Anforderungen erfüllt sind:

Es muss im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gemäß den
Übergangsbestimmungen, erhältlich bei den österreichischen Amtstierärzten) bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde.

Zusatzbestimmungen zur Zecken- und Bandwurmbehandlung
(www.defra.gov.uk, www.agriculture.gov.ie, www.sjv.se)
Für die Einreise nach Norwegen und Finnland ist ebenfalls eine Bandwurm-
behandlung erforderlich. (www.mattilsynet.no, www.mmm.fi )
Übergangsbestimmungen ab 1. Oktober 2004 bis spätestens 29.
September 2005
Die oben genannten Bedingungen zum Heimtierpass und zur Kennzeichnung sind seit 3. Juli 2004 verpflichtend. Abweichend davon können Hunde, Katzen und Frettchen jedoch auch noch unter folgender Bedingung im Privatreiseverkehr in der EU verbracht werden:

Ein internationaler Impfpass mit einer vor dem 1. Oktober 2004
durchgeführten gültigen Tollwutimpfung kann auch verwendet werden, wobei der Pass den Bestimmungen für den Heimtierpass gleichwertig sein muss.
Eine Kennzeichnung der Tiere ist jedenfalls erforderlich. Der internationale
Impfpass kann bis zur nächsten Tollwut-Wiederholungsimpfung, die innerhalb eines Jahres durchgeführt werden muss, also spätestens bis 29. September 2005, für Reisen innerhalb der EU verwendet werden.
Für österreichische Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb Österreichs mitgenommen werden, ist die Ausstellung eines EU-Heimtierpasses nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Dr. Amely Krug-Putz
Abteilung IV/B/8



http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0293&doc=CMS1098110923401
(letztes Update Mai 2005)

Welpen werden in den Bestimmungen überhaupt nicht erwähnt.
Wie forintos schon geschrieben hat, dürfen (durften zumindest bisher) Welpen auch ohne Tollwut-Impfung nach Österreich einreisen. Ich denke, es ist letzten Endes Auslegungssache, sprich: juristische "Pitzelei"... der Kammeramtsdirektor der Tierärztekammer ist Jurist ... ;)
 
Ich wollte einen Welpen aus England importieren. Damals wurde mir (von der Landwirtschaftskammer) gesagt, dass die Mutter des Welpen eine Tollwutimpfung haben müsse, damit alles ok wäre. Das war vor 2 Jahren.
 
Hi

Habe deshalb auch direkt mit der Tierärztekammer gesprochen und die haben es mit mündlich und schriftlich bestätigt, das ein Welpe ohne Tollwut keinen EU-Pass besitzen darf!

Unsere Zuchtwartin hat mit 3!!! Amtstierärzten und der Ärztekammer gesprochen und es wurde ihr bestätigt das man z.B für die Ausreise nach D- brauch eich für einen meiner Welpenkäufer- einen EU Pass haben muss, aber ein 8 Wochen alter Welpe wie bisher die Tollwut NICHT haben muss. Also es wird nur der Chip und Kennung eingetragen. Vielleicht sollten sich die Herrschaften mal einig werden, wer was sagt?

Die Vorraussetzungen für die Ausstellung eines EU-Passes ist
1) Kennzeichung
2) gültige Tollwut

Angeblich nicht bei Welpen.

Die Tierärztekammer versucht die Tierärzte aufzuklären. Das mit der Unwissenheit kam auch von der Tierärztekammer!!!

Komisch das sie dann Zuchtwarten andere Auskünfte gibt????? Also jetz wundere ich mich nur noch.
lg Uschi & Rudel
 
Salinoa!

Hast du vielleicht diesen Absatz überlesen:

... Verbringen von unter 12 Wochen alten Welpen
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 998/2003 gestattet Österreich das Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen, die jünger als 3 Monate alt sind, sofern: jedes Tier mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet ist,

für jedes Tier ein Heimtierausweis mitgeführt wird,

das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Dr. Amely Krug-Putz Abteilung IV/B/8 E-Mail: amely.krug@bmgf.gv.at

Ist doch eindeutig!

Und - warum sollte daher, nach Meinung des Herrn Kammeramtsdirektors, die Ausstellung eines Heimtierausweises für Welpen verboten sein?

LG

Doron
 
@Doron
Hab ich tatsächlich überlesen. :eek: :o
Und es ist eindeutig!
Doron schrieb:
Und - warum sollte daher, nach Meinung des Herrn Kammeramtsdirektors, die Ausstellung eines Heimtierausweises für Welpen verboten sein?
Siehe oben - er ist Jurist, kein Tierarzt.
Vielleicht sollte ihn jemand darüber aufklären, was ein Welpe ist? ;)
 
Da dieses Thema für mich ja nicht uninteressant ist und ich wirklich die Wahrheit wissen möchte, darf ein Welpe einen EU-Pass haben oder nicht, habe ich Gerstern wieder ein Mail an die Tierärztekammer gesendet.

Mit der Frage darf ein Welpe einen EU-Pass besitzen?

Hier das Mail, was könnt Ihr daraus verstehen?

Sehr geehrte Frau Rirsch!

Zu Ihrer Anfrage zur Ausstellung des EU-Heimtierausweises kann ich Ihnen
folgendes mitteilen:
Die Ausstellung der EU-Heimtierausweise erfolgt durch einen
freiberuflich tätigen Tierarzt. Gültig ist dieser "Reisepass" nur, wenn
eine gültige Tollwutimpfung durchgeführt und eingetragen ist, sowie das
Tier eindeutig gekennzeichnet ist (durch eine lesbare Tätowierung bzw. -
empfehlenswerter Weise - durch Microchip).

In der Hoffnung, Ihnen damit gedient zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Doris SEYMANN
Österreichische Tierärztekammer
Biberstraße 22/4, 1010 Wien
Tel.: +43/1/512 17 66-73
Fax.: +43/1/512 14 70
oe@tieraerztekammer.at
www.tieraerztekammer.at


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: groeni-tervueren@aon.at [mailto:groeni-tervueren@aon.at]
Gesendet: Donnerstag, 26. Mai 2005 20:43
An: oe@tieraerztekammer.at
Betreff: EU-Heimtierpass


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Zuchter von Hunden und möchte für meinen nächsten Wurf gleich
einen EU-Heimtierpass ausstellen lassen.

Darf ein Welpe (7, 8. Wochen alt), ohne Tollwut, nur eine Kennzeichnung
mit Chip einen bekommen?

Herzlichen Dank im vorraus.

Freundliche Grüße
Sonja Rirsch
 
Hallo!

Diesen Thread wiederzufinden ist wirklich hart.

Es gibt einen EU Heimtierausweis mit glasklaren Bestimmungen und einen Erlaß des Ministeriums, der für jeden les- und kapierbar ist und einen Kammeramtssekretär nebst Sekretärin (Seywald) die diesen, doch recht einfach gehaltenen Rechtstext, nicht kapieren wollen, bzw können!

Arme Tierärztekammer!

Meinem Tierarzt werde ich halt empfehlen, sämtliche Babyimpfungen, Entwurmungen, Zeckenbekämpfungen sowie die Kennzeichnung, auf einen Schmierzettel einzutragen mit der Hoffnung, irgendein Tierarzt, der die erste TW Impfung verabreicht, dies in den Heimtierausweis, auf guten Glauben, einzutragen.

Mich würde nun wirklich interessieren, welcher Tierarzt soetwas macht?

LG

Doron
 
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