Hund tot: Urteil gegen Arzt

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Profi Knochen
Endlich wurde ein pensionierter Arzt, der in Kärnten bereits mehrere freilaufende Hunde erschossen hat, (zivilrechtlich) verurteilt.

Der Mann band auf seinem Grundstück eine Ziege an. Wenn sich ein Hund dieser Ziege näherte, wurde er mit einem Revolver oder Gewehr erschossen.
Seine Begründung: er wollte seinen Besitz verteidigen - mit Erfolg, denn ihm wurde Recht gegeben - er wurde nach Anklagen der Hundebesitzer strafrechtlich freigesprochen!

Vor dem Zivilgericht ist nun Endstation: er wurde schuldig gesprochen und muss den Hundebesitzern 1250 € Schadensersatz bezahlen.
Er hätte den Hund nicht sofort erschießen dürfen, sondern hätte zuerst versuchen müssen, den Hund mit anderen Mitteln zu verjagen. (z.B. durch Geschrei, einen Warnschuss,...)

Anbei findet ihr den Zeitungsartikel aus der Kleinen Zeitung.
 
Strafrechtlich freigesprochen? :eek: Welcher Staatsanwalt und Richter hat denn das verbockt?

An sich ist ja die sogenannte NOTWEHRPROVOKATION strafbar. Niemand darf zuerst einen Angriff provozieren (herausfordern), um sich dann in "Notwehr" dagegen zu wehren.

Entsprechend darf er seine Ziege nicht als Köder anbinden, um alle möglichen Hunde anzulocken. Er hätte sein Grundstück ja einzäunen können/müssen.

Wahrscheinlich hat der Richter sich gedacht: sind ja bloß Tiere... da mach ich mir keine große Mühe mit der Urteilsbegründung, also Freispruch... :(
 
Einer von vielen Göttern in weiß dem anscheinend der Titel übern Kopf gewachsen ist...:rolleyes:

Irgendwann kriegt er dafür seine gerechte Strafe.
 
Endlich wurde ein pensionierter Arzt, der in Kärnten bereits mehrere freilaufende Hunde erschossen hat, (zivilrechtlich) verurteilt.

Der Mann band auf seinem Grundstück eine Ziege an. Wenn sich ein Hund dieser Ziege näherte, wurde er mit einem Revolver oder Gewehr erschossen.
Seine Begründung: er wollte seinen Besitz verteidigen - mit Erfolg, denn ihm wurde Recht gegeben - er wurde nach Anklagen der Hundebesitzer strafrechtlich freigesprochen!

Mir würd da auf anhieb auch wer einfallen der angebunden gehört :mad: !

Im Bärengehege oder so.... :rolleyes:

grüsse
andi
 
Bei all der Tragik und verabscheungswürdigkeit dieser Person stell ich mir jetzt trotzdem eine Frage....der überfallene Trafikant der aus Notwehr den mutmaßlichen Räuber erschossen hat um sein Leben bzw seinen Besitz zu schützen muß sich jetzt einer Untersuchung bzw einer Prüfung der Notwehrüberschreitung unterziehen und dieser Abschaum von Arzt wird, zumindest strafrechtlich, freigesprochen?!!!?!!!??!?!?! Ich glaube jeder weitere Kommentar ist überflüssig!?

Da sieht man wieder mal die Wertigkeit in der österr. Gesetzgebung! Jeder der einen Überfall macht bzw selbst unter Waffengewalt jemanden nötigt, hat auch mit den Konsequenzen zu rechnen!! Aber einen Hund der neugierig auf eine Ziege zu geht zu erschießen, ist kaltblütiger Mord und auch als sowas zu werten bzw ab zu urteilen!! Es ist eh traurig genug das dieses Urteil erst in der Zivilrechtlichen Instanz gefällt wurde....
 
Mord ist per Definitionem nur die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Ein Tier ist kein taugliches "Opfer" für einen Mord, weil ein Tier eben kein Mensch ist.

Die Tötung eines Tieres fällt unter eine andere gesetzliche Regelung nämlich entweder § 222 StGB (gerichtlich strafbar) oder aber § 6 TSchG (verwaltungsrechtlich strafbar).

In dem Fall müsste - wenn tatsächlich §222 StGB nicht anwendbar wäre - zumindest § 6 TSchG angewendet werden. Gleichzeitig § 5 TSchG, denn schließlich wurde die arme Ziege als Köder angebunden, was ja für die Ziege eine Qual war.
 
Ich weiß das es rechtlich auf 2 verschiedenen Grundlagen basiert, und der Hund per Gesetz als Sache angesehen wird aber bei meiner Ausführung ging es hauptsächlich um "den Schutz seines Eigentums"!! Das es straffrei ist wenn man eine Ziege verteidigt und deshalb einen unschuldigen Hund erschießt und es aber sehr wohl strafbar ist sein Leben zu verteidigen!!
 
Leider sinds nur 1250 Euro an Strafe.

Die helfen echt keinem etwas und sind ein schwacher Trost für die Menschen die um den Hund trauern.

Außerdem fürchte ich, dass dem betreffenden 1250 Euro nicht soooo weh tun :(
 
Wenn die von der Bezirkshauptmannschaft nicht ganz auf den Kopf gefallen sind, werden sie dem Mann das Halten von Ziegen (und Tieren überhaupt) verbieten. Die arme Ziege wird ständig als Köder angebunden, um Hunde anzulocken, die er dann erschießen kann. Wie es wohl der Ziege dabei geht?
 
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